L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church
Forum RP de l'Eglise Aristotelicienne du jeu en ligne RR
Forum RP for the Aristotelic Church of the RK online game
 
Lien fonctionnel : Le DogmeLien fonctionnel : Le Droit Canon
 FAQFAQ   RechercherRechercher   Liste des MembresListe des Membres   Groupes d'utilisateursGroupes d'utilisateurs   S'enregistrerS'enregistrer 
 ProfilProfil   Se connecter pour vérifier ses messages privésSe connecter pour vérifier ses messages privés   ConnexionConnexion 

[Canon Law] Buch 5 - 5.1

 
Poster un nouveau sujet   Ce sujet est verrouillé; vous ne pouvez pas éditer les messages ou faire de réponses.    L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum -> La Bibliothèque Romaine - The Roman Library - Die Römische Bibliothek - La Biblioteca Romana -> Archive of the Vatican Library
Voir le sujet précédent :: Voir le sujet suivant  
Auteur Message
Oberon.



Inscrit le: 08 Déc 2016
Messages: 769

MessagePosté le: Dim Jan 06, 2019 4:03 pm    Sujet du message: [Canon Law] Buch 5 - 5.1 Répondre en citant

Citation:


    ........
    De Sanctae Sedis summo administratione
    Pontifikale Bulle <<Die>>
    - Sequel -




    Buch 5: Die höheren Institutionen der Kirche


    5.1 Die Kongregation des Heiligen Offiziums und die Selig- und Heiligsprechungen


    Präambel

      Die Kongregation des Heiligen Offiziums und die Selig- und Heiligsprechungen sind die Bastion des Dogmas der Heiligen Aristotelischen Kirche. Sie produziert und analysiert dogmatische Texte, um die Sammlung der heiligen Texte zu erweitern und zu bereichern, sie entscheidet, welche Texte in den Index (eine Liste verbotener Werke) eingehen und welche Personen aufgrund ihres vorbildlichen Lebens als Selig oder Heilig gelten können. Die Theologen der Kongregation können auch dazu aufgerufen werden, um zu einem Teil oder dem ganzen Dogma Stellung zu nehmen. Zu guter Letzt, organisiert die Kongregation die Kanonisierung und Anerkennung von Menschen als Heilige.


    Strukturen und Ämter der Kongregation des Heiligen Offiziums und die Selig- und Heiligsprechungen

      Artikel 1: Die Kongregation des Heiligen Offiziums und die Selig- und Heiligsprechungen setzt sich aus zwei Ämtern zusammen – das Amt der Heiligen und das Amt des heiligen Theodule „die Gewürzgurke“

      Artikel 2: Das Amt der Heiligen setzt sich durch das französische, italienische und internationale Skriptorium zusammen, in denen die wichtigsten Texte über die Kirche im Allgemeinen und das Leben der Heiligen diskutiert und geschrieben werden. In der Koterie der Theologen, in welcher Theologen zusammenkommen, wird über die vorgelegten Texte debattiert und unter Berücksichtigung dogmatischer Bedeutung und Beständigkeit entschieden, ob diese genehmigt werden.

      Artikel 3: Das Amt des heiligen Theodule „die Gewürzgurke“ beschäftigt sich mit der Erkundung der Reliquien der Heiligen und setzt sich aus dem Vorzimmer, in dem jeder Gläubige eine Reliquie eines Heiligen anerkennen lassen kann, und dem hohen Rat, in dem die Richtigkeit und Wichtigkeit der Reliquie anerkannt wird.


    Hierarchie der Kongregation des Heiligen Offiziums

      Artikel 4: Die Hierarchie der Kongregation des Heiligen Offiziums ist wie folgt geregelt:

      • Die Kardinal-Kanzler der Kongregation des Heiligen Offizium;
      • Der Präfekt der Kongregation des Heiligen Offizium;
      • Die Vize-Präfekten der Kongregation des Heiligen Offizium;
      • Die Theologen und Heuristiker der Kongregation des Heiligen Offizium;
      • Die Schreiber des Amts der Heiligen innerhalb der Kongregation des Heiligen Offizium;
      • Jede andere nötige Hierarchie ist in den internen Statuen der betreffenden Ämtern, bestätigt durch einen der beiden Kongregations Kardinäle


    Die Kongregations Kardinäle und der Salon „Bienheureuse Wilgeforte“

      Artikel 5: Die Kongregation des Heiligen Offizium wird geleitet durch einen Kanzler und einem Vize-Kanzler. Sie sind beide römische elektoral Kardinäle, ausgewählt durch die Vertreter der gesamten Kurie.

