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[D] Buch 3 - Regimini regularis ecclesiae

 
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Kayon



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MessagePosté le: Dim Fév 10, 2013 1:58 pm    Sujet du message: [D] Buch 3 - Regimini regularis ecclesiae Répondre en citant

Citation:


Regimini regularis ecclesiae
Päpstliche Bulle « Zur Regierung der regularen Kirche ».





Buch 3: Der regulare Klerus und römische Orden

Buch 3.1 : Präambel

So wie die aristotelische Botschaft zugleich einmalig, denn sie stammt von Gott, und zweimalig ist, denn sie wurde durch Aristoteles und Christos überliefert, weist die Kirche ebenfalls zugleich ein einmaliges, denn sie ist Besitzerin des Wahren Glaubens, und ein zweimaliges Erscheinungsbild auf, denn sie ist aus regularen und säkularen Klerikern zusammengesetzt. Diese beiden Komponenten sind nur zwei Erscheinungsformen der gleichen Wahrheit: der Kirche.

Der regulare Klerus, im Andenken an den Heiligen Benedikt von Pisa Yaolo, dem geistigen Patron des Mönchstums und Hüter der Tafel des Oane, setzt sich aus Rechtgläubigen zusammen, die sich dazu entschieden haben in Gemeinschaft zu leben um die Botschaft der Propheten besser zu verarbeiten und um sich für ihren Erhalt, ihre Verbreitung und das Seelenheil aller einzusetzen.

Die Organisation der regularen Kirche sieht zwei Arten von Römischen Orden (OR) vor:

  • Die religiösen römischen Orden (ORR), die nicht die Berufung haben die Militärs der Kirche zu versammeln. Ihre Beziehung mit Rom, insbesondere die Bestätigung ihrer Existenz und ihre Ordnung, nimmt die Kongregation zur Verbreitung des Glaubens auf.


  • Die militär-religiösen Orden (OMR), die die Berufung haben die Militärs der Kirche aufzunehmen, besitzen oft einen deutlichen religiösen Flügen in ihrem Innersten. Ihre Beziehung mit Rom, insbesondere die Bestätigung ihrer Existenz und ihre Ordnung, nimmt die Kongregation der Heiligen Armeen auf.


Der Usus gestattet einem regularen Mitglied einer Ordenskategorie auch einem Orden des anderen Typus anzugehören.

In dem vorliegenden Text benutzen wir, der Einfachheit halber, den Terminus Abtei für alle Gebäude, die einem regularen monatsischen Gebrauch gewidmet sind (Klöster, Prioreien, ...).

Buch 3.2 Klöster und Abteien

Die Gemeinschaften sind in Orden zusammengefasst. Jeder Orden ist durch eine Ordnung charakterisiert, welcher seine Mitglieder Gehorsam geloben, oft inspiriert von der Ordnung des Heiligen Benedikt. Diese, Mutter aller anderen interen aristotelischen Chartas, legt den Schwerpunkt auf das Gelübte des Gehorsams, der Barmherzigkeit, der Demut und der Keuschheit.

Die Abteien, Klöster und Prioreien sind Orte der Arbeit, der Spiritualität, der Besinnlichkeit, der theologischen Studien und der Gebete, wo die regularen Kleriker/Geistlichen in Gemeinschaft leben und die Gläubigen zur inneren Einkehr empfangen. Es existiert eine Hierachie für die Abteien, und Klöster. Bestimmte sind Sitz ihres gesamten Ordens (in diesem Falle werden sie "Mutter" genannt) oder eines Zweiges. Diese Orte des Glaubens unterscheiden sich in nichts von den klassischen Abteien und Klöstern (in diesem Falle werden sie "Tochter" genannt), außer dem Vorhandenseins eines Kapitels, dass die Autorität über die anderen Abteien, Klöster oder Konvente des Ordens oder des Zweiges hat. Die Erbauung solcher Orte erfordert immer die Genehmigung des Metropolitan-Erzbischofes der betroffenen Erzdiözese.

