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Rodrigomanzanarez Cardinal
Inscrit le: 25 Mai 2014 Messages: 3295
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Posté le: Jeu Juin 30, 2016 11:17 am Sujet du message: [OE Würzburg] Dissolu. Katchet_von_ibelin/Gundi_von_ibelin |
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Citation: |
Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe von
Gundi_von_ibelin/Katchet_von_Ibelin
Zu Händen des Bischofs zu Würzburg,
Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Gundi_von_ibelin und Katchet_von_Ibelin.
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
- Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert.
Weder persönliche Anschreiben des Bischofs wurden von der Ehefrau beantwortet, noch verhalf ein öffentlicher Aushang zu weiteren Erkenntnissen über den Verbleib der Ehefrau. Die Ehefrau Gundi_von_ibelin wird daher für Verschollen erklärt. Als wahrscheinlicher Tag des Verschwindens gilt der 14. Oktober 1463. Laut Angaben des Gemahles hat er seine Frau jedoch bereits seit einem guten Jahr nicht mehr gesehen. Existieren gemeinsame Kinder und sind sie nicht gemeinsam mit der Mutter verschollen verbleiben sie beim Vater.
Die auferlegten Bußen bestehen nach dem vereinfachten Eheauflösungsverfahren aus:
- Der Ehemann erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 4 Monaten gerechnet ab dem Tag des Verschwindens.
Im Anschluss ist zwingend eine Aufgebotszeit von 3 Monaten vorgeschrieben.
- Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 4 Monaten gerechnet ab dem Tage ihrer Wiederkehr. Im Anschluss ist zwingend eine Aufgebotszeit von 5 Monaten vorgeschrieben.
Der Bischof von Würzburg, welcher zu jenem Zeitpunkt im Amt ist, legt für die Ehefrau nach ihrer Rückkehr eine Wallfahrt fest. Seine Entscheidung soll abhängig von den von der Ehefrau genannten Gründen für ihr Verschwinden gemacht werden.
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
Gegeben in Rom am 22. Juni des Jahres der Gnade MCDLXIV,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
Rodrigo Manzanarez
Suffragan-Kardinal
Deutschsprachiger Vize-Primas
Metropolit-Erzbischof von Salzburg
Großhospittler im Deutschritterorden
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Citation: | Status der verschollenen Person
Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden den Status der verschollenen Person für Gundi_von_ibelin ab dem 14. Oktober 1463.
Ein Aufruf zur Suche durch Rodrigo_manzanarez, kommissarischer Bischof zu Würzburg, vom 26. Mai 1464 nach dem Verbleib der Ehefrau Gundi_von_ibelin blieb unbeantwortet. Niemand konnte sachdienliche Hinweise liefern.
Ihre Ehe mit Katchet_von_Ibelin wurde nach kanonischem Recht aufgelöst. Details dazu in der Akte [EA 1464/03] Würzburg: Gundi_von_ibelin/Katchet_von_Ibelin.
Gegeben in Rom am 22. Juni des Jahres der Gnade MCDLXIV,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
Rodrigo Manzanarez
Suffragan-Kardinal
Deutschsprachiger Vize-Primas
Metropolit-Erzbischof von Salzburg
Großhospittler im Deutschritterorden
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Code: | [quote]
[list][img]http://www.tonys-design.de/heraldik/wappen/rodrigo/rodrigokl1.png[/img]
[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe von[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Gundi_von_ibelin/Katchet_von_Ibelin[/color][/b]
[i]Zu Händen des Bischofs zu Würzburg,[/i]
[b]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Gundi_von_ibelin[/color] und [color=gold]Katchet_von_Ibelin[/color].[/b]
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
[list]
[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
[list]- [i]Artikel 6.4[/i]: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert.[/list] [/list]
Weder persönliche Anschreiben des Bischofs wurden von der Ehefrau beantwortet, noch verhalf ein öffentlicher Aushang zu weiteren Erkenntnissen über den Verbleib der Ehefrau. Die Ehefrau Gundi_von_ibelin wird daher für Verschollen erklärt. Als wahrscheinlicher Tag des Verschwindens gilt der [b]14. Oktober 1463[/b]. Laut Angaben des Gemahles hat er seine Frau jedoch bereits seit einem guten Jahr nicht mehr gesehen. Existieren gemeinsame Kinder und sind sie nicht gemeinsam mit der Mutter verschollen verbleiben sie beim Vater.
[b]Die auferlegten Bußen bestehen nach dem vereinfachten Eheauflösungsverfahren aus:
[list]
[*]Der Ehemann erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 4 Monaten gerechnet ab dem Tag des Verschwindens.
Im Anschluss ist zwingend eine Aufgebotszeit von 3 Monaten vorgeschrieben.
[*]Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 4 Monaten gerechnet ab dem Tage ihrer Wiederkehr. Im Anschluss ist zwingend eine Aufgebotszeit von 5 Monaten vorgeschrieben.
Der Bischof von Würzburg, welcher zu jenem Zeitpunkt im Amt ist, legt für die Ehefrau nach ihrer Rückkehr eine Wallfahrt fest. Seine Entscheidung soll abhängig von den von der Ehefrau genannten Gründen für ihr Verschwinden gemacht werden.[/list][/b]
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
[i]Gegeben in Rom am 22. Juni des Jahres der Gnade MCDLXIV,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, [/i]
[img]http://www.tonys-design.de/heraldik/siegel/rodrigo/gelb1.png[/img]
[b]Rodrigo Manzanarez[/b]
Suffragan-Kardinal
Deutschsprachiger Vize-Primas
Metropolit-Erzbischof von Salzburg
Großhospittler im Deutschritterorden
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[quote][size=18][color=darkblue]Status der verschollenen Person[/color][/size]
[list]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden den Status der verschollenen Person für [url=http://www.diekoenigreiche.com/FichePersonnage.php?login=Gundi_von_ibelin]Gundi_von_ibelin[/url] ab dem [b]14. Oktober 1463[/b].
Ein Aufruf zur Suche durch Rodrigo_manzanarez, kommissarischer Bischof zu Würzburg, vom 26. Mai 1464 nach dem Verbleib der Ehefrau Gundi_von_ibelin blieb unbeantwortet. Niemand konnte sachdienliche Hinweise liefern.
Ihre Ehe mit Katchet_von_Ibelin wurde nach kanonischem Recht aufgelöst. Details dazu in der Akte [EA 1464/03] Würzburg: Gundi_von_ibelin/Katchet_von_Ibelin.
[i]Gegeben in Rom am 22. Juni des Jahres der Gnade MCDLXIV,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, [/i]
[img]http://www.tonys-design.de/heraldik/siegel/rodrigo/gelb1.png[/img]
[b]Rodrigo Manzanarez[/b]
Suffragan-Kardinal
Deutschsprachiger Vize-Primas
Metropolit-Erzbischof von Salzburg
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