      Artikel 6: Der Kanzler, gemeinsam mit dem Vize-Kanzler, stellt die Funktionalität der Kongregation sicher, koordiniert und verteilt die Aufgaben unter den Mitglidern. Die Kanzler verteilen die Zuständigkeiten innerhalb der Kongregation unter sich. Im Falle der Uneinigkeit steht der Kanzler über dem Vize-Kanzler.

      Artikel 7: Der Kanzler kann in Ausnahmenfällen eine Person als Ehrenmitglied der Kongregation ernennen. Diese Person erhält eine beratende Position als Anerkennung für ihre frühere Dienste für die Kongregation. Ein Ehrenmitglied nimmt an den Diskussionen innerhalb des Salons „Bienheureuse Wilgeforte“ teil

      Artikel 8: Der Kanzler, der Vize-Kanzler, der Präfekt und die Ehrenmitglieder bilden den hohen Rat der Kongregation und treffen sich im Salon „Bienheureuse Wilgeforte“. Dieser ist der Treffpunkt der Offiziellen um die geregelten Abläufe innerhalb der Kongregation und ihrer Ämter zu koordinieren.


    Präfekt der Kongregation des Heiligen Offizium

      Artikel 9: Die zwei Ämter der Kongregation werden von einem Präfekten geleitet. Der Präfekt wird durch die Kanzler ernannt, nachdem die Kandidaten im Salon "Bienheureuse Wilgeforte" diskutiert wurden.

      Artikel 10: Der Präfekt muss die strengen Vorgaben respektieren, um das ordnungsgemäß Funktionieren und Beendigung der ihm/ihr übertragen Aufgaben zu gewährleisten. Er/Sie muss ein Rechtgläubiger sein und im Besitz einer Theologielizenz sein.

      Artikel 11: Der Präfekt kooperiert mit den Kanzlern und deren Mitarbeitern, um die ordnungsgemäß Funktionalität der Kongregation und respektive seiner/ihrer Ämter zu gewährleisten.

      Vize-Präfekten der Kongregation des Heiligen Offizium

        Artikel 12: Die Vize-Präfekten sind die Unterstützer des Präfekten und helfen diesem bei der Ausübung seiner Pflichten.

        Artikel 13: Es gibt einen Vize-Präfekten für jedes Skriptorium und sie werden vom Präfekten ernannt, mit der Zustimmung der Kanzler.

        Artikel 14: Die Vize-Präfekten entscheiden über die Priorität der zu diskutierenden Dokumente. Er/Sie weist seine/ihre Schreiber an, um die Aufgaben des Amtes auszuführen, und berichtet dem Präfekten über die aktuelle Situation der verschiedenen Dokumente. Die fertigen Dokumente müssen dann an die Koterie der Theologen geschickt werden.


      Die Koterie der Theologen.

        Artikel 15: Die Katorie setzt sich aus den Theologen, dem Präfekten, dem Vize-Kanzler und dem Kanzler zusammen, in welcher sie – nach vorheriger Debatte - über die Gültigkeit, Quaität und Kostenz der ihnen vorgelegten Schriften aus den Skriptorien entscheiden.

          Artikel 15.1:Eine Debatte dauert wenigstens 7 Tage an, ihr folgt eine Abstimmung von wenigstens 5 Tagen .

        Artikel 16: Die Theologen werden von der Katorie auf Vorschlag der Kanzler oder eines anderen Theologen der Kongregation und mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Es kann nur jener den Rang eines Theologen erreichen, der ein Rechtgläubiger ist, einen Abschluss in einem durch die Präfektur der aristotelischen Lehren anerkannten Seminar der Theologe erhalten hat und durch seine intellektuelle Überlegenheit oder durch die vollendete Kenntnis des Dogmas der Heiligen Römischen und Universellen Aristotelischen Kirche heraussticht.

