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[D] Licet Dominum laudare

 
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Kalixtus
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MessagePosté le: Mer Jan 26, 2022 11:57 pm    Sujet du message: [D] Licet Dominum laudare Répondre en citant

Citation:

    ........


    Licet Dominum laudare
    Über den Frieden und die Waffenruhe Gottes




    Sixtus Episcopus, Servus Servorum Dei, Ad perpetuam rei memoriam



    Es ist gut und gerecht, den Herrn immer und überall zu loben; und doch ist es, wie unsere ehrwürdigen Väter uns gelehrt haben, noch besser und gerechter, sich als Brüder und Schwestern im wahren Glauben an den heiligen Orten und an den Tagen, die Seiner Anbetung geweiht sind, zu versammeln, um Ihm unter dem Banner der Liebe zu danken, auf dass Er uns zusammengeführt habe. Um die Heiligkeit des Tages des Herrn und der Ihm geweihten Tempel zu bewahren, hat die Heilige Kirche durch unsere ehrwürdigen Vorgänger oder die Generalkonzilien die Maßnahmen des Gottesfriedens und der Waffenruhe eingeführt und verordnet, die im Laufe der Zeit mehrmals bekräftigt und abgeändert wurden und in jüngster Zeit durch ein Edikt des Heiligen Kardinalskollegiums im Auftrag unseres ehrwürdigen Vorgängers bestätigt wurden. In Anbetracht der verschiedenen und aufeinanderfolgenden Bestimmungen in dieser Angelegenheit, die es notwendig machen, das zu sammeln und zu aktualisieren, was bereits in Kraft ist, und in dem ernsten Wunsch, diesen Schutz auf diejenigen auszudehnen, die dem Allerhöchsten würdig und lieb sind, haben wir die folgenden Vorschriften beschlossen, festgelegt, dekretiert und angeordnet, und wir dekretieren und verfügen die folgenden Vorschriften, die alle früheren Bestimmungen über den Frieden und der Waffenruhe Gottes ersetzen und ablösen.


    Teil I. Der Frieden Gottes

    Kan. 1 : Der Friede Gottes ist der göttliche und sakrosankte Schutz, den die Heilige Kirche zur Verteidigung von Orten oder Personen, die dem Allerhöchsten besonders teuer sind, immer wieder anerkennt.

    Kan. 2 : Die Verletzung des Frieden Gottes ist ein Akt des Sakrilegs und der Schändung gegen den Allerhöchsten und seine heilige Kirche; wegen ihrer Schwere führt sie zur Exkommunikation latae sententiae..

    Kan. 3 : Der Friede Gottes wird von jedem gebrochen, der, mit Ausnahme unserer Päpstlichen Garde, mit Waffen oder mit feindlichen Absichten einen Tempel des Allerhöchsten betritt oder den Befehl dazu gibt, sei es eine bescheidene Landkirche oder eine majestätische Kathedrale.

    Kan. 4 : Der Friede Gottes wird von jedem verletzt, der sich ein Pfarrhaus oder eine Kathedrale aneignet, anzueignen versucht oder den Befehl gibt, sich diese anzueignen, sei es mit Waffen oder durch List; die Befreiung der besagten Tempel des Allerhöchsten, die geschändet wurden, stellt keine Verletzung des Friedens Gottes dar.

    Kan. 5 : Der Friede Gottes wird von jedem verletzt, der einen geweihten Kleriker oder Kämpfer im heiligen Krieg schlägt, angreift, schlägt oder verwundet, sei es durch Waffen oder physische Gewalt.

    Kan. 6 : Der Friede Gottes wird von jedem verletzt, der ein Königreich, ein Herzogtum, eine Grafschaft, eine Republik, eine Stadt oder einen anderen Staat angreift, der ausgenommen vom Heiligen Stuhl unter den Schutz des Friedens Gottes gestellt wurde.


    Teil II. Die Waffenruhe Gottes

    Kan. 7 : Die Waffenruhe Gottes ist das absolute Verbot, während des Sonntags Gewalttaten zu begehen, Blut zu vergießen oder jemanden zu verletzen, welches von der Heiligen Kirche aufgestellt wurde, um die Reinheit des Gott geweihten Tages zu bewahren.

    Kan. 8 : Die Verletzung der Waffenruhe Gottes ist ein Akt des Sakrilegs und der Schändung des Tages des Herrn und der aristotelischen Freundschaft; wegen ihrer Schwere führt sie zur Exkommunikation latae sententiae.

    Kan. 9 : Die Waffenruhe Gottes wird von jedem verletzt, der an der Spitze einer Armee zwischen dem Morgengrauen des Samstags und dem Morgengrauen des Sonntags den Befehl zu einer aggressiven Marschbewegung gibt.

    Kan. 10 : Die Waffenruhe Gottes wird von jedem verletzt, sei es ein General, ein militärischer Befehlshaber oder ein politischer Führer, der einer Armee befiehlt, zwischen der Morgendämmerung am Samstag und der Morgendämmerung am Sonntag eine aggressive Marschrichtung einzuschlagen.

    Kan. 11 : Gegen die Waffenruhe Gottes verstößt, wer als Soldat in einer Armee seinem Befehlshaber in einer Angriffsbewegung folgt, wissend, dass diese Bewegung am Sonntag stattfinden wird, und dabei Blut vergießt oder jemanden verletzt; wenn die Handlung des besagten Soldaten keine Gewalttaten zur Folge hat, stellt sie nur eine teilweise Verletzung der Waffenruhe Gottes dar und unterliegt einem inquisitorischen Prozess.

    Kan. 12 : Im Sinne der Waffenruhe Gottes bedeutet eine aggressive Bewegung: die Bewegung einer Armee in ein Territorium oder eine Stadt, über die die Armee oder der Staat, in dem sie dient, oder die Verbündeten der Armee de facto keine Kontrolle haben; sowie das Einkreisen, Belagern oder der Versuch, in sie einzudringen; die Bewegung einer Armee gegen eine andere Armee, die nicht auf ihrer weißen Liste steht.

    Kan. 13 : Am Sonntag sollte der Einsatz von Konfrontation im Wettbewerb begrenzt werden, auch zu freundschaftlichen Zwecken, und wenn möglich ohne den Einsatz von Waffen. An Sonntagen sind Ehrenduelle immer verboten.

    Kan. 14 : Ehrenvolle Zweikämpfe, Konfrontationen mit feindlichen Absichten oder der Einsatz von Waffen, die an Sonntagen stattfinden, sind ein teilweiser Verstoß gegen die Waffenruhe Gottes und sind verboten.

    n.b. : für weitere Details siehe Kanonisches Recht über das Verbot, Kanonischer Text "Die Tugend steht in der Mitte" Teil V: Strafen und Bußgelder.

    Kan. 15 : Der Heilige Stuhl kann in Ausnahmefällen und nur während des heiligen Krieges oder des Kampfes gegen das Böse Ausnahmen von der Einhaltung des Gottesfriedens gewähren, um die Verteidigung des wahren Glaubens zu gewährleisten.


    Apostolische Konstitution über den Frieden und den Waffenstillstand Gottes,
    Gegeben in Rom, am verehrten Grab des heiligen Titus, des Fürsten der Apostel, am zwölften Dezember, Donnerstag, dem Tag des heiligen Corentin, im Gnadenjahr MCDLXVII, dem ersten Unseres Pontifikats.




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