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[Info] Ämter in der Abtei

 
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Branwyn



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MessagePosté le: Ven Mar 15, 2024 1:22 pm    Sujet du message: [Info] Ämter in der Abtei Répondre en citant


    Ämter des Ordens & Kloster und Ansprechpartner





      Abtei Heiligenbronn


        Die Äbtissin Branwyn von Hohenzollern-Habsburg

        Er ist die oberste Autorität einer Abtei In Gratebus unter Vorbehalt der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie. Er hat die Verpflichtung sich ständig in der Abtei aufzuhalten und auf Diözesanniveau ist er einem Kleriker gleichgestellt einschließlich des Unterwerfens der bischöflichen Macht, denn er ist für eine In Gratebus Pfarrgemeinde verantwortlich.

        Vater/Mutter Subprior:

        Der Vater/Mutter Subprior ist der Stellvertreter des Abtes.
        Der Abt ernennt ihn und er vertritt den Abt, wenn dieser abwesend ist.
        Seine Aufgabe ist mehr praktischer Natur: Als Statthalter leitet er Versammlungen, verwaltet das Klosters, die Keller und den Klostervorrat.


        Der Cellerar: Schwester Frenja Efferdstreu

        Der Cellerar wird vom Abt oder Prior ernannt und ist an dessen Weisungen gebunden. Seine Aufgaben entsprechen in etwa denen eines Finanzvorstands und Personalchefs in einem Wirtschaftsunternehmen und umfassen u. a. die Vorratshaltung, die Ausgabe von Nahrungsmitteln und Bekleidung an die Mitglieder der Gemeinschaft, die Organisation und Verteilung der anfallenden Arbeit, der Handel mit den im Kloster und auf seinen Gütern hergestellten Erzeugnissen, und die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturaleinkünfte. Als Leiter der Wirtschaftsbetriebe ist der Cellerar der Vorgesetzte der zivilen Bediensteten eines Klosters bzw. Stifts. Entspricht IG dem Amt des Dechant.


        Kaplan: Branwyn von Hohenzollern-Habsburg

        Der Kaplan des Ordens ist für das Abhalten der Messen und Gebetsstunden zuständig.
        Seine Aufgabe ist zudem die Erteilung der Sakramente innerhalb des Ordens.
        Als Hilfe steht ihm der Küster zur Seite.
        An ihn wendet sich derjenige, der ein Sakrament, wie die Taufe, durch ihn wünscht.



        Bibliothekar:
        Branwyn von Hohenzollern-Habsburg und Vater Kalixtus von Hohenzollern-Habsburg
        Dem Bibliothekar obliegt die Leitung über die Ordensbibliothek, sowie das Scriptorium.
        Er kümmert sich sorgfältig um den Bestand dieser beiden Einrichtungen und lehrt jungen Ordensmitgliedern die Kunst des Lesens und Schreibens,
        wenn eine solche Bitte an ihn herangetragen wird.
        Bei der Leitung des Scriptoriums soll er Aufgaben verteilen und für Übersicht sorgen.
        Die Einstellung der Scriptoren erfolgt ebenfalls durch den Bibliothekar.

        Den Bibliothekar suche man auf, um die Schreibkunst zu erlernen,
        ein Buch aus dem Bestand der Bibliothek zu leihen oder um an der Übersetzung kirchlicher Schriften als Scriptor mitzuwirken.



        Infirmarius: Branwyn von Hohenzollern-Habsburg
        Der Infirmarius kümmert sich um die Versorgung der Kranken.
        Sein Zuständigkeitsbereich sind sowohl die Krankenstube, als auch der Kräutergarten.
        Der Weg zur Krankenstube und somit zum Infirmarius ist bei gesundheitlichen Anliegen zu tätigen.


        Refectarius:

        Die Führung des Refectoriums und der Küche, sowie der Obstgärten und Gemüsebeete obliegt der Refectarius.
        Er kümmert sich um die Bereitstellung der Mahlzeiten im Kloster.



        Der Braumeister: Abt/Cellerar

        Der Braumeister organisiert den Brauvorgang und verwaltet Brauerei.


        Der Rektor : Abt

        Der Rektor trägt die Obhut über die Ordensschule des Klosters und ist als Schulleiter für den Kontakt zwischen Schülern und Dozenten zuständig.
        Er verwaltet das Lehrerzimmer und spricht in Zusammenarbeit mit dem Ordensrat die angebotenen Kurse ab.


        Der Novizenmeister:

        Der Novizenmeister hat die Aufgabe, den Klosternachwuchs zu unterweisen und anzuleiten.


