L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church
Forum RP de l'Eglise Aristotelicienne du jeu en ligne RR
Forum RP for the Aristotelic Church of the RK online game
 
Lien fonctionnel : Le DogmeLien fonctionnel : Le Droit Canon
 FAQFAQ   RechercherRechercher   Liste des MembresListe des Membres   Groupes d'utilisateursGroupes d'utilisateurs   S'enregistrerS'enregistrer 
 ProfilProfil   Se connecter pour vérifier ses messages privésSe connecter pour vérifier ses messages privés   ConnexionConnexion 

[D] Revision of Canon Law - Preamble

 
Poster un nouveau sujet   Répondre au sujet    L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum -> La Bibliothèque Romaine - The Roman Library - Die Römische Bibliothek - La Biblioteca Romana -> Le Droit Canon - The Canonic Law
Voir le sujet précédent :: Voir le sujet suivant  
Auteur Message
Aaron
Cardinal
Cardinal


Inscrit le: 07 Mar 2006
Messages: 13192
Localisation: Castelli Romani

MessagePosté le: Mar Jan 08, 2013 1:41 pm    Sujet du message: Répondre en citant

Citation:


    Jus canonicum



    Wir, Tibère de Plantagenêt, genannt Rehael, Kardinal-Camerlengo der Heiligen Aristotelischen und Römischen Kirche, Erzbischof von Arles, Lehensherr von Eyguières, vor dem Allmächtigen und unter dem Blick Aristoteles,

    weisen auf die Umgestaltung des Kanonischen Textes «De Ecclesiae Dei fondis». Artikel 2 : "Die Aristotelische Kirche ist Alleinige Besitzerin der Göttlichen Wahrheit und des Wahren Glaubens. Ihr wohnt das Wirken Gottes inne und sie ist das Organ, durch welches sich auf Erden und in der Gemeinschaft der Gläubigen der Wille des Allmächtigen ausdrückt." von Teil I "Doktrinen und Grundlagen der Kirche Gottes" der Präambel hin, der wie folgt geändert wurde: "Die Aristotelische Kirche ist Alleinige Besitzerin der Göttlichen Wahrheit und des Wahren Glaubens. Ihr wohnt das Wirken Gottes inne und sie ist das Organ, durch welches sich auf Erden und in der Gemeinschaft der Gläubigen der Wille des Allmächtigen ausdrückt; sie transzendiert die weltlichen Gesetze und Wahrheiten."

    Ad Majorem Dei Gloriam

    Erstellt in Rom am XXVII November im Gnadenjahr MCDLVII unseres HERRN

    Für die im Heiligen Kardinalskollegium versammelte Kurie


_________________

Patriarche in Partibus d'Alexandrie
Revenir en haut de page
Voir le profil de l'utilisateur Envoyer un message privé MSN Messenger
Aaron
Cardinal
Cardinal


Inscrit le: 07 Mar 2006
Messages: 13192
Localisation: Castelli Romani

MessagePosté le: Mar Jan 08, 2013 1:41 pm    Sujet du message: Répondre en citant

Citation:



    ........
    Revision des Kanonischen Rechts über die Grundlagen der Kirche Gottes - De Ecclesiae Dei fondis





    Anschließend an Überlegungen der Kongregation des Heiligen Offiziums und des Kollegiums der Päpstlichen Juristen, hat es sich als notwendig gezeigt die Struktur und die Gliederung der Päpstlichen Bulle De Ecclesiae Dei fondis abzuändern um die gefragte Klarheitsforderung im Anschluss an das Hinzufügen neuer Regeln zu erfüllen.

    Der Großteil der Änderungen beruht auf der Teilung der Bulle in Abschnitte, dem Hinzufügen von Regeln über Wunder und die Umgliederung des Teils über die Kanonisierung. Die Kursivschrift weißt auf eine weggelassene, geänderte oder ergänzte Formulierung hin. Verschobene Formulierungen verbleiben in gewöhnlicher Schrift.