Buch 3.3 Organisation des regularen Klerus

Rektor (ORR)

Die Materialursache = Er muss bei seiner Ernennung Priester (Rektor) sein. Diese Klausel tritt für die OR, die sie bisher nicht angewandt haben, nicht in Kraft bis zur nächsten Ernennung des Rektors.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens bestellt.
Die Formalursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens (nach formeller Bestätigung durch die Kongregation zur Verbreitung des Glaubens für OMR) eingesetzt.
Die Zweckursache = Der Rektor ist die oberste Autorität der Kirche in einem religiösen Orden. Der Rektor ist kanonisch betrachtet zu den Mitgliedern seines Ordens, die eine fiktive Diözese bilden, wie ein Bischof was die sakramentelle Praxis betrifft. Er sitzt von Rechts wegen in der Bischofsversammlung seines Wohnsitzes. Er kann seinem Wirken außerhalb der Mauern nachgehen, wenn ein starkes Band mit dem Leben innerhalb der Mauern gewahrt wird.

Großprior

Die Materialursache = Er muss bei seiner Ernennung Priester sein.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens bestellt.
Die Formalursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens, nach formeller Bestätigung durch die Kongregation zur Verbreitung des Glaubens, eingesetzt.
Die Zweckursache = Er ist auf allen Gebieten die rechte Hand des Rektors in den ORR und der einzige Verantwortliche für religiöse, kultische und sakramentelle Fragen in den OMR. Er teilt, durch die kanonische Übertragung der Machtbefugnisse, die Autorität und die Fähigkeiten, die sich aus der fiktiven Diözese eines Rektors ableiten, gegenüber den Mitgliedern seines Ordens. Er kann seinem Wirken außerhalb der Mauern nachgehen, wenn ein starkes Band mit dem Leben innerhalb der Mauern gewahrt wird.

Würdenträger des Ordens

Die Materialursache = Er ist bei seiner Ernennung Rechtgläubiger, Kleriker oder Priester, entsprechend den spezifischen Anforderungen jedes Ordens.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens bestellt.
Die Formalursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens eingesetzt.
Die Zweckursache = Sein Aufgaben- und Autoritätsbereich hängt von der Ordnung des Ordens ab, jedoch sitzt er im Generalkapitel des Ordens, führende Instanz unter der Autorität und in Koordinierung mit dem Rektor oder dem Großmeister. Er kann seinem Wirken außerhalb der Mauern nachgehen, wenn ein starkes Band mit dem Leben innerhalb der Mauern gewahrt wird.

Abt Superior (Abt Res Parendo)

Die Materialursache = Er muss bei seiner Ernennung Priester sein.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung des Ordens, zu dem die Abtei Res Parendo gehört, bestellt.
Die Formalursache = Er untersteht den gültigen internen Regeln.
Die Zweckursache = Er ist oberste Autorität einer Abtei Res Parendo. Er kann seinem Wirken außerhalb der Mauern nachgehen, wenn ein starkes Band mit dem Leben innerhalb der Mauern gewahrt wird.

Vater Prior

Die Materialursache = Er muss bei seiner Ernennung Priester sein.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens ernannt um wahlweise den Vater Superior oder den Großprior zu unterstützen.
Die Formalursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens eingesetzt.
Die Zweckursache = Er übernimmt die religiöse, kultische und sakramentelle Betreuung in Koordinierung mit seinem Vorgesetzten dem Vater Superior oder dem Großprior, unter diesem ist er zweiter Offizieller. Er kann seinem Wirken außerhalb der Mauern nachgehen, wenn ein starkes Band mit dem Leben innerhalb der Mauern gewahrt wird.

Vater

Die Materialursache = Ein ordinierter Konventuale
Die Wirkursache = Der Prälat der den Konventualen ordiniert.
Die Formalursache = Ordination durch einen berechtigten Prälaten.
Die Zweckursache = Die Aufgaben eines säkularen religiösen Amtes außerhalb der Mauern, die eine Ordination bedürfen, sind möglich, mit Fortsetzung der höchsten Teilnahme am Leben und den Verpflichtungen des Gemeinschaftslebens innerhalb der Mauern als regularer Konventuale.

