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[D] Präambel - De Ecclesiae Dei fondis

 
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Aaron
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MessagePosté le: Mar Jan 08, 2013 1:39 pm    Sujet du message: [D] Präambel - De Ecclesiae Dei fondis Répondre en citant



Citation:


    De Ecclesiae Dei fondis
    Päpstliche Bulle "Die Grundlagen der Kirche Gottes".





    Präambel: Das Dogma der Universellen und Römischen Heiligen Aristotelischen Kirche und die Statuten, die ihre Mitglieder regulieren.


    Teil I: Doktrinen und Grundlagen der Kirche Gottes


    Abschnitt A : Allgemeines

    Artikel 1: Die Aristotelische Kirche ist die Alleinige, Einzige und Legitime Institution des Allmächtigen.

    Artikel 2: Die Aristotelische Kirche ist Alleinige Besitzerin der Göttlichen Wahrheit und des Wahren Glaubens. Ihr wohnt das Wirken Gottes inne und sie ist das Organ, durch welches sich auf Erden und in der Gemeinschaft der Gläubigen der Wille des Allmächtigen ausdrückt; sie transzendiert die weltlichen Gesetze und Wahrheiten.

    Artikel 3: Die Aristotelische Kirche bezieht ihren Namen vom Propheten Aristoteles, der der erste war, der die Göttliche Wahrheit enthüllte. Sie wurde von Christos gegründet.

    Artikel 4: Als geistliche, universelle und göttliche Institution besteht ihre Mission darin, den Aristotelismus unter den Völkern und Nationen unter dem Gesichtspunkt zu verbreiten, sie auf den Weg zu führen, der zum Solaren Paradies führt.

    Artikel 5: Es gibt keinen anderen Propheten als Aristoteles und Christos. Die Symbiose ihrer Enthüllung stellt die vollkommene und unabänderliche göttliche Botschaft dar. Ihre Botschaft ist ergänzend und unerlässlich zum Verständnis des Anderen und des aristotelischen Glaubens.

    Artikel 6: Das Dogma der Aristotelischen Kirche ist auf den Texten der Bücher begründet, die sowohl den Sockel der unveräußerlichen als auch der unabdingbaren Glauben bilden. (1)

    Nota bene: Man versteht unter "Texten der Bücher" jene, die im Buch der Tugenden enthalten sind sowie die Doktrinen betreffenden Texte und die Schriften der Heiligen.

    Artikel 7: Allein ein außerordentliches Konzil, das die Gesamtheit der Bischöfe des Aristotelismus versammelt, darf ein Dogma hinterfragen, verändern oder verfeinern.

    Artikel 8: Das Buch der Tugenden vereinigt die Bücher des Aristotelischen Mythos, die Viten des Aristoteles und des Christos, sowie die der Erzengel. Diese Texte sind heilig und bilden die Grundlagen der Aristotelischen Religion. Sie haben dogmatischen Wert.

    Artikel 9: Die Doktrinen der Aristotelischen Kirche bilden den Rahmen des aristotelischen Glaubens. Durch die Theologen und Doktoren der Kirche erlassen, haben sie dogmatischen Wert.

    Artikel 10: Die Schriften der Heiligen geben den Doktrinen der Aristotelischen Kirche einen Rahmen. Sie sind die Lehren unserer Vorgänger im Glauben, die die aristotelischen Tugenden auf heldenhafte Weise in einer immer allergrößten Vertrautheit mit Gott ausgelebt haben. Sie sind die lebendige und von der Kirche unaufhörlich wiederholte Tradition, die die durch die Propheten enthüllten heiligen Mysterien erhellen.

    Artikel 11: Das Buch der Hagiographien bildet einen Kodex historischer Biographien der Heiligen, die die Bestimmung hat, der spirituellen und sozialen Erbauung der gegenwärtigen Welt durch das Beispiel mehrerer Leben zu dienen, die zu ihrer Zeit auf heldenhafte Weise mit ihrem Glauben und ihren Tugenden Zeugnis von der Sonne ablegten.

    Artikel 12: Jeder Mensch ist ein Kind Gottes und keine Segregation, die auf anderen Kriterien basiert als dem Glauben, der Tugend und dem Verdienst, darf Platz finden im Schoße der Aristotelischen Kirche.

