|
L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Forum RP de l'Eglise Aristotelicienne du jeu en ligne RR Forum RP for the Aristotelic Church of the RK online game
|
Voir le sujet précédent :: Voir le sujet suivant |
Auteur |
Message |
Oberon.
Inscrit le: 08 Déc 2016 Messages: 769
|
Posté le: Ven Avr 12, 2019 9:44 pm Sujet du message: [Doktrin-De]Pastorale Teil IV |
|
|
Citation: | Pastorale - Teil IV: Das Kanonische Recht
Das Kanonische Recht ist in gewisser Weise die Gesamtheit der Gesetze, die die Organisation der aristotelischen Kirche regeln. Sie wurden von der Kurie auf der Grundlage der Lehren der Propheten Oane, Aristoteles und Christos gegründet. Diese Gesetze dienen dazu ein Minimum an Ordnung aufrechtzuerhalten, so dass sich die Kirche entwickeln kann und die Gläubigen den Weg der Tugend in Frieden gehen und so das Paradies gewinnen können. Die Einhaltung des kanonischen Rechts ist von wesentlicher Bedeutung. Hier sind die Hauptlinien und Artikel, die den allgemeinen Gläubigen betreffen.
Die Status beschreiben die Status und deren Bezeichnungen. Es gibt 4 Status innerhalb der Kirche, nämlich der Heterodoxe, das ist der Status eines Menschen, der das aristotelische Dogma oder das kanonische Recht nicht anerkennt oder der exkommuniziert wurde. Der Glaubende, das ist der Status eines Menschen, der das kanonische Recht glaubt und anerkennt, aber noch nicht Teil der Kirche ist. Der Rechtgläubige, das ist der Status des Gläubigen, der durch die Taufe in die Kirche aufgenommen wurde, und schließlich der Priester, der das Sakrament der Weihe empfangen und die Gelübde abgelegt hat.
Die Taufe ist der Akt, durch den ein Glaubender in die Gemeinschaft der Rechtgläubigen eintritt. Um für die Taufe in Frage zu kommen, musst man ein Glaubender, ein vernünftiger Erwachsener und bereit sein die Bedeutung des Sakraments zu verstehen und den ausdrücklichen Wünsch geäußert haben. Für die Taufe von Kindern wird ein Pate benötigt und eine spätere Bestätigung des Sakraments ist wünschenswert, sobald die getaufte Person das Erwachsenenalter erreicht. Eine Patenschaft ist gern gesehen, aber sie ist keine Verpflichtung, mit Ausnahme bei Konvertierungen. Die als Pate handelnde Person muss jedoch getauft sein und darf keinen Verboten unterliegen. Um gültig zu sein, muss die Taufe in einem anerkannten Gotteshaus und von einem Geistlichen mit allen erforderlichen Berechtigungen durchgeführt worden sein.
Die Ehe ist der Akt, durch den zwei Rechtgläubige beschließen, ihre Schicksale zu vereinen, um den Weg der Tugend gemeinsam zu leben, sich zu vermehren um so die Schöpfung zu bewahren. Das Brautpaar muss unbedingt vor der notwendigen Veröffentlichung des Aufgebots fünfzehn Tage vor der Zeremonie getauft worden sein. Abgesehen von seltenen Ausnahmen wie zum Beispiel der Möglichkeit, dass die Braut schwanger ist, ist die Veröffentlichung des Aufgebots und die 15-tägige Frist von höchster Notwendigkeit und nicht verhandelbar. Die Braut und der Bräutigam müssen auch von mindestens zwei Zeugen begleitet werden, die für die Zeremonie getauft sind. Eine Wiederheirat ist unmöglich, es sei denn, einer der Ehepartner stirbt oder wird exkommuniziert oder die Ehe wurde nicht vollzogen. Nur ein Kardinal kann eine Hochzeit annullieren.
Die Kirchenjustiz umfasst eine Reihe von Strafen und Verfahren, die die Kirche anwenden kann. In Rom gibt es zwei Gerichte, den Päpstlichen Gerichtshof und den Kirchlichen Obersten Gerichtshof. In den meisten Diözesen gibt es auch bischöfliche Behörden. Die Judikative in der Kirche liegt in der Verantwortung der Inquisition.
Übersetzt von Kardinal Kalixtus |
Originallink: http://rome.lesroyaumes.com/viewtopic.php?p=107123#107123 _________________
|
|
Revenir en haut de page |
|
|
|
|
Vous ne pouvez pas poster de nouveaux sujets dans ce forum Vous ne pouvez pas répondre aux sujets dans ce forum Vous ne pouvez pas éditer vos messages dans ce forum Vous ne pouvez pas supprimer vos messages dans ce forum Vous ne pouvez pas voter dans les sondages de ce forum
|
|