Konventuale

Die Materialursache = Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott vor allem innerhalb eines religiösen oder militär-religiösen Ordens dienen will.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens angenommen.
Die Formalursache = Die Zeremonie der Intronisation als Konventuale um in klösterliche Stregen zu leben. Er gelobt Gehorsam, Barmherzigkeit, Demut, Friedensliebe (keine Waffen) und Keuschheit.
Die Zweckursache = Erlangung des Status als regularer Kleriker. Er verpflichtet sich Spiritualität zu beweisen, sich hauptsächlich Gott hinzugeben und in Gemeinschaft mit der Gemeinde Res Parendo, die aus einem anerkannten religiösen Orden hervorgeht, zu leben.

Oblate

Die Materialursache = Ein Rechtgläubige der Kirche, der sich in einem Orden einbringen will, aber noch aktiv in der Welt bleiben möchte und geringere Gelübde ablegt.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens angenommen.
Die Formalursache = Die Zeremonie der Intronisation und das Leisten geringerer Gelübde.
Die Zweckursache = Der Status eines Oblaten ist ein Laienstatus, der nur die nebensächlichen Gelübde des Gehorsams und der Barmherzigkeit einschließt. Der Oblate kann Waffen tragen, heiraten und eine Familie gründen. Es liegt im Ermessen der verschiedenen Orden diesen Status aufzunehmen oder nicht.


Buch 3.4 Spezifische Ämter in der Abtei In Gratibus

Vater Abt (Abtei In Gratebus)

Die Materialursache = Er ist ein Kleriker, der dem Kanonischen Recht und der Hierarchie der Heiligen Kirche untersteht. Seine Kandidatur muss vom (Erz-)Bischof in dem die Abtei In Gratebus liegt oder von seinem Dechant unterstützt werden.
Die Wirkursache = Er wird von den Mönchen der Abtei In Gratebus gewählt.
Die Formalursache = Er wird von dem betroffenen (Erz-)Bischof eingesetzt/inthronisiert.
Die Zweckursache = Er ist die oberste Autorität einer Abtei In Gratebus unter Vorbehalt der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie. Er hat die Verpflichtung sich ständig in der Abtei aufzuhalten und auf Diözesanniveau ist er einem Kleriker gleichgestellt einschließlich des Unterwerfens der bischöflichen Macht, denn er ist für eine In Gratebus Pfarrgemeinde verantwortlich.

Dechant (Abtei In Gratebus)

Die Materialursache = Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott dienen und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte.
Die Wirkursache = Er wird von dem (Erz-)Bischof in dem die Abtei In Gratebus liegt ernannt.
Die Formalursache = Er wird von dem betroffenen (Erz-)Bischof eingesetzt/inthronisiert.
Die Zweckursache = Er unterstützt den Abt in seinem Amt und in allen religiösen, kultischen und sakramentellen Angelegenheiten Res Parendo. Die bischöfliche Macht in der Abtei repräsentierend und Nummer zwei in der Abtei sitzt er rechtmäßig in dem Kapitel und im internen beschränkten Rat.

Mönch (Abtei In Gratebus) :

La cause matérielle = Tout fidèle voulant servir l’Église et Dieu, et s'éloigner du siècle dans un abbaye In Gratebus.Die Materialursache = Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott dienen und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Regeln In Gratebus angenommen.
Die Formalursache = Die Zeremonie der Intronisation unterliegt der Autorität des Abts. Er gelobt Gehorsam, Barmherzigkeit, Demut, Friedensliebe (keine Waffen) und Keuschheit.
Die Zweckursache = Erlangung des Status als regularer Kleriker. Er verpflichtet sich Spiritualität zu beweisen, sich hauptsächlich Gott hinzugeben und in Gemeinschaft mit der den Mitglieder der Abtei In Gratebus zu arbeiten. Er ist der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie unterworfen.

Buch 3.5 Akkreditierungsbedingung der CDF

Die Akkreditierung der Kongregation zur Verbreitung des Glaubens ist erforderlich um einen Orden anzuerkennen, um eine Abtei oder ein vergleichbares Gebäude zu gründen oder um in bestimmte spezifische Funktionen inthronisiert zu werden. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich des regularen römischen Kapitel, abhängig von der genannten Kongregation.