    Artikel 13: Eine Heterodoxie ist eine den aristotelischen Dogmen, erlassenen Doktrinen und dem Kanonischen Recht der Heiligen Kirche entgegen gesetzte Handlung, die der Gemeinschaft der Gläubigen und der Heiligen Institution Gottes durch Irreführung der Kinder des Allerhöchsten zum Schaden gereicht.

    Artikel 14: Von den Heterodoxien gibt es vier Arten: Häresie, Schisma, Heidentum und Atheismus.

    Artikel 15: Die Heterodoxien werden durch die Heilige Inquisition in den ihr gewährten und zugewiesenen Grenzen verfolgt.

    Artikel 16: Die Aristotelische Kirche unterscheidet zwei verschiedene Naturen der Ämter, Status und Handlungen ihrer Mitglieder. Diese unterschiedlichen Naturen können In Gratebus (von Gnaden) oder Res Parendo (Dinge, die erscheinen) sein.

      - Artikel 16 bis: Die Natur In Gratebus beinhaltet Dinge, die durch die Gnade des Schöpfers existieren. Die im Kanonischen Recht eingesetzte korrekte Abkürzung ist IG.

      - Artikel 16 ter: Die Natur Res Parendo beinhaltet Dinge, die aus sich selbst erscheinen, indem sie von der Schöpfung herrühren. Die im Kanonischen Recht eingesetzte korrekte Abkürzung ist RP.


    (1) Das in der römischen Bibliothek verfügbare Buch der Tugenden ist nicht vollständig, da es sich um eine Übersetzung handelt. Der vollständige Originaltext ist in den Geheimarchiven Roms eingelagert, wo die Theologen des Heiligen Offiziums daran arbeiten, seine Übersetzung zu vollenden.


    Abschnitt B : Von der Heiligkeit, der Seligsprechung und der Kanonisierung

    Artikel 17 : Ein Seliger ist ein aristotelischer Verstorbener, der durch die Heilige Kirche im Hinblick auf sein vergangenes vorbildliches und tugendsames Leben als würdiges soziales und spirituelles Vorbild für die aristotelische Gemeinschaft selig gesprochen wurde.

      - Artikel 17 bis : Die zur Seligsprechung führenden Regeln und Verfahren werden im Kanonischen Recht durch die Kongregation des Heiligen Offiziums übernommen.


    Artikel 18 : Ein Heiliger ist ein Seliger, der durch die Heilige Kirche im Hinblick auf sein vergangenes Leben kanonisiert wurde, das noch vorbildlicher, noch tugendsamer als das des Seligen und eines sozialen und spirituellen Vorbilds für die aristotelische Gemeinschaft würdig ist.

      - Artikel 18 bis : Die zur Kanonisierung führenden Regeln und Verfahren werden im Kanonischen Recht durch die Kongregation des Heiligen Offiziums übernommen.



    Abschnitt C : Von den Gründern, den Kirchenvätern und den Doktoren der Kirche

    Artikel 19 : Die Kirchenväter sind die Gründer der Aristotelischen Kirche zu ihren Anfängen und zur Zeit der Erneuerung des Glaubens unter dem Pontifikat der Allerheiligsten Väter Nikolaus V. und Eugene V.

    Artikel 20 :Die Doktoren der Kirche sind hervorragende Theologen oder Kanonisten, die eine Doktrin betreffende, dogmatische oder kanonische Texte von allgemeiner Bedeutung verfasst oder bearbeitet haben.


    Abschnitt D : Von den Wundern

    Artikel 21 : Die vierfältigen Ursachen / Das ursächliche Quadrichon :
    Die Materialursache = Ein einmalig außergewöhnliches Ereignis, das göttlichem Eingreifen zuzuschreiben ist ohne der Möglichkeit, dass es von menschlichem oder natürlichen Eingreifen sei.
    Die Wirkursache = Es wird von vertrauenswürdigen Zeugen gemeldet.
    Die Formalursache = Eine sorgfältige Untersuchung, durchgeführt von dem Amt des Heiligen Theodulos gemeinsam mit dem Heiligen Offizium, mit dem Urteil vorgebracht durch die Gruppe aus dem Heiligen Offiziums.
    Die Zweckursache = Das Wunder wird durch die Heilige Kurie konstatiert.

    Artikel 22 : Jedes vermeintliche Wunder muss von einem Rechtgläubigen oder einem Kleriker gemeldet werden.