        Die Mönche (Abtei In Gratebus)

        Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott dienen und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte und Priester der Heiligen Kirche sind.
        Die Zeremonie der Intronisation unterliegt der Autorität des Abts.
        Er gelobt Gehorsam, Barmherzigkeit, Demut, Friedensliebe (keine Waffen) und Keuschheit.
        Erlangung des Status als regularer Kleriker.
        Er verpflichtet sich Spiritualität zu beweisen, sich hauptsächlich Gott hinzugeben und in Gemeinschaft mit der den Mitglieder der Abtei In Gratebus zu arbeiten.
        Er ist der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie unterworfen.



        Konventuale/Die ausgebildeten Brüder

        Jeder Rechtgläubige der der Kirche und Gott vor allem innerhalb eines religiösen oder militär-religiösen Ordens dienen will. In diesem Fall, dem Orden der Jesuiten.
        Er wird gemäß der Ordnung des Jesuitenordens angenommen und muss das große Gelübde des Jesuitenordens ablegen.
        Er gelobt Gehorsam, Barmherzigkeit, Demut, Friedensliebe (keine Waffen) und Keuschheit.
        Erlangung des Status als regularer Kleriker.
        Er verpflichtet sich Spiritualität zu beweisen, sich hauptsächlich Gott hinzugeben und in Gemeinschaft mit der Abtei In Gratebus zu arbeiten,
        die aus einem anerkannten religiösen Orden hervorgeht, zu leben.
        Er ist der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie unterworfen.



        Oblate/Die geringeren Brüder

        Oblaten sind Rechtgläubige der Kirche, der sich in einem Orden einbringen will, und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte.
        Er wird gemäß der Ordnung des Jesuitenordens aufgenommen und muss das kleine Gelübde ablegen.
        Der Status eines Oblaten ist ein Laienstatus, der nur die nebensächlichen Gelübde des Gehorsams und der Barmherzigkeit einschließt.
        Der Oblate kann Waffen tragen, heiraten und eine Familie gründen.
        Es liegt im Ermessen der verschiedenen Orden diesen Status aufzunehmen oder nicht.


        Die Novizen

        Novizen sind die jüngsten Mitglieder des Jesuitenordens, die weder das kleine noch das große Gelübde abgelegt haben. Ihre Zeit als Novize endet, sobald sie eins der Gelübde abgelegt haben.

        Arrow Schwester Frenja
        Arrow Chireadan
        Arrow Pharos

        Sonstige Bewohner der Abtei (Keine Mitglieder des Jesuitenordens):


        ArrowArthur_wanderer


        Gäste/Besucher:

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Branwyn



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MessagePosté le: Ven Mar 15, 2024 1:23 pm    Sujet du message: Répondre en citant

Wichtige Erläuterungen laut Kanonischem Recht

Citation:
3.II Klöster und Abteien

Buch 3.2 Klöster und Abteien

Die Gemeinschaften sind in Orden zusammengefasst. Jeder Orden ist durch eine Ordnung charakterisiert, welcher seine Mitglieder Gehorsam geloben, oft inspiriert von der Ordnung des Heiligen Benedikt. Diese, Mutter aller anderen interen aristotelischen Chartas, legt den Schwerpunkt auf das Gelübte des Gehorsams, der Barmherzigkeit, der Demut und der Keuschheit.

Die Abteien, Klöster und Prioreien sind Orte der Arbeit, der Spiritualität, der Besinnlichkeit, der theologischen Studien und der Gebete, wo die regularen Kleriker/Geistlichen in Gemeinschaft leben und die Gläubigen zur inneren Einkehr empfangen. Es existiert eine Hierachie für die Abteien, und Klöster. Bestimmte sind Sitz ihres gesamten Ordens (in diesem Falle werden sie "Mutter" genannt) oder eines Zweiges. Diese Orte des Glaubens unterscheiden sich in nichts von den klassischen Abteien und Klöstern (in diesem Falle werden sie "Tochter" genannt), außer dem Vorhandenseins eines Kapitels, dass die Autorität über die anderen Abteien, Klöster oder Konvente des Ordens oder des Zweiges hat. Die Erbauung solcher Orte erfordert immer die Genehmigung des Metropolitan-Erzbischofes der betroffenen Erzdiözese.