3.5.1 Aristotelisches Label

Das aristotelische Label kann von einer Organisation (juristische Person), einem Gläubigen (natürliche Person) oder einem Gebäude, gewidmet dem klösterlichen regularen Gebrauch, erhalten werden.

3.5.1.1 Labelisierung eines Rechtgläubigen

Diese Akkreditierung betrifft alle Validierungen vorgenommen von der CDF aufgrund des Kanonischen Rechts oder des vorliegenden Textes um zu einer spezifischen Funktion zu gelangen. Der Rechtgläubige muss bei der CDF ein komplettes Dossier einreichen:

- Nachweis seiner aristotelischen Taufe
- einen vollständigen Lebenslauf und ein Anschreiben/Bewerbungsschreiben, das ausführlich seine Motivation und seine Pläne in der angestrebten Funktion beschreibt.
- Die Patenschaft/Bürgschaft von zwei Klerikern der Kirche, davon mindestens ein (Erz-)Bischof. In jedem Fall ist die Patenschaft/Bürgschaft des Pfarrers seiner Pfarrgemeinde oder des Bischofs deiner Heimatdiözese empfohlen.
- Ein Eid auf die aristotelische Kirchen und den Papst ist erforderlich. Der vorliegende Eid muss vor einem Repräsentanten des regularen römischen Kapitels während des Verfahrens zur Labellisation geleistet werden. Die Bewerbung zu einer solchen Validierung durch die CDF schließt die Akzeptanz an die aristotelische Kirche durch solch einen Eid gebunden zu sein ein.

Aristotelischer Eid a écrit:
Ich, [NAME], schwöre vor Aristoteles und auf die Heiligen Schriften immer und vorrangig im Interesse der Aristotelischen, Apostolischen und Römischen Kirche zu handeln.
Ich, [NAME], verpflichte mich das Gelübde abzulegen und/oder die kanonischen Verpflichtungen, die von der Funktion herrühren, die die Akkredierung benötigt, anzunehmen.
Ich, [NAME], bekenne mich der dreifachen aristotelischen Gehorsamkeit zu unterwerfen: dem Gehorsam der Hierarchie begründet von Christos, dem Gehorsam der Dogmen, dem Gehorsam des Kanonischen Rechts.
Ich, [NAME], schwöre vor Christos und auf die Heiligen Schriften immer und vorrangig dem Papst und seinen Repräsentanten zu dienen. Deswegen erkenne ich meine anderen Treueeide, Huldigungen und Verpflichtungen dem jetzigen Eid als untergeordnet an.
Ich, [NAME], schwöre vor Arnvald und auf die Heiligen Schriften den jetzigen Eid bis zum Tode oder bis zu jenem Tag an dem ich kanonisch von ihm gelöst werde, zu halten


Ein Mitglied des regularen römischen Kapitel wird damit betraut zu prüfen ob alle Bedingungen erfüllt sind. Es kann Ermittlungen anstellen und Zeugen sammeln, die ihm wichtig erscheinen. Er verfasst dann einen Bericht, den er der CDF vorlegt, die endgültige Entscheidung steht dem Kanzler, nach einer beratenden Wahl des regularen römischen Kapitels, zu...


Der Abschluss der Labellisierung ist eine religiöse Zeremonie Res Parendo nach dem kanonischen Vorbild einer Inthronisierung in ein klerikales römisches Amt.


3.5.1.2 Labelisierung einer Gruppierung

Diese Akkreditierung betrifft die Gruppen religiöser Aktivitäten oder Weltliche, die sich wünschen die Rechte und Pflichten, die sich aus dem aristotelischen Label ergeben, zu besitzen. Es handelt sich um eine endgültige Stufe für weltliche Gruppen aber für einen Bewerber zum Status des ORR ist es nur eine Voranerkennung. Diese Phase ist also eine Periode in der der Bewerberorden getestet und erprobt wird um seinen guten Glauben, die Tiefe, das Engagement und seiner Mitglieder zu bewähren. Dieses Vorgehen der Labellisierung kann ebenfalls eine religiösen Flügeln eines Bewerbers zum Status eines OMR betreffen.