        Artikel 17: Theologen schwören die Integrität der ihnen zugewiesenen Texte mit ihrem Leben zu bewahren und beeiden die Geheimhaltung der Beratungen der Koterie des heiligen Offiziums, die nicht öffentlich gemacht wurden.

        Artikel 18: Die Theologen haben die Aufgabe jeden Zweifel eines gläubigen Mitgliedes über das Dogma der aristotelischen Kirche zu klären. Die Meinung des Theologen hat offiziellen Status und gilt als Position der Kirche hinsichtlich aristotelischer Fragen. Einzig die Kanzler können jede Klärung des Dogmas durch einen Theologen widerrufen, wenn sie diese für Falsch betrachten.

        Artikel 19: Jeder Theologe kann seinen Kollegen einen Antrag gegen einen Text vorlegen, den er als heretisch betrachtet oder ein klares Risiko für die Integrität der universellen Kirchen darstellen. Der Text wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf die schwarze Liste gesetzt.


      Das Amt des Heiligen Theodule „die Gewürzgurke“

        Artikel 20: Das Amt wird durch den Präfekten der Kongregation geführt, assistiert durch die Heuristiken in dem sie innerhalb des hohen Rates nach einer Debatte die Gültigkeit und Richtigkeit von Relikten die zu ihnen gebracht werden, unter Berücksichtigung des Lebens des Heiligen, zu dem das Relikt gehört, beschließen.

          Artikel 20.1: Eine Debatte dauert wenigstens 7 Tage an, ihr folgt eine Abstimmung von wenigstens 5 Tagen

          Artikel 20.2: Stimmrecht haben die Heuristiker und der Präfekt, ebenso der Vize-Kanzler und der Kanzler


        Artikel 21: Die Heuristiker werden vom hohen Rat auf Vorschlag der Kanzler oder anderen Heuristiker der Kongregation und mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Es kann nur jener den Rang eines Heuristiker erreichen, der ein Rechtgläubiger ist, einen Abschluss in einem durch die Präfektur der aristotelischen Lehren anerkannten Seminar der Theologe erhalten hat und durch seine intellektuelle Überlegenheit oder durch die vollendete Kenntnis des Dogmas der Heiligen Römischen und Universellen Aristotelischen Kirche heraussticht.

        Artikel 22: Die Heuristiker schwören die Integrität der Relikte die sie betreuen mit ihrem Leben zu bewahren und beeiden die Geheimhaltung der Beratungen des hohen Rates des Amt des Heiligen Teodule, die nicht öffentlich gemacht wurden.

        Artikel 23: Jeder Gläubige oder Mitglied des Klerus, kann ein Relikt zur Verifizierung durch das Amt des heiligen Theodule „die Gewürzgurke“ einreichen.
      Jeder Gläubige oder Mitglied des Klerus, kann ein Relikt zur Verifizierung durch das Amt des heiligen Theodule einreichen. 

      Die Verifizierung von Texten

        Artikel 24: Es gibt zwei Arten von Texten. Bei den weniger wichtigen Texten handelt es sich um dogmatische und liturgische Kommentare, die nicht in das aristotelische Dogma integriert werden sollen. Die wichtigsten Texte sind Übersetzungen von antiken römischen Schriftrollen, die seit der Ära der Erneuerung des Glaubens entdeckt wurden, einschließlich der Hagiographien der Antiken Heiligen.

        Artikel 25: Jeder Gläubige oder ein Mitglied des Klerus kann einen Text zur Verifizierung im Büro des Amts der Heiligen einreichen.

        Artikel 26: Wenn die Koterie ein Dokument annimmt, wird der Kanzler des Amtes der Heiligen es der Heiligen Kurie zur endgültigen Bestätigung im Falle eines großen Textes übermitteln oder seine Gültigkeit verkünden, wenn es sich um einen kleinen Text handelt.