    Artikel 23 : Eine strenge Untersuchung wird von den Theologen des Amtes des Heiligen Theodulos und den Theologen dem Zirkel des Heiligen Offiziums. Diese besteht aus der Sammlung ausführlicher Zeugenaussagen über die Sittlichkeit der Zeugen, über die Richtigkeit der Ereignisse. Daten, Orte und Ereignisse werden in den kleinsten Einzelheiten notiert.

    Artikel 24 : Erst nach der Untersuchung, reicht der Zirkel des Heiligen Offizium ein Urteil über Zustimmung oder Ablehnung der Richtigkeit des Wunders bei der Heiligen Kurie ein.

    Artikel 25 : Der Zirkel des Heiligen Offiziums und das Amt des Heiligen Theodulos legen fest ob es eine Fürsprache eines Heiligen beim Allmächtigen in der Manifestation dieses Wunders gab.

    Artikel 26 : Die Heilige Kurie ist als einzige ermächtigt Wunder als solche anzuerkennen.

    N.B. : Im Falle einer Ungültigkeitserklärung wird eine Ankündigung veröffentlicht, die die Gründe, die die Kurie zur Ansicht veranlasst hat, dass es sich nicht um ein Wunder handelt, darlegt. Im Falle einer Gültigkeitserklärung wird eine Ankündigung von der Kurie veröffentlicht, die das Wunder, seine Auswirkungen und seine Folgen verdeutlicht.


    Kanonischer Text über die Grundlagen der Kirche Gottes,
    Gegeben und für rechtsgültig erklärt in Rom durch das Heilige Kardinalskollegium unter dem Pontifikat des Allerheiligsten Vaters Eugen V. am Freitag, den zehnten des Monats April, Tag des heiligen Nikolaus, im Gnadenjahr MCDLVII.

    Erste Veröffentlichung durch seine verstorbene Eminenz Jeandalf am Sonntag, den elften des Monats Februar des Jahres MCDLV; überprüft, gesiegelt und erneut veröffentlicht durch seine Eminenz Aaron de Nagan, Kardinal-Camerlengo, am Ostermontag, dem dreizehnten Tag des Monats April, im Jahr der Gnade MCDLVII; überarbeitet, geändert, verdichtet und von Seiner Eminenz Tiberius Plantagenet, Kardinal-Camerlengo, am 27. Tag des Monats November,im Jahr unseres Herrn MCDLVII wiederveröffentlicht. Letzte Veröffentlichung und Überprüfung durch seine Eminenz Aaron de Nagan, Kardinal und Archikanzler des Heiligen Stuhls.

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MessagePosté le: Mar Jan 08, 2013 1:40 pm    Sujet du message: Répondre en citant



Citation:


    De Ecclesiae Dei fondis
    Päpstliche Bulle "Die Grundlagen der Kirche Gottes".
    - Fortsetzung -





    Präambel: Das Dogma der Universellen und Römischen Heiligen Aristotelischen Kirche und die Statuten, die ihre Mitglieder regulieren.


    Teil II: Die Status der Mitglieder der aristotelischen Gemeinschaft.


    Artikel 1: Jedes menschliche Wesen hat für die Heilige Aristotelische und Römische Kirche einen Status. Es kann Gläubiger, Rechtgläubiger, Priester oder Heterodoxer sein.

    Artikel 2: Der Gläubige ist eine ungetaufte Person, die am aristotelischen Glauben und dem Glauben an einen einzigen Gott teilhat und die Kirche Roms als Einzige Institution des Allmächtigen anerkennt.

      - Artikel 2 bis : Ein Gläubiger hat das Recht, das Sakrament der Taufe unter Einhaltung der anwendbaren kanonischen Regeln zu diesem Sakrament zu empfangen, wenn seine Taten und seine Gedanken mit den von der Heiligen Aristotelischen Kirche vorgeschriebenen Geboten und Doktrinen übereinstimmen.


    Artikel 3: Der Rechtgläubige ist ein Gläubiger, der das Sakrament der Taufe empfangen hat und durch diese Tatsache in die Gemeinschaft der Gläubigen der Aristotelischen Kirche integriert wurde.

      - Artikel 3 bis: Der Rechtgläubige hat das Recht, die Sakramente der Beichte, der Ehe, der Ordination und der Beisetzung zu empfangen, wenn seine Taten, seine Gedanken und sein Stand mit den die Sakramente betreffenden vorgeschriebenen Geboten und Doktrinen übereinstimmen


    Artikel 4: Der Priester ist ein Rechtgläubiger, der das Sakrament der Ordination empfangen hat.