3.III Organisation des regularen Klerus


Citation:
Rektor (ORR)

Die Materialursache = Er muss bei seiner Ernennung Priester (Rektor) sein. Diese Klausel tritt für die OR, die sie bisher nicht angewandt haben, nicht in Kraft bis zur nächsten Ernennung des Rektors.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens bestellt.
Die Formalursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens (nach formeller Bestätigung durch die Kongregation zur Verbreitung des Glaubens für OMR) eingesetzt.
Die Zweckursache = Der Rektor ist die oberste Autorität der Kirche in einem religiösen Orden. Der Rektor ist kanonisch betrachtet zu den Mitgliedern seines Ordens, die eine fiktive Diözese bilden, wie ein Bischof was die sakramentelle Praxis betrifft. Er sitzt von Rechts wegen in der Bischofsversammlung seines Wohnsitzes. Er kann seinem Wirken außerhalb der Mauern nachgehen, wenn ein starkes Band mit dem Leben innerhalb der Mauern gewahrt wird.

Citation:
Großprior

Die Materialursache = Er muss bei seiner Ernennung Priester sein.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens bestellt.
Die Formalursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens, nach formeller Bestätigung durch die Kongregation zur Verbreitung des Glaubens, eingesetzt.
Die Zweckursache = Er ist auf allen Gebieten die rechte Hand des Rektors in den ORR und der einzige Verantwortliche für religiöse, kultische und sakramentelle Fragen in den OMR. Er teilt, durch die kanonische Übertragung der Machtbefugnisse, die Autorität und die Fähigkeiten, die sich aus der fiktiven Diözese eines Rektors ableiten, gegenüber den Mitgliedern seines Ordens. Er kann seinem Wirken außerhalb der Mauern nachgehen, wenn ein starkes Band mit dem Leben innerhalb der Mauern gewahrt wird.

Citation:
Würdenträger des Ordens

Die Materialursache = Er ist bei seiner Ernennung Rechtgläubiger, Kleriker oder Priester, entsprechend den spezifischen Anforderungen jedes Ordens.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens bestellt.
Die Formalursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens eingesetzt.
Die Zweckursache = Sein Aufgaben- und Autoritätsbereich hängt von der Ordnung des Ordens ab, jedoch sitzt er im Generalkapitel des Ordens, führende Instanz unter der Autorität und in Koordinierung mit dem Rektor oder dem Großmeister. Er kann seinem Wirken außerhalb der Mauern nachgehen, wenn ein starkes Band mit dem Leben innerhalb der Mauern gewahrt wird.

Citation:
Abt Superior (Abt Res Parendo)

Die Materialursache = Er muss bei seiner Ernennung Priester sein.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung des Ordens, zu dem die Abtei Res Parendo gehört, bestellt.
Die Formalursache = Er untersteht den gültigen internen Regeln.
Die Zweckursache = Er ist oberste Autorität einer Abtei Res Parendo. Er kann seinem Wirken außerhalb der Mauern nachgehen, wenn ein starkes Band mit dem Leben innerhalb der Mauern gewahrt wird.


Citation:
Vater Prior

Die Materialursache = Er muss bei seiner Ernennung Priester sein.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens ernannt um wahlweise den Vater Superior oder den Großprior zu unterstützen.
Die Formalursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens eingesetzt.
Die Zweckursache = Er übernimmt die religiöse, kultische und sakramentelle Betreuung in Koordinierung mit seinem Vorgesetzten dem Vater Superior oder dem Großprior, unter diesem ist er zweiter Offizieller. Er kann seinem Wirken außerhalb der Mauern nachgehen, wenn ein starkes Band mit dem Leben innerhalb der Mauern gewahrt wird.

Citation:
Vater

Die Materialursache = Ein ordinierter Konventuale
Die Wirkursache = Der Prälat der den Konventualen ordiniert.
Die Formalursache = Ordination durch einen berechtigten Prälaten.
Die Zweckursache = Die Aufgaben eines säkularen religiösen Amtes außerhalb der Mauern, die eine Ordination bedürfen, sind möglich, mit Fortsetzung der höchsten Teilnahme am Leben und den Verpflichtungen des Gemeinschaftslebens innerhalb der Mauern als regularer Konventuale.


Citation:
Konventuale

Die Materialursache = Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott vor allem innerhalb eines religiösen oder militär-religiösen Ordens dienen will.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens angenommen.
Die Formalursache = Die Zeremonie der Intronisation als Konventuale um in klösterliche Stregen zu leben. Er gelobt Gehorsam, Barmherzigkeit, Demut, Friedensliebe (keine Waffen) und Keuschheit.
Die Zweckursache = Erlangung des Status als regularer Kleriker. Er verpflichtet sich Spiritualität zu beweisen, sich hauptsächlich Gott hinzugeben und in Gemeinschaft mit der Gemeinde Res Parendo, die aus einem anerkannten religiösen Orden hervorgeht, zu leben.