      Die Seligen und Heiligen

        Artikel 27: Der Status eines Seligen wird Menschen gewährt, die ein vorbildliches Leben geführt haben und in ihrer Arbeit für den Glaubens geleistet haben. Dieser Status wird von den Theologen des Amts der Heiligen gewährt. Sie prüfen, ob die vorgeschlagene Hagiographie mit dem Dogma und dem kanonischen Recht vereinbar ist und ob der Kandidat um den Status eines Seligen tatsächlich ein vorbildliches Leben als Aristot geführt hat. Dieser Status wird durch einen Seligsprechungsprozess erreicht, gemäß der Statute und der Organisation des Amtes der Heiligen. Die Hagiographie eines Seligen wird im Dogma veröffentlicht. Es kann möglicherweise als Grundlage für die Heiligsprechung dienen. Die Seligen werden mancher Orts als Heilige betrachtet und solche verehrt. .

        Artikel 28: Ein Heiliger ist ein Seliger, der einen großen Einfluss auf die allgemeine Entwicklung des Glaubens zu Lebzeiten oder nach seinem Tod hatte. Dieser Status wird durch einen Heiligsprechung-Prozess erlangt, der sich davon unterscheidet, ob der Heilige ein Antiker oder ein Moderner ist und von den Kardinälen gewährt wird, die überprüfen, ob seine Auswirkungen auf die Kirche sehr wichtig und positiv waren. Wenn es sich um einen modernen Heiligen handelt, wird die Meinung der Gläubigen auf dem Aristoteles-Platz berücksichtigt. Wenn es ein Antiker ist, findet die Heiligsprechung direkt unter der Konstitution und der Organisation der Kurie statt. Ein Heiliger ist ein Beispiel für die Gläubigen der ganzen Welt und für alle Kleriker. Sein Denken und handeln sind Bezüge, die von allen anerkannt werden. Kirchen, Kapellen, Wallfahrten und Rituale können ihm gewidmet werden.


      Der Heiligsprechung-Prozess

        Artikel 29: Jeder Gläubige oder ein Mitglied des Klerus kann eine Heiligsprechung eines Seligen vorschlagen, wenn mindestens drei Gläubige Aristoten unter Eid Beweise des Todes dieser Person vorlegen können. Diese Seligen können keine Antiken sein, da ihre Heiligsprechung durch die Kurie definiert werden, wie bereits erwähnt.

        Artikel 30: Die Eröffnung des Heiligsprechung Prozesses unterliegt einem strikten Formalismus, dessen Einhaltung unter Androhung der Ablehnung des Antrags. Die Bewerbungen werden an die Kongregation des Heiligen Offiziums geschickt und müssen notwendigerweise durch eine Hagiographie und ein oder mehrere Reliquien unterstützt werden, Elemente, die die Heiligsprechung des Betroffenen rechtfertigen wollen.

          Artikel 30.1: Eine Hagiographie besteht aus:
          • Das religiöse Leben des Kandidaten für das Heiligtum (oder Vita), in einem erzählerischen Stil, und auf der Grundlage von Beweisen, um den Statuts des Heiligen der universalen Kirche zu charakterisieren;
          • Eine Synthese der Gedanken des Kandidaten für die Heiligsprechung, illustriert mit direkten Zitaten;
          • Eine Sammlung von Kommentaren der Gläubigen oder des Klerus, die die Einzigartigkeit der Persönlichkeit des Bewerbers hervorheben;
          • Eine Sammlung von erbaulichen Maximen, die der Kandidat für das Heiligtum zu seinen Lebzeiten geäußert hat;
          • Ein Katalog von Reliquien, die vom Amt des heiligen Theodule „die Gewürzgurke“ anerkannt werden, die mit dem Kandidaten für das Heiligtum in Verbindung gebracht werden (insbesondere die Lage seiner Überreste);
          • Eine Galerie mit Bannern, Schildern und Avataren.


        Artikel 31: Wie bereits erwähnt, wird die Hagiographie von der Koterie der Theologen überprüft, sowohl in Form als auch in der Substanz, und wenn Sie angenommen wird, ist der Kanzler der Kongregation verpflichtet, der Kurie die Mitteilung zu übermitteln. Wenn die Kurie eine positive Meinung gibt, wird der Kanzler der Kongregation des Heiligen Offiziums die Heiligsprechung des Kandidaten für das Heiligtum auf dem Aristoteles-Platz für offen erklären.

