L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church
Forum RP de l'Eglise Aristotelicienne du jeu en ligne RR
Forum RP for the Aristotelic Church of the RK online game
 
Lien fonctionnel : Le DogmeLien fonctionnel : Le Droit Canon
 FAQFAQ   RechercherRechercher   Liste des MembresListe des Membres   Groupes d'utilisateursGroupes d'utilisateurs   S'enregistrerS'enregistrer 
 ProfilProfil   Se connecter pour vérifier ses messages privésSe connecter pour vérifier ses messages privés   ConnexionConnexion 

[OE Würzburg] Dissolution Gudi_von_wanyan/Merowing_von_wanya

 
Poster un nouveau sujet   Répondre au sujet    L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum -> La Curie Romaine – Curia Romana – Roman Curie
Voir le sujet précédent :: Voir le sujet suivant  
Auteur Message
Feliciana



Inscrit le: 28 Nov 2013
Messages: 770

MessagePosté le: Mar Sep 13, 2016 7:48 pm    Sujet du message: [OE Würzburg] Dissolution Gudi_von_wanyan/Merowing_von_wanya Répondre en citant

Citation:
Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe von
Gudi_von_wanyan und Merowing_von_wanyan

Zu Händen des Bischofs von Konstanz,

Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Gudi_von_wanyan und Merowing_von_wanyan.


In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:



    Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

    Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

      - Artikel 6.1: Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten.


Es wurden Gespräche von Rodrigo_manzanarez mit dem Ehepaar geführt. Eine Fortsetzung der Ehe ist für beide Seiten nicht mehr vorstellbar und die Liebe ist beiderseits als erloschen zu betrachten. Beide wünschen daher einvernehmlich die Auflösung.

Die in die Ehe von der Ehefrau eingebrachten Kinder verbleiben bei der Ehefrau.

Die auferlegten Bußen bestehen nach dem vereinfachten Eheauflösungsverfahren aus:


  • Der Ehemann erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 9 Monaten gerechnet ab dem Tag der Gültigkeit durch das Konsistorium.

  • Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 9 Monaten gerechnet ab dem Tag der Gültigkeit durch das Konsistorium.



Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

So wurden die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


Gegeben in Rom am 10. September des Jahres der Gnade MCDLXIV,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,






Code:
[quote][b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe von[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Gudi_von_wanyan und Merowing_von_wanyan[/color][/b]

[i]Zu Händen des Bischofs von Konstanz,[/i]

[b]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Gudi_von_wanyan[/color] und [color=gold]Merowing_von_wanyan[/color].[/b]


In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:

[list]

[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die  Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

[list]- [i]Artikel 6.1[/i]: Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten. [/list] [/list]

Es wurden Gespräche von Rodrigo_manzanarez mit dem Ehepaar geführt. Eine Fortsetzung der Ehe ist für beide Seiten nicht mehr vorstellbar und die Liebe ist beiderseits als erloschen zu betrachten. Beide wünschen daher einvernehmlich die Auflösung.

Die in die Ehe von der Ehefrau eingebrachten Kinder verbleiben bei der Ehefrau.

[b]Die auferlegten Bußen bestehen nach dem vereinfachten Eheauflösungsverfahren aus:

[list]
[*]Der Ehemann erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 9 Monaten gerechnet ab dem Tag der Gültigkeit durch das Konsistorium.

[*]Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 9 Monaten gerechnet ab dem Tag der Gültigkeit durch das Konsistorium.[/list][/b]


Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

So wurden die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


[i]Gegeben in Rom am 10. September des Jahres der Gnade MCDLXIV,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, [/i]
[img]http://fs5.directupload.net/images/160122/f5ipco67.png[/img]
[img]http://fs2.directupload.net/images/150520/uga7hitr.png[/img][/quote]

_________________
Feliciana Maria Colonna
National Elector-Cardinal
Suffragan-Bishop of Regensburg
Prefect of the Villa San Loyats
Revenir en haut de page
Voir le profil de l'utilisateur Envoyer un message privé
Montrer les messages depuis:   
Poster un nouveau sujet   Répondre au sujet    L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum -> La Curie Romaine – Curia Romana – Roman Curie Toutes les heures sont au format GMT + 2 Heures
Page 1 sur 1

 
Sauter vers:  
Vous ne pouvez pas poster de nouveaux sujets dans ce forum
Vous ne pouvez pas répondre aux sujets dans ce forum
Vous ne pouvez pas éditer vos messages dans ce forum
Vous ne pouvez pas supprimer vos messages dans ce forum
Vous ne pouvez pas voter dans les sondages de ce forum


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Traduction par : phpBB-fr.com