Citation:
Oblate

Die Materialursache = Ein Rechtgläubige der Kirche, der sich in einem Orden einbringen will, aber noch aktiv in der Welt bleiben möchte und geringere Gelübde ablegt.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Ordnung seines Ordens angenommen.
Die Formalursache = Die Zeremonie der Intronisation und das Leisten geringerer Gelübde.
Die Zweckursache = Der Status eines Oblaten ist ein Laienstatus, der nur die nebensächlichen Gelübde des Gehorsams und der Barmherzigkeit einschließt. Der Oblate kann Waffen tragen, heiraten und eine Familie gründen. Es liegt im Ermessen der verschiedenen Orden diesen Status aufzunehmen oder nicht.


3.IV Spezifische Ämter in der Abtei In Gratibus


Citation:
Vater Abt (Abtei In Gratebus)

Die Materialursache = Er ist ein Kleriker, der dem Kanonischen Recht und der Hierarchie der Heiligen Kirche untersteht. Seine Kandidatur muss vom (Erz-)Bischof in dem die Abtei In Gratebus liegt oder von seinem Dechant unterstützt werden.
Die Wirkursache = Er wird von den Mönchen der Abtei In Gratebus gewählt.
Die Formalursache = Er wird von dem betroffenen (Erz-)Bischof eingesetzt/inthronisiert.
Die Zweckursache = Er ist die oberste Autorität einer Abtei In Gratebus unter Vorbehalt der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie. Er hat die Verpflichtung sich ständig in der Abtei aufzuhalten und auf Diözesanniveau ist er einem Kleriker gleichgestellt einschließlich des Unterwerfens der bischöflichen Macht, denn er ist für eine In Gratebus Pfarrgemeinde verantwortlich.


Citation:
Dechant (Abtei In Gratebus)

Die Materialursache = Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott dienen und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte.
Die Wirkursache = Er wird von dem (Erz-)Bischof in dem die Abtei In Gratebus liegt ernannt.
Die Formalursache = Er wird von dem betroffenen (Erz-)Bischof eingesetzt/inthronisiert.
Die Zweckursache = Er unterstützt den Abt in seinem Amt und in allen religiösen, kultischen und sakramentellen Angelegenheiten Res Parendo. Die bischöfliche Macht in der Abtei repräsentierend und Nummer zwei in der Abtei sitzt er rechtmäßig in dem Kapitel und im internen beschränkten Rat.


Citation:
Mönch (Abtei In Gratebus) :

La cause matérielle = Tout fidèle voulant servir l’Église et Dieu, et s'éloigner du siècle dans un abbaye In Gratebus.Die Materialursache = Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott dienen und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Regeln In Gratebus angenommen.
Die Formalursache = Die Zeremonie der Intronisation unterliegt der Autorität des Abts. Er gelobt Gehorsam, Barmherzigkeit, Demut, Friedensliebe (keine Waffen) und Keuschheit.
Die Zweckursache = Erlangung des Status als regularer Kleriker. Er verpflichtet sich Spiritualität zu beweisen, sich hauptsächlich Gott hinzugeben und in Gemeinschaft mit der den Mitglieder der Abtei In Gratebus zu arbeiten. Er ist der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie unterworfen.

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Branwyn



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MessagePosté le: Ven Mar 15, 2024 1:24 pm    Sujet du message: Répondre en citant

Auszug aus den Regeln des Jesuiten Ordens, dem die Abtei Heiligenbronn untersteht

Citation:
Kapitel IV – Über unsere Hierarchien

Art. 1.- Wir stellen strikt die Gleichheit zwischen unseren Mitgliedern fest: Es spielt keine Rolle, welche Anklage der weltliche Klerus erhebt, aber innerhalb des Ordens sind alle gleich. Wir haben jedoch eine eigene Hierarchie, um den Auftrag zu verwalten.

Art. 2.- Der Præpositus Generalis, auch bekannt als General Father o General Abt, wird der Rektor des Ordens sein. Er hat den Rang eines Bischofs und ist Führer, Administrator und Anführer des Ordens. Er koordiniert die Provinziale unter seiner Leitung, leitet das Generalkapitel, genehmigt Edikte und Gebote und vertritt das Erbe der Märtyrer und Apostel im Orden.

Er wird vom Generalkapitel gewählt. Er wird für ungefähr sechs Monate gewählt, und der Hohe Rat entscheidet über den genauen Zeitpunkt der Neuwahl.