Die Gruppe muss beim regularen römischen Kapitel ein vollständiges Dossier einreichen, dass belegt:


- das Vorhandensein von zehn aktiven Mitgliedern
- alle Mitglieder müssen aristotelische Rechtgläubige sein
- alle Mitglieder die zuvor Verbrechen oder Delikte begangen haben, müssen ihre Strafe verbüßt haben und ihre Verfehlungen gebeichtet haben
- alle führenden und hochstehenden Mitglieder dürfen keine Probleme mit der Justiz gehabt haben und müssen getauft sein.
- die Gruppe ist mit einem Statut ausgestattet, das die aristotelische Religion als einzigen Glauben im Orden vorschreibt
- dieses Statut muss mit dem Kanonischen Recht und dem Dogma konform gehen
- die Aufnahme des vorliegenden verpflichtenden Eides für jedes Mitglied der Gruppe in das Statut.

Verpflichtender Eid a écrit:
Ich, [NAME], schwöre vor Aristoteles und auf die Heiligen Schriften immer und vorrangig im Interesse der Aristotelischen, Apostolischen und Römischen Kirche zu handeln.
Ich, [NAME], bekenne mich der dreifachen aristotelischen Gehorsamkeit zu ergeben: dem Gehorsam der Hierarchie begründet von Christos, dem Gehorsam der Dogmen, dem Gehorsam des Kanonischen Rechts.
Ich, [NAME], schwöre vor Christos und auf die Heiligen Schriften immer und vorrangig dem Papst und seinen Repräsentanten zu dienen. Deswegen erkenne ich meine anderen Treueeide, Huldigungen und Verpflichtungen dem jetzigen Eid als untergeordnet an.
Ich, [NAME], schwöre vor Arnvald und auf die Heiligen Schriften den jetzigen Eid bis zum Tode oder bis zu jenem Tag an dem ich kanonisch von ihm gelöst werde, zu halten.



- der Prozess findet seinen Abschluss in der Labellisierung von zwei Leitern der Gruppe
- die Patenschaft von zwei aristotelischen (Erz-)Bischöfen
- Aufbau im Inneren zu einer gemeinschaftlichen Pfarrgemeinde mit einem nach den Regeln der CDF akkreditieren Klerikers.

Ein Mitglied des regularen römischen Kapitel wird damit betraut zu prüfen ob alle Bedingungen erfüllt sind. Dafür muss es kompletten Zugang zum Bereich der Bewerbergruppe erhalten. Ebenso müssen alle Mitglieder der Gruppe ihm ehrlich und ohne Umschweife antworten. Er verfasst dann einen Bericht den er der CDF vorlegt, die endgültige Entscheidung steht dem Kanzler, nach einer beratenden Wahl des regularen römischen Kapitels, zu.


3.5.1.3 Labelisierung eines Bauwerks

Wir zielen hier auf alle Gebäude ab , die einem klösterlichen regularen Gebrauch gewidmet sind wie zum Beispiel, Abteien, Klöster und Prioreien die nicht direkt zu einem OR gehören, die von diesem Verfahren ausgenommen sind. Weil die Errichtung eines solchen Gebäudes außer einem OR nur die Sache von einer religiösen bereits labellisierten Gruppe sein kann, beschränkt sich die Rolle der DFD zu überprüfen:
- die vorherige Akkreditierung der Gruppe
- die Authorisierung des Metropolitan-Erzbischofes der betroffenen Erzdiözese
- Im Res Parendo, die Genehmigung zur Niederlassung oder Schenkung des Geländes durch ein Mitglied des Adels oder der lokalen weltlichen Macht
- abgeschlossenen Prozess der Labellisierung der beiden zukünfigten Leiter des Gebäudes.

