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Message |
Maddel Cardinal
Inscrit le: 08 Avr 2010 Messages: 1237
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Posté le: Jeu Nov 13, 2014 10:56 am Sujet du message: [OE] Konstanz Eheauflösung von Sharyna und Djluna |
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Citation: | BISCHÖFLICHES URTEIL ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER EHE
Antrag zur Bestätigung für die Kardinäle des päpstlichen Konsistorium.
Erzbischöfliches Offizialat von Konstanz
Unter dem Vorsitz von Maddel
Name der Ehegatten IG
- Ehemann: Djluna
- Ehestatus Ehemann: [erste Ehe, zweite Ehe, usw.]
- Ehefrau: Sharyna
- Ehestatus Ehefrau:
Daten über die Ehe
- Zelebrant: K.haosPrinz
- Erzdiözese / Diözese: Bischtum Constanz
- Pfarrei: Anwesen der Familie MacLean of Annadale
- Datum: 19. September 1457
- Trauzeugen: Zerrus
- Namen IG Kinder (falls vorhanden): keine
Antrag zur Auflösung der Ehe
- Antragsteller: Djluna
- Gründe/Begründung: siehe Prozessakten
- Beweise und Zeugen/Zeugenaussagen: siehe Prozessakten
Gerichtlicher/rechtlicher Status der Gläubigen:
- Ehemann: Rechtgläubiger und Laie
- Ehefrau: Rechtgläubige und Laiin
Zertifikate/Urkunden:
Taufen:
DjLuna, 05. Juli 1457, Kayon
Sharyna, 05. Juli 1457, Kayon
Hochzeit:
Djluna und Sharyna (Zerrus und Sheydaah) , 19. September 1457,K.haosPrinz (Anwesen der Familie MacLean of Annadale)
Urteil des bischöflichen Offizialats
- Urteil: Das Gericht, nach Anhörung der Parteien, kommt zu dem Entschluss, dass die Begebenheiten des Art. 6.1, das Verschwinden der Gefühlen der Lieben zwischen den Eheleuten, gegeben ist. Seit geraumer Zeit ist keine Zusammenkunft mehr zustande gekommen. Von keiner Seite wurden Anstrengungen unternommen, dies zu ändern.
- Sperrzeitraum um eine neue Ehe einzugehen (falls erforderlich):
Ehefrau: Drei Monate Sperre eines neuen Aufgebots
Ehemann: Drei Monate Sperre eines neuen Aufgebots
- Bußen:
Ehefrau: Die Wallfahrt des Zingulums der heiligen Hildegard
Ehemann: Eine Wallfahrt nach Wahl
Erstellt und gesiegelt zu Schwyz am 13. November des Jahres der Gnade MCDLXII
Maddel, Kardinal-Erzbischof zu Konstanz
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Maddel Cardinal
Inscrit le: 08 Avr 2010 Messages: 1237
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Posté le: Sam Déc 06, 2014 11:10 am Sujet du message: |
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Citation: |
Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
Sharyna und Djluna
Zu Händen des Erzbischofs Maddel und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz
Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Sharyna und Djluna.
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
- Artikel 6.1: "Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten"
Aufgrund des glaubhaft dargelegten Verschwindens der Gefühle der Liebe zwischen den Eheleuten,
erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 13. November ausgesandt wurde, an.
Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:
- Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung, sowie die Wallfahrt des Zingulums der heiligen Hildegard.
- Der Ehegatte erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 3 Monaten, sowie eine Wallfahrt nach eigener Wahl.
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Artikel 6.1 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
Gegeben in Rom am 6. Dezember des Jahres der Gnade 1462,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel
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Code: | [quote]
[list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/papstkonsortiumkl.png[/img]
[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Sharyna und Djluna[/color][/b]
[i]Zu Händen des Erzbischofs Maddel und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz[/i]
[b]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Sharyna[/color] und [color=gold]Djluna[/color].[/b]
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
[list]
[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
[list]
- [i]Artikel 6.1[/i]: "Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten" [/list]
[/list]
Aufgrund des glaubhaft dargelegten Verschwindens der Gefühle der Liebe zwischen den Eheleuten,
erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 13. November ausgesandt wurde, an.
[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:
[list][*]Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung, sowie die Wallfahrt des Zingulums der heiligen Hildegard.
[*]Der Ehegatte erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von 3 Monaten, sowie eine Wallfahrt nach eigener Wahl.[/list][/b]
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Artikel 6.1 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
[i]Gegeben in Rom am 6. Dezember des Jahres der Gnade 1462,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel[/i]
[img]http://img4.hostingpics.net/pics/826503maddel3.png[/img][/list][/quote] |
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