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Auteur |
Message |
Tallon
Inscrit le: 26 Déc 2013 Messages: 1364
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Posté le: Mer Sep 03, 2014 2:58 pm Sujet du message: [OE Konstanz] Eheauflösung Lysithea und Kasumoto |
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Citation: | BISCHÖFLICHES URTEIL ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER EHE
Antrag zur Bestätigung für die Kardinäle des päpstlichen Konsistorium.
Erzbischöfliches Offizialat von Konstanz
Unter dem Vorsitz von Erzbischof Maddel, vertreten vom Ersten Archidiakon zu Konstanz Tallon
Name der Ehegatten IG
- Ehemann: Kasumoto
- Ehestatus Ehemann: 1. Ehe
- Ehefrau: Lysithea
- Ehestatus Ehefrau: 1. Ehe
Daten über die Ehe
- Zelebrant: Rainer
- Erzdiözese / Diözese: Konstanz/ Mainz
- Pfarrei: Bad Mergentheim
- Datum: 14.02.1457
- Trauzeugen: Maatkare und Micki83
- Namen IG Kinder (falls vorhanden): Merlin, Nami und Lily
Antrag zur Auflösung der Ehe
- Antragsteller: Lysithea
- Gründe/Begründung: Mein Ehemann Kasumoto hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr von mir und den Kindern zurückgezogen. War er anfangs noch ein liebevoller Vater und Ehemann, der sich stets bemüht und gekümmert hat, ist es heute so, dass er sich vollkommen abgewandt hat. Weder unterstützt er mich im alltäglich Leben, begleitet mich zu öffentlichen Anlässen oder steht mir in irgendeinem Maße zur Seite, wie es von einem Ehemann zu erwarten wäre, noch kümmert oder interessiert er sich für seine drei Kinder. Es ist für mich seit langer Zeit nur noch frustrierend, traurig und mehr und mehr habe ich die Hoffnung auf eine jemals eintretende Besserung verloren. Wir haben uns versprochen uns immer zu lieben und für einander da zu sein, doch mein Ehemann hat sein Versprechen mir gegenüber gebrochen. Lange Jahre schon halte ich es aus und hoffe, dass er sich doch noch einmal erinnert an die vergangene wundervolle gemeinsame Zeit. Doch nun habe ich erkannt, dass jedes Hoffen vergebens ist. Aufgrund seines ablehnenden, ignoranten Verhaltens ist mit der Zeit die Liebe und die Hoffnung vergangen. Um damit abschließen und irgendwann vielleicht wieder glücklich werden zu können, bitte ich um die Auflösung der Ehe.
- Beweise und Zeugen/Zeugenaussagen:
Gerichtlicher/rechtlicher Status der Gläubigen:
- Ehemann: Rechtgläubiger
- Ehefrau: Rechtgläubige
Zertifikate/Urkunden:
- Zertifikate der Taufe/Taufurkunden:
- Ehemann: Mainz, Fürstentum Mainz: Kasumoto (Micki83), 22. Oktober 1456, Rainer
- Ehefrau: Mainz, Fürstentum Mainz: Lysithea (Tiberius), 22. Oktober 1456, Rainer (sowie ihre Kinder Merlin, Nami und Lily)
- Hochzeits Zertifikat/Eheurkunde: Bad Mergentheim, Fürstentum Mainz: Lysithea und Kasumoto (Maatkare und Micki83), 14. Februar 1457, Rainer
Urteil des bischöflichen Offizialats
- Urteil: DIe Ehe ist aufzulösen gem. Artikel 6.1. "Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten"
Das Gericht ist absolut überzeugt nach der Befragung der Ehefrau, dass die Liebe zwischen Lysithea und Kasumoto erloschen ist.
- Sperrzeitraum um eine neue Ehe einzugehen (falls erforderlich):
Ehefrau: Kann 4 Wochen nach Verkündung des Urteils wieder ein Aufgebot bestellen und dann nach Ablauf des Aufgebots nach 3 Monaten wieder heiraten.
Ehemann: 9 Monate Sperre
- Bußen:
- Kinder:
Verbleiben bei der Mutter. Zumal es nicht die leiblichen von Kasumoto sind, sondern allein die leiblichen der Mutter Lysithea.
- Unterschrift und Siegel des Präsidenten des Gerichts:
Erster Archidiakon zu Konstanz
Wallfahrtsbeauftragter
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(Hoffe so alles richtig) |
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Maddel Cardinal
Inscrit le: 08 Avr 2010 Messages: 1237
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Posté le: Dim Sep 14, 2014 5:27 pm Sujet du message: |
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Citation: |
Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
Lysithea und Kasumoto
Zu Händen des Ersten Erzdiakons Tallon und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,
Wir, die Kardinäle des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Lysithea und Kasumoto
.
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
- Artikel 6.1: "Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten"
Aufgrund des glaubhaft dargelegten Verschwindens der Gefühle der Liebe zwischen den Eheleuten,
erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 23. Juni ausgesandt wurde, an.
Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:
- Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von vier Wochen nach Urteilsverkündung.
- Der Ehegatte erhält das Verbot der Heirat für einen Zeitraum von 9 Monaten.
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtig. Die Voraussetzungen des Artikel 6.1 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
Gegeben in Rom am 25 Juni des Jahres der Gnade 1462,
Im Namen des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel
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Code: | [quote]
[list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/papstkonsortiumkl.png[/img]
[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Lysithea und Kasumoto
[/color][/b]
[i]Zu Händen des Ersten Erzdiakons Tallon und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,[/i]
[b]Wir, die Kardinäle des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Lysithea [/color] und [color=gold]Kasumoto
[/color].[/b]
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
[list]
[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
[list]
- [i]Artikel 6.1[/i]: "Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten" [/list]
[/list]
Aufgrund des glaubhaft dargelegten Verschwindens der Gefühle der Liebe zwischen den Eheleuten,
erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 23. Juni ausgesandt wurde, an.
[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:
[list][*]Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von vier Wochen nach Urteilsverkündung.
[*]Der Ehegatte erhält das Verbot der Heirat für einen Zeitraum von 9 Monaten.[/list][/b]
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtig. Die Voraussetzungen des Artikel 6.1 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
[i]Gegeben in Rom am 25 Juni des Jahres der Gnade 1462,
Im Namen des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel[/i]
[img]http://img4.hostingpics.net/pics/826503maddel3.png[/img][/list][/quote] |
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