Ein Mitglied des regularen römischen Kapitel wird damit betraut zu prüfen ob alle Bedingungen erfüllt sind. Es verfasst dann einen Bericht den er der CDF vorlegt, die endgültige Entscheidung steht dem Kanzler, nach einer beratenden Wahl des regularen römischen Kapitels, zu.



3.5.1.4 Anerkannte religiöse Orden

Der Prozess der Anerkennung ist für die ORR Bewerber nur der Anfang. Die Labellisierung ist nur eine Voranerkennung. Diese Phase ist daher ein Zeitraum in dem der Bewerberorden getestet und erprobt wird um seinen guten Glauben, die Tiefe seines Engagement und seiner Mitglieder zu bewähren. Dieser vorbereitende Zeitraum kann sehr lang sein und kennt keinen Höchstwert. Die minimale Zeitspanne dagegen ist mit vier Monaten von wiederholten und vertretbaren Engagement fixiert, ein kurzer Zeitraum angesichts des langen Lebens eines Ordens. Er muss sich so viel wie möglich im Leben der Kirche in den Kongregationen in Rom und im säkularen Klerus in den Diözesen einbringen. Er bemühe sich auch mit ankernannten ORR in allen gemeinsamen religiösen, kultischen und sakramentellen Tätigkeiten zusammenzuarbeiten und sich zu koordinieren.

Die labellisierte aristotelische Gruppe, Bewerber für den Status des ORR, muss dem regularen römischen Kapitel ein vollständiges Dossier einreichen, dass belegt:
- labellisierte Gruppe seit wenigstens vier Monaten
- Vorhandensein von zwanzig getauften Mitgliedern
- Vorhandensein von 5 aktiven Mitgliedern des säkularen Klerus (Diakon, Pfarrer, ...) und römischer Kongregationen
- Patenschaft von vier aristotelischen (Erz-)Bischöfen und/oder Rektoren eines ORR
- das interne Status muss umfassen: zumindest elektive Vorgänge und Vorgänge zur Kontrolle von allen seinen Mitgliedern
- der Orden muss klar zwischen den drei Wegen in seinem Inneren unterscheiden: säkularer Klerus, regularer Klerus, Oblatentum
- der Orden muss eine religiöse Ausbildung seiner Mitglieder durch ein Noviziat vor der definitiven Aufnahme in den Orden sicherstellen.


Das regulare römische Kapitel ist damit betraut zu prüfen ob alle Bedingungen erfüllt sind. Dazu muss es kompletten Zugang zum Bereich der Bewerbergruppe erhalten. Ebenso müssen alle Mitglieder der Gruppe ihm ehrlich und ohne Umschweife antworten. Das regulare römische Kapitel verfasst dann einen Bericht, den es der Kurie für eine endgültige Entscheidung vorlegt.



Buch 3.6 Das regulare römische Kapitel

Das regulare römische Kapitel ist die apostolische Institution, angegliedert an der Kongregation zur Verbreitung des Glaubens, verantwortlich die Handlungen des regularen Klerus zu überwachen, einerseits als Bindeglied zwischen den verschiedenen aristotelischen Orden dienend sowie die Organisation und Koordination aller gemeinsamen religiösen, kultischen und sakramentalen Tätigkeiten erlaubend. Es ist auch beauftragt bestimmte Akkreditierungen im Sinne des vorliegenden Textes auszustellen.

Das sogenannte Kapitel wird vom Kanzler der Kongregation zur Verbreitung des Glaubens oder von einem von diesem ernannten Kleriker geleitet. Die Rektore der ORR sowie die Großpriore der OMR und ein ordnungsgemäß ermächtigter Stellvertreter nach den geltenden Ordnungen innerhalb des betreffenden Ordens, sind ebenfalls von Rechts wegen Mitglieder des regularen römischen Kapitels. Die weiteren Aufnahmen erfolgen auf Vorschlag von einem der Mitglieder, mit rechtskräftiger Ernennung durch den Kanzler, der das Vetorecht besitzt.


Kanonischer Test über den regularen Klerus.
Gegeben in Rom während des Pontifikats des Heiligen Vaters Eugene V am sechzehnten Tag des Monats Mai im Jahr der Gnade MCDLVI.



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