    Die Gesamtheit der Nummerierung der Atrikel wurde überdacht und verändert um numerische Ordnung zu wahren. Die bisherigen Artikel 17, 18, 19, 20, 20 bis und 20 ter werden zu den Artikeln 13, 14, 15, 16, 16 bis und 16 ter. Die bisherigen Artikel 13, 13 bis, 14 und 14 bis werden zu den Artikeln 17, 17 bis, 18 und 18 bis. Die bisherigen Artikel 15 und 16 werden zu den Artikeln 19 und 20.



    Teil I

      wurde wie folgt ergänzt :

    Abschnitt A : Allgemeines

    Artikel 1 : ...


      wurde weggelassen und an in einen anderen Abschnitt verschoben :

    Artikel 13 : Ein Seliger ist ein aristotelischer Verstorbener, der durch die Heilige Kirche im Hinblick auf sein vergangenes vorbildliches und tugendsames Leben als würdiges soziales und spirituelles Vorbild für die aristotelische Gemeinschaft selig gesprochen wurde.

      - Artikel 13 bis : Die zur Seligsprechung führenden Regeln und Verfahren werden im Kanonischen Recht durch die Kongregation des Heiligen Offiziums übernommen.

    Artikel 14 : Ein Heiliger ist ein Seliger, der durch die Heilige Kirche im Hinblick auf sein vergangenes Leben kanonisiert wurde, das noch vorbildlicher, noch tugendsamer als das des Seligen und eines sozialen und spirituellen Vorbilds für die aristotelische Gemeinschaft würdig ist.

      - Artikel 14 bis : Die zur Kanonisierung führenden Regeln und Verfahren werden im Kanonischen Recht durch die Kongregation des Heiligen Offiziums übernommen.

    Artikel 15 : Die Kirchenväter sind die Gründer der Aristotelischen Kirche zu ihren Anfängen und zur Zeit der Erneuerung des Glaubens unter dem Pontifikat der Allerheiligsten Väter Nikolaus V. und Eugene V.

    Artikel 16 : Die Doktoren der Kirche sind hervorragende Theologen oder Kanonisten, die eine Doktrin betreffende, dogmatische oder kanonische Texte von allgemeiner Bedeutung verfasst oder bearbeitet haben.



      wurde wie folgt ergänzt und geändert :

    Abschnitt B : Von der Heiligkeit, der Seligsprechung und der Kanonisierung

    Artikel 17 : Ein Seliger ist ein aristotelischer Verstorbener, der durch die Heilige Kirche im Hinblick auf sein vergangenes vorbildliches und tugendsames Leben als würdiges soziales und spirituelles Vorbild für die aristotelische Gemeinschaft selig gesprochen wurde.

      - Artikel 17 bis : Die zur Seligsprechung führenden Regeln und Verfahren werden im Kanonischen Recht durch die Kongregation des Heiligen Offiziums übernommen.

    Artikel 18 : Ein Heiliger ist ein Seliger, der durch die Heilige Kirche im Hinblick auf sein vergangenes Leben kanonisiert wurde, das noch vorbildlicher, noch tugendsamer als das des Seligen und eines sozialen und spirituellen Vorbilds für die aristotelische Gemeinschaft würdig ist.

      - Artikel 18 bis : Die zur Kanonisierung führenden Regeln und Verfahren werden im Kanonischen Recht durch die Kongregation des Heiligen Offiziums übernommen.



      wurde wie folgt ergänzt und geändert :

    Abschnitt C : Von den Gründern, den Kirchenvätern und den Doktoren der Kirche

    Artikel 19 : Die Kirchenväter sind die Gründer der Aristotelischen Kirche zu ihren Anfängen und zur Zeit der Erneuerung des Glaubens unter dem Pontifikat der Allerheiligsten Väter Nikolaus V. und Eugene V.