      - Artikel 4 bis: Der Priester hat das Recht, die Sakramente der Beichte und der Beisetzung zu empfangen, wenn seine Taten, seine Ansichten und sein Stand mit den die Sakramente betreffenden vorgeschriebenen Geboten und Doktrinen übereinstimmen.


    Artikel 5: Der Heterodoxe ist eine Person, die sich außerhalb der Gemeinschaft der Gläubigen befindet, sei es, dass er von einem kanonischen Urteil betroffen ist, sei es, dass er weder am aristotelischen Glauben, noch am Glauben an einen einzigen Gott teilhat, oder die Kirche Roms nicht als Einzige Institution des Allmächtigen anerkennt, sei es, dass er Anhänger eines anderen Kults ist.

    Nota bene: Zu der Natur der unterschiedlichen Heterodoxien, siehe die Artikel des ersten Teils der Präambel (Doktrinen und Grundlagen der Kirche Gottes).

    Artikel 6: Die Status des Rechtgläubigen und des Priesters können durch eine kanonische Strafe disziplinarischer Ordnung abgeändert oder aufgehoben werden.


    Kanonischer Text über die Grundlagen der Kirche Gottes,
    Gegeben und für rechtsgültig erklärt in Rom durch das Heilige Kardinalskollegium unter dem Pontifikat des Allerheiligsten Vaters Eugene V. am Dienstag, den einundzwanzigsten des Monats April im Jahr der Gnade MCDLVII.

    Erste Veröffentlichung durch seine verstorbene Eminenz Jeandalf am Sonntag, den elften des Monats Februar des Jahres MCDLV; überprüft, gesiegelt und erneut veröffentlicht durch seine Eminenz Aaron de Nagan, Kardinal-Camerlengo, am Dienstag, den einundzwanzigsten des Monats April im Jahr der Gnade MCDLVII.

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MessagePosté le: Mar Jan 08, 2013 1:40 pm    Sujet du message: Répondre en citant



Citation:


    De Ecclesiae Dei fondis
    Päpstliche Bulle "Die Grundlagen der Kirche Gottes".
    - Fortsetzung -



    Präambel: Das Dogma der Universellen und Römischen Heiligen Aristotelischen Kirche und die Statuten, die ihre Mitglieder regulieren.


    Teil III: Die Ämter innerhalb der aristotelischen Gemeinschaft.

    Artikel 1: Ein Amt ist eine anerkannte religiöse Funktion, entweder im gegenwärtigen Kanonischen Recht, in den internen Regelungen der römischen Dikasterien, oder in der Regel eines durch die Kurie anerkannten religiösen Ordens.

    Artikel 2: Als Inhaber eines Amtes wird nur der Rechtgläubige oder der Priester geschätzt, dessen Nominierung oder Wahl die geschilderten Verfahren innerhalb der Regelung eingehalten hat, aus der das Amt hervorging.

    Artikel 3: Kleriker ist derjenige, der ein säkulares religiöses Amt innehat; Regularis ist derjenige, der ein reguläres religiöses Amt innehat; Milites ist derjenige, der ein Amt - definiert wie jene in Artikel 3.3 oder im Kanonischen Recht der Heiligen Armeen - innerhalb der Kongregation der Heiligen Armeen innehat; im Gegensatz zum Rechtgläubigen, der keines dieser drei Ämter innehat.

    Nota Bene: Das Amt des Klerikers und die dazugehörigen Regeln stehen über denen des Regularis, und die des Regularis über denen des Milites.

      - Artikel 3 bis: Als Regularis der Kirche werden die Rechtgläubigen, die eine Regel des klösterlichen Lebens angenommen haben, die rechtgläubigen Mitglieder in den religiösen aristotelischen Orden oder eines religiösen Zweiges eines militärischen und religiösen Ordens und jene Rechtgläubigen betrachtet, die als Gemeinschaft in den Klöstern In Gratebus versammelt sind.

      - Artikel 3 ter: Als Milites der Kirche werden die rechtgläubigen Mitglieder der Armee-Zweige der militärischen Orden, die einen Teil der Stärke der Heiligen aristotelischen Armeen ausmachen, ebenso wie die Rechtgläubigen betrachtet, die sich individuell oder gemeinschaftlich unter die Befehle des Generalstabs der Heiligen Armeen begeben.