Art. 3.- Der Erste Dekan ist der Leutnant des Ordens. Er ersetzt den Præpositus Generalis, wenn er abwesend ist, und er beleuchtet und führt die Novizen in ihren ersten Schritten als Ordensmitglieder. Er tritt auch als Bekenner der geistigen Fehler auf und berichtet dem Præpositus Generalis die Fehler unserer Mitglieder. Er kann Priester oder Diakon sein.

Er wird vom Præpositus Generalis mit Zustimmung des Hohen Rates gewählt.

Art. 4.- Der Rektor der Internationalen Universität der Jesuiten ist das Oberhaupt der Jesuitenkatechese und Hüter des Wissens und der Richtlinie, gemessen an Dogma und CIC. Seine Aufgabe ist es, die Universität zu leiten und für die ordnungsgemäße Ausbildung der Ordensmitglieder zu sorgen.
Er muss sicherstellen, dass die höchsten Standards des Ordens sowohl für seine Mitglieder als auch für seine Studenten eingehalten werden.

Der Rektor wird nach dem Statut der Universität gewählt und muss immer ein Jesuit sein.

Art. 5.- Der Erste Provincial (oder Großer Prior) ist verantwortlich für die Verteilung und Aktivität der verschiedenen Provinzen und fungiert als Bindeglied zwischen den verschiedenen Provinzialen unter seinem direkten Kommando. Er plant die Missionen der lokalen Provinziale entsprechend der lokalen Kultur. Er erwägt die Schaffung neuer Provinzen oder ihrer Grenzen mit Zustimmung des Hohen Rates und welche Abtei an jede Provinz Bericht erstattet.

Er wird vom Præpositus Generalis mit Zustimmung des Hohen Rates gewählt. Er muss ein bekennender Bruder sein.

Art. 6.- Ein Provincial ist verantwortlich für den Orden in einer religiösen Provinz. Eine Ordensprovinz könnte genau wie die Provinzen der Erzbischöfe sein oder einige Unterschiede in Bezug auf die Ordeninteressen aufweisen. Der Provinzial ist der Vorgesetzte aller Abteien, Klöster und Missionen des Ordens in seinem Gebiet und fungiert als Inspiration für die Mitglieder in der Provinz. Er ist ein berühmter Priester, der durch seine Verdienste anerkannt wird. Er ist ein bekennender Bruder.

Sie werden vom Præpositus Generalis mit Zustimmung des Hohen Rates gewählt.


Citation:
Art. 7.-Die Äbte
sind verantwortlich für eine Abtei. Sie verwalten die Mönche und Brüder in ihrer Abtei selbständig und folgen dabei in erster Linie unserem Ius Ordinis. Sie fungieren als Lehnsherren in ihrem Lehen und er wählt die landwirtschaftlichen Felder, die Brennereien, die Straßen und die Bevölkerung in seiner Gerichtsbarkeit.
Sie werden durch einfache Abstimmung zwischen den Mitgliedern jeder Abtei gewählt. Die Amtszeit beträgt ungefähr vier Monate, und der Hohe Rat entscheidet über den genauen Zeitpunkt der Neuwahl.


Citation:
Art. 8.- DieMönche sind ausgebildete Brüder, die auch Priester der Heiligen Kirche sind. Sie suchen nach Heiligkeit, indem sie unserem Ius Ordinis folgen. Sie predigen die Wahrheit und bekehren die Ungläubigen.
Die Mönche werden vom Abt jeder Abtei ordiniert.


Citation:
Art. 9.- Die ausgebildeten Brürder,
oder Konventuals sind Gläubige, die die Hochgelübde des Ordens ablegen, ohne Priester zu sein, aber für die aristotelische Hegemonie und die Ziele des Ordens arbeiten.
Professbrüder werden vom Abt jeder Abtei oder des Provinzials investiert.


Citation:
Art. 10.- Die Geringeren Brürder , oder Oblaten, sind Gläubige, die die Kleinen Gelübde des Ordens ablegen, ohne Priester zu sein, und sie setzen sich auch von ihrem Platz aus für die aristotelische Hegemonie und die Ziele des Ordens ein.
Kleine Brüder werden vom Abt jeder Abtei oder des Provinzials investiert.


Citation:
Art. 11.- Die Novizen
sind die jüngsten Mitglieder des Ordens, die in unser mystisches Wissen eingeweiht sind. Ihre Zeit als Novizen endet, wenn sie das Kleine oder Hohe Gelübde ablegen.
Sie werden vom Abt oder seinem Provinzial in der Abtei aufgenommen.

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