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[OE Konstanz] Dissolution Lady_my/Sir____dref

 
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Maddel
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Inscrit le: 08 Avr 2010
Messages: 1237

MessagePosté le: Ven Déc 11, 2015 9:44 pm    Sujet du message: [OE Konstanz] Dissolution Lady_my/Sir____dref Répondre en citant

Citation:
      BISCHÖFLICHES URTEIL ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER EHE

Antrag zur Bestätigung für die Kardinäle des päpstlichen Konsistorium.

Erzbischöfliches Offizialat von Constanz
Unter dem Vorsitz von Maddel


    Name der Ehegatten IG

  • Ehemann: Sir____dref

  • Ehefrau: Lady_my



    Daten über die Ehe

  • Datum: 29.08.1458

  • Zelebrant: Meela

  • Erzdiözese / Diözese: Passau

  • Pfarrei: Passau

  • Trauzeugen: Caedmon123/Squrat

  • Namen IG Kinder (falls vorhanden): Namyla (Npc)





    Antrag zur Auflösung der Ehe

  • Antragsteller: Lady_my

  • Gründe/Begründung: siehe Prozessunterlagen

  • Beweise und Zeugen/Zeugenaussagen: siehe Prozessunterlagen



    Gerichtlicher/rechtlicher Status der Gläubigen:

  • Ehemann: [Rechtgläubiger, Priester oder Heterodoxe und Laie, Diakon, Pfarrer, Andersgläubiger, Exkommunizierter, etc.]: Rechtgläubiger und Laie

  • Ehefrau:dito



    Zertifikate/Urkunden:

    siehe Register


    Urteil des bischöflichen Offizialats

  • Urteil:

    "Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

    - Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert.


    Beide haben gesündigt, allein durch die Tatsache, dass sie die Ehe lösen lassen wollen. Des weiteren entnehme ich der Schilderung des Ehefrau auch das die Abwesenheit von 2 Jahren zum Bruch führte. Auch die Abwesenheit des Ehemannes hier vor Gericht spricht gegen ein Fortführen der Ehe die keine mehr ist. Das gemeinsame Kind Namyla dass aus der Ehe hervor ging, soll bei der Mutter bleiben und nach aristotelischem Vorbild erzogen werden. Der Ehegatte hat als Buße eine Wallfahrt nach eigener Wahl durchzuführen.

  • Sperrzeitraum um eine neue Ehe einzugehen (falls erforderlich):
    -drei Monate für die Ehefrau
    -drei Monate für den Ehegatten




Maddel, Erzbischof zu Konstanz



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Maddel
Cardinal
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Inscrit le: 08 Avr 2010
Messages: 1237

MessagePosté le: Sam Déc 12, 2015 8:31 am    Sujet du message: Répondre en citant

Citation:



    Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
    Lady_my und Sir____dref

    Zu Händen des Erzbischofs und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,

    Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Lady_my und Sir____dref.


    In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:



      Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

      Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

        - Artikel 6.4: "Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert."


    Aufgrund des glaubhaft dargelegten Verschwindens des Ehegatten erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 11. Dezember ausgesandt wurde, an.


    Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

    • Der Ehemann erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung. Er hat eine Wallfahrt nach eigener Wahl zu absolvieren.
    • Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung.



    Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

    So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

    So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.

    Das gemeinsame Kind Namyla dass aus der Ehe hervor ging, soll bei der Mutter bleiben und nach aristotelischem Vorbild erzogen werden.


    Gegeben in Rom am 12. Dezember des Jahres der Gnade MCDLXIII,
    Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
    Seine Eminenz Maddel




Code:
[quote]
[list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/papstkonsortiumkl.png[/img]

[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Lady_my und Sir____dref[/color][/b]

[i]Zu Händen des Erzbischofs und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,[/i]

[b]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Lady_my[/color] und [color=gold]Sir____dref[/color].[/b]


In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:

[list]

[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die  Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

[list]- [i]Artikel 6.4[/i]: "Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert."  [/list]

[/list]Aufgrund des glaubhaft dargelegten Verschwindens des Ehegatten erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 11. Dezember ausgesandt wurde, an.


[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

[list][*]Der Ehemann erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung. Er hat eine Wallfahrt nach eigener Wahl zu absolvieren.
[*]Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung.[/list][/b]


Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.

Das gemeinsame Kind Namyla dass aus der Ehe hervor ging, soll bei der Mutter bleiben und nach aristotelischem Vorbild erzogen werden.


[i]Gegeben in Rom am 12. Dezember des Jahres der Gnade MCDLXIII,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel[/i]

[img]http://img4.hostingpics.net/pics/826503maddel3.png[/img][/list][/quote]
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