    Artikel 4: Außerhalb einer Ausnahme durch ihren Primas oder einer für bestimmte Ämter in den anderen Büchern des Kanonischen Rechts oder in den inneren Regelungen der Römischen Dikasterien erwähnten Gegenansicht, können Kleriker und Regularis, seien sie Milites oder nicht, nur auf ihrem sozialen Rang begründete Prunkwaffen tragen.

    Artikel 5: Ein Rechtgläubiger kann keine Sakramente erteilen und ein Kleriker kann nur diejenigen erteilen, die durch sein Amt genehmigt sind.

    Artikel 6: Nur ein Rechtgläubiger oder ein Priester kann ein Amt im Schoße der Kirche innehaben.

    Artikel 7: Der universitäre Status des Theologen (HRP: Level 3, Weg der Kirche) ist kein religiöser Status, aber nötig, um bestimmte Ämter zu übernehmen.

    Artikel 8: Die Ämter im Schoße der Aristotelischen Kirche teilen sich in drei Kategorien: Primäre, sekundäre und tertiäre.

    Artikel 9: Die primären Ämter bilden die hierarchische Basis der Aristotelischen Kirche. Sie haben den Vorrang vor allen anderen.

      - Artikel 9 bis: Derselbe Kleriker kann nur ein primäres Amt innehaben.


    Artikel 10: Die sekundären Ämter sind die ergänzenden Ämter der Aristotelischen Kirche. Es handelt sich meistens um Hilfsämter für die ersten.

      - Artikel 10 bis: Derselbe Kleriker kann zusätzlich zu einem eventuellen primären Amt nur zwei sekundäre Ämter innehaben.


    Artikel 11: Die tertiären Ämter sind die Ämter, die in den Kongregationen oder den religiösen Orden begründet sind oder die nicht in eine der ersten zwei Kategorien fallen.

      - Artikel 11 bis: Die Häufung der tertiären Ämter ist in der Regel jedes Ordens und jeder Kongregation definiert. Vorbehaltlich gegenteiliger Erwähnung sind die tertiären Ämter mit eventuellen primären und sekundären Ämtern kumulierbar.


    Artikel 12: Priester, die ein Amt mit bischöflichen Würden bekleiden, tragen den Titel des Prälats; ein wegen der Verdienste gewährtes Privileg, das für ihr Amt maßgeblich ist.

    N. B.: Diese "bischöfliche Würde" ist in den heraldischen Ornamenten durch ein Minimum von drei Reihen Quasten widergespiegelt.

    Artikel 13: Im Schoße des säkularen Klerus kann ein Kleriker nur der direkten Autorität eines einzigen anderen Kleriker unterworfen sein. Er kann also nur diesem Gebot konforme Ämter kumulieren.

    Artikel 14: Ehrenämter und emeritierte Ämter spielen in der Regel der Kumulierung keine Rolle.


    Kanonischer Text über die Ämter innerhalb der Aristotelischen Gemeinschaft.
    Gegeben in Rom unter dem Pontifikat des Allerheiligsten Vater Eugene V., den ersten Tag des Monats August im Jahr der Gnade MCDLV.

    Letzte Bestätigung durch das Heilige Kollegium der Kardinäle, am Sonnabend, den X. des Monats Januar im Jahr der Gnade MCDLVII.

    Veröffentlicht durch seine verstorbene Eminenz Jeandalf den ersten des Monats August des Jahres MCDLV in der Eigenschaft als Präambel des Buchs 2 über den säkularen Klerus; abgeändert, überprüft und korrigiert und erneut veröffentlicht durch seine Eminenz Aaron de Nagan, Kardinal-Camerlengo, am Sonntag, dem XI. Tag des Monats Januar, im Jahr der Gnade MCDLVII Unseres Herrn.

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Sixtus
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MessagePosté le: Ven Oct 04, 2019 10:51 pm    Sujet du message: Répondre en citant


Citation:

    ........

    De Ecclesiae Dei fundis
    Apostolische Konstitution « Die Grundlagen der Kirche Gottes ».
    - Sequel -



    Sixtus Episcopus, Servus Servorum Dei, Ad perpetuam rei memoriam





    Teil IV : Allgemeine Grundsätze und besondere Bestimmungen


    Artikel 1 : Der Papst erlässt und verkündet die Gesetze, Kanons und Vorschriften der Heiligen Aristotelischen Kirche in Form einer apostolischen Konstitution oder eines apostolischen Erlasses.