        Artikel32: Die Heiligsprechung findet öffentlich auf dem Aristoteles-Platz statt. Die Hagiographie wird der Gesamtheit der Gläubigen und des Klerus präsentiert, die sich frei äußern können. Sieben Tage nach der Eröffnung des Heiligsprechung Prozesses legt der Kanzler der Kongregation des Heiligen Offiziums die Hagiographie dem Votum der Gesamtheit der Gläubigen und des Klerus der Aristoten vor. Der Kandidat für das Heiligtum wird nach einer weiteren Zeit von sieben Tagen zum Heiligen der Heiligen Universalen Kirche erklärt, wenn seine Hagiographie 70% an positiven Meinungen erhält.



      Die Rekrutierung im Heiligen Offizum

        Artikel 33: Wer sich für eine Stelle im Amt der Heiligen bewerben möchte, muss in das Vorzimmer gehen. Der Kandidat muss einen Nachweis seiner Taufe einreichen, mit einen Abschluss in einem durch die Präfektur der aristotelischen Lehren anerkannten Seminar (sofern vorhanden) und der Vorgaben zur Bewerbung folgen.

        Artikel 34: Die Bewerbung des Kandidaten wird dann im Salon "Bienheureuse Wilgeforte" besprochen und, wenn dieser zugestimmt, wird der Kandidat von den Kanzlern der Kongregation berufen.

        Artikel 35: Alle Mitglieder der Kongregation werden ermutigt, das Dogma der Heiligen Aristotelischen Kirche weiter zu erforschen und in den von der Präfektur der aristotelischen Lehre anerkannten Seminaren zu studieren.


      Die Verschwiegenheitspflicht

        Artikel 36: Alle Gespräche innerhalb des Salons "Bienheureuse Wilgeforte" unterliegen dem Recht auf Vertraulichkeit und Geheimhaltungspflicht.

        Artikel 37: Die Mitglieder der Kongregation dürfen sensible Informationen in Bezug auf ihre Funktion nicht preisgeben.

        Artikel 38: Alle Arbeiten innerhalb der Kongregation müssen innerhalb des Salons "Bienheureuse Wilgeforte" oder innerhalb der Räume des betreffenden Amtes bleiben, bis die Informationen öffentlich weitergegeben werden.

        Artikel 39: Die Geheimhaltungspflicht gilt für alle, die Zugang zum Salon "Bienheureuse Wilgeforte" haben, einschließlich römischer Kardinäle. Diese Artikel werden nicht auf die Diskussionen angewendet, die dem Kardinalskollegium vorgelegt wurden.



      Kanonischer Text über « Die oberste Regierung der Kirche »,
      gegeben und anerkannt in Rom bei der Heiligen Kurie während des Pontifikats des Heiligen Vaters Innocent VIII, am IX. Tag des Monats Juni im Jahre des Herrn MCDLXV.

      Veröffentlicht durch Seine Eminenz Nicolás Borja, am IX. Tag des Monats Juni im Jahre des Herrn MCDLXV.


_________________
Revenir en haut de page
Voir le profil de l'utilisateur Envoyer un message privé
Montrer les messages depuis:   
Poster un nouveau sujet   Ce sujet est verrouillé; vous ne pouvez pas éditer les messages ou faire de réponses.    L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum -> La Bibliothèque Romaine - The Roman Library - Die Römische Bibliothek - La Biblioteca Romana -> Archive of the Vatican Library Toutes les heures sont au format GMT + 2 Heures
Page 1 sur 1

 
Sauter vers:  
Vous ne pouvez pas poster de nouveaux sujets dans ce forum
Vous ne pouvez pas répondre aux sujets dans ce forum
Vous ne pouvez pas éditer vos messages dans ce forum
Vous ne pouvez pas supprimer vos messages dans ce forum
Vous ne pouvez pas voter dans les sondages de ce forum


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Traduction par : phpBB-fr.com