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Feliciana
Inscrit le: 28 Nov 2013 Messages: 770
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Posté le: Mar Sep 13, 2016 7:48 pm Sujet du message: [OE Würzburg] Dissolution Gudi_von_wanyan/Merowing_von_wanya |
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Citation: | Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe von
Gudi_von_wanyan und Merowing_von_wanyan
Zu Händen des Bischofs von Konstanz,
Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Gudi_von_wanyan und Merowing_von_wanyan.
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
- Artikel 6.1: Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten.
Es wurden Gespräche von Rodrigo_manzanarez mit dem Ehepaar geführt. Eine Fortsetzung der Ehe ist für beide Seiten nicht mehr vorstellbar und die Liebe ist beiderseits als erloschen zu betrachten. Beide wünschen daher einvernehmlich die Auflösung.
Die in die Ehe von der Ehefrau eingebrachten Kinder verbleiben bei der Ehefrau.
Die auferlegten Bußen bestehen nach dem vereinfachten Eheauflösungsverfahren aus:
- Der Ehemann erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 9 Monaten gerechnet ab dem Tag der Gültigkeit durch das Konsistorium.
- Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 9 Monaten gerechnet ab dem Tag der Gültigkeit durch das Konsistorium.
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
Gegeben in Rom am 10. September des Jahres der Gnade MCDLXIV,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
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Code: | [quote][b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe von[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Gudi_von_wanyan und Merowing_von_wanyan[/color][/b]
[i]Zu Händen des Bischofs von Konstanz,[/i]
[b]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Gudi_von_wanyan[/color] und [color=gold]Merowing_von_wanyan[/color].[/b]
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
[list]
[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
[list]- [i]Artikel 6.1[/i]: Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten. [/list] [/list]
Es wurden Gespräche von Rodrigo_manzanarez mit dem Ehepaar geführt. Eine Fortsetzung der Ehe ist für beide Seiten nicht mehr vorstellbar und die Liebe ist beiderseits als erloschen zu betrachten. Beide wünschen daher einvernehmlich die Auflösung.
Die in die Ehe von der Ehefrau eingebrachten Kinder verbleiben bei der Ehefrau.
[b]Die auferlegten Bußen bestehen nach dem vereinfachten Eheauflösungsverfahren aus:
[list]
[*]Der Ehemann erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 9 Monaten gerechnet ab dem Tag der Gültigkeit durch das Konsistorium.
[*]Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 9 Monaten gerechnet ab dem Tag der Gültigkeit durch das Konsistorium.[/list][/b]
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
[i]Gegeben in Rom am 10. September des Jahres der Gnade MCDLXIV,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, [/i]
[img]http://fs5.directupload.net/images/160122/f5ipco67.png[/img]
[img]http://fs2.directupload.net/images/150520/uga7hitr.png[/img][/quote] |
_________________ Feliciana Maria Colonna
National Elector-Cardinal
Suffragan-Bishop of Regensburg
Prefect of the Villa San Loyats |
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