      Artikel 1.1 : Das Heilige Kardinalskollegium ist durch die Delegation des Papstes ermächtigt, die Gesetze, Kanons und Vorschriften der Heiligen Aristotelischen Kirche in Form einer päpstlichen Bulle oder einem Indult zu verkünden.

      Artikel 1.2 : Jede wesentliche und signifikante Ergänzung oder Änderung des kanonischen Rechts insbesondere, wenn mehrere Abschnitte oder Artikel umfassend korrigiert, reformiert oder erneuert werden, wird in Form einer apostolischen Konstitution mit dem Gold – oder Blei- Siegel des Papstes oder in Form einer päpstlichen Bulle, die das Gold – oder Bleisiegel der heiligen aristotelischen Kirche trägt.

      Artikel 1.3 : Jegliche geringfügige Ergänzung oder Änderung des kanonischen Rechts, insbesondere die Berichtigung oder Änderung einer kleinen Anzahl von Artikeln, deren Geltungsbereich eingeschränkt ist, wird in Form eines Apostolischen Schriftsatzes mit dem roten Wachssiegel des Papstes oder in Form von einem Indult mit einem grünen Wachssiegel des Heiligen Kollegiums der Kardinäle verkündet.

      Artikel 1.4 : Apostolische Konstitutionen, päpstliche Bullen, apostolische Schriftsätze und Indulte haben einen immerwährenden und universellen Charakter und ersetzen die Kanone, die sie ersetzen.

      Artikel 1.5 : Der Kodex des kanonischen Rechts wird bei jeder Änderung überarbeitet, regelmäßig überprüft, ständig aktualisiert und in mehreren Übersetzungen in der Vatikanischen Bibliothek verfügbar.

    Artikel 2 : Jede Entscheidung durch eine Institution, eines Kollegiums, oder einer Versammlung der Aristotelischen Römischen Kirche, kann nur von der von der Institution revidiert, geändert oder abgelöst werden, die sie ausgestellt hat, oder von einer höheren Institution, von der sie abhängt.

    Artikel 3 : Der Papst verkündet Texte von dogmatischem oder doktrinärem Interesse, die in Form einer dogmatischen Verfassung, dem Dogma der aristotelischen Kirche hinzugefügt werden.

      Artikel 3.1 : Die Kongregation des Heiligen Offiziums zur Kanonisierung der Heiligen wird durch die Delegation des Papstes ermächtigt, dogmatische oder doktrinäre Texte zu verarbeiten, die in Form eines Dekrets ihrer Kanlzer dem Dogma der aristotelischen Kirche hinzugefügt werden.

      Artikel 3.2 : Jede wesentliche und bedeutende Ergänzung des Dogmas der Aristotelischen Kirche wird ausschließlich in Form einer dogmatischen Konstitution mit dem goldenen Siegel des Papstes verkündet. Eine dogmatische Konstitution ist auch erforderlich, um Entscheidungen eines ökumenischen oder außerordentlichen Rates, der ein Dogma in Frage stellen, modifizieren, oder spezifizieren könnte, Gültigkeit zu verleihen.

      Artikel 3.3 : Jede geringfügige oder nicht einschneidende Ergänzung des Dogmas der Aristotelischen Kirche wird in Form eines Dekrets der Kanzler der Kongregation des Heiligen Offiziums zur Kanonisierung der Heiligen mit dem azurfarbenem Siegel der Aristotelischen Kirche verkündet.

      Artikel 3.4 : Dogmatische Verfassungen und Dekrete der Kanzler der Kongregation des Heiligen Offiziums zur Kanonisierung der Heiligen haben einen immerwährenden und universellen Charakter; Sie können nur durch eine dogmatische Konstitution modifiziert werden.

      Artikel 3.5 : Das gesamte Dogma, das von den Weisen geborgen oder übersetzt und dann verkündet wurde, wird regelmäßig überprüft und wird ständig aktualisiert und ist in mehreren Übersetzungen in der Vatikanischen Apostolischen Bibliothek verfügbar.




    Apostolische Konstitution über « Die Grundlagen der Kirche Gottes »,
    Gegeben in Rom, auf dem verehrten Grab des Heiligen Titus, der Fürst der Apostel, am dritten Tag des Monats Oktober, am Donnerstag, dem Tag des Heiligen Franziskus von Genua, im Gnadenjahr MCDLXVII, dem Ersten unseres Pontifikats.




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