    Artikel 20 : Die Doktoren der Kirche sind hervorragende Theologen oder Kanonisten, die eine Doktrin betreffende, dogmatische oder kanonische Texte von allgemeiner Bedeutung verfasst oder bearbeitet haben.


      wurde wie folgt ergänzt und geändert :

    Abschnitt D : Von den Wundern

    Artikel 21 : Die vierfältigen Ursachen / Das ursächliche Quadrichon :
    Die Materialursache = Ein einmalig außergewöhnliches Ereignis, das göttlichem Eingreifen zuzuschreiben ist ohne der Möglichkeit, dass es von menschlichem oder natürlichen Eingreifen sei.
    Die Wirkursache = Es wird von vertrauenswürdigen Zeugen gemeldet.
    Die Formalursache = Eine sorgfältige Untersuchung, durchgeführt von dem Amt des Heiligen Theodulos gemeinsam mit dem Heiligen Offizium, mit dem Urteil vorgebracht durch die Gruppe aus dem Heiligen Offiziums.
    Die Zweckursache = Das Wunder wird durch die Heilige Kurie konstatiert.

    Artikel 22 : Jedes vermeintliche Wunder muss von einem Rechtgläubigen oder einem Kleriker gemeldet werden.

    Artikel 23 : Eine strenge Untersuchung wird von den Theologen des Amtes des Heiligen Theodulos und den Theologen dem Zirkel des Heiligen Offiziums. Diese besteht aus der Sammlung ausführlicher Zeugenaussagen über die Sittlichkeit der Zeugen, über die Richtigkeit der Ereignisse. Daten, Orte und Ereignisse werden in den kleinsten Einzelheiten notiert.

    Artikel 24 : Erst nach der Untersuchung, reicht der Zirkel des Heiligen Offizium ein Urteil über Zustimmung oder Ablehnung der Richtigkeit des Wunders bei der Heiligen Kurie ein.

    Artikel 25 : Der Zirkel des Heiligen Offiziums und das Amt des Heiligen Theodulos legen fest ob es eine Fürsprache eines Heiligen beim Allmächtigen in der Manifestation dieses Wunders gab.

    Artikel 26 : Die Heilige Kurie ist als einzige ermächtigt Wunder als solche anzuerkennen.

    N.B. : Im Falle einer Ungültigkeitserklärung wird eine Ankündigung veröffentlicht, die die Gründe, die die Kurie zur Ansicht veranlasst hat, dass es sich nicht um ein Wunder handelt, darlegt. Im Falle einer Gültigkeitserklärung wird eine Ankündigung von der Kurie veröffentlicht, die das Wunder, seine Auswirkungen und seine Folgen verdeutlicht.




    Revision des Kanonischen Rechts über die Grundlagen der Kirche Gottes,
    Gegeben und für rechtsgültig erklärt in Rom durch das Heilige Kardinalskollegium unter dem Pontifikat des Heligen Vaters Eugene V am Freitag, den zehnten des Montas April, Tag des Heiligen Nicolaïde im Gnadenjahr MCDLVII, geändert unter dem Pontifikat des Heiligen Vaters Innocent VIII, am Monat, des vierundzwanzigsten des Monats September im Gnadenjahr MCDLX, am Folgetag des Heiligen Thekla von Ikorion.

    Änderungen und Überprüfungen verfasst und veröffentlich durch seine Eminenz Aaron de Nagan, Vorsitzender des Heiligen Kardinalskollegiums in seiner Eigenschaft als Erzkanzler des Heiligen Stuhls, am Montag dem XXIVen des Monats September im Gnadenjahr MCDLX.





_________________

Patriarche in Partibus d'Alexandrie
Revenir en haut de page
Voir le profil de l'utilisateur Envoyer un message privé MSN Messenger
Montrer les messages depuis:   
Poster un nouveau sujet   Répondre au sujet    L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum -> La Bibliothèque Romaine - The Roman Library - Die Römische Bibliothek - La Biblioteca Romana -> Le Droit Canon - The Canonic Law Toutes les heures sont au format GMT + 2 Heures
Page 1 sur 1

 
Sauter vers:  
Vous ne pouvez pas poster de nouveaux sujets dans ce forum
Vous ne pouvez pas répondre aux sujets dans ce forum
Vous ne pouvez pas éditer vos messages dans ce forum
Vous ne pouvez pas supprimer vos messages dans ce forum
Vous ne pouvez pas voter dans les sondages de ce forum


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Traduction par : phpBB-fr.com