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[OE Passau] Dissolution Anna_die_Rose/Rabenfels

 
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Feliciana



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MessagePosté le: Jeu Juin 23, 2016 8:09 am    Sujet du message: [OE Passau] Dissolution Anna_die_Rose/Rabenfels Répondre en citant

Citation:




    Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe von Anna_die_Rose und Rabenfels

    Zu Händen der Bischöfin von Passau,

    Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Anna_die_Rose und Rabenfels.


    In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:



      Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

      Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

        - Artikel 6.1: Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten.


    Aufgrund des mit Bischöfin Carissima von amor geführten Gespräche der Eheleute, in welchem ihr glaubhaft das nachhaltige Verschwinden der Gefühle zwischen den Eheleuten dargelegt wurde, erkennen wir den Antrag der Bischöfin von Passau, welcher am 18. Juni 1464 eingereicht wurde an.

    Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:


    • Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Stellung eines Aufgebots bis zum Ablauf des 23. September des Jahres 1464. Des weiteren ist eine Spende in Höhe von 3 Klaftern Holz und 10 Decken an das Bistum Passau bis zum 1. Oktober 1464 zu entrichten.

    • Der Ehemann erhält das Verbot der erneuten Stellung eines Aufgebots bis zum Ablauf des 23. September des Jahres 1464. Des weiteren hat er eine Spende über 25 Säcke Mehl und 10 Körbe Gemüse an das Bistum Passau zu entrichten. Die Spende soll, da es sich um Lebensmittel handelt, in Schritten über ab Anfang des Winters Ende des Jahres 1464 bis zum Ende des Winters Anfang des Jahres 1465 abgegeben werden.


    Die Spenden dienen der Versorgung von Bedürftigen des Bistums Passau. Die Eheleute sollen damit daran erinnert werden, dass die Versorgung der Gemeinschaft, zu der auch zu aller erst die Ehe zählt, eine Grundfeste unserer aristotelischen Werte ist.

    Darüber hinaus halten wir urkundlich fest:
    Die Vormundschaft für die gemeinsamen Kinder Angelique (geboren am 19. Januar 1459), Katharina (geboren am 11. November 1459) und Johannes (geboren am 11. August 1461), verbleibt bei der Ehefrau. Dem Ehemann wird ein jederzeitiges Besuchsrecht gewährt.

    Mit auf den Weg geben möchten wir noch einige Worte unseres Propheten Christos der da sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

    So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

    So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


    Gegeben in Rom am 23. Juni des Jahres der Gnade MCDLXIV,
    Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,






Code:
[quote]
[list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/papstkonsortiumkl.png[/img]


[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe von Anna_die_Rose und Rabenfels[/color][/size][/b]

[i]Zu Händen der Bischöfin von Passau,[/i]

[b]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Anna_die_Rose[/color] und [color=gold]Rabenfels[/color].[/b]


In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:

[list]

[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die  Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

[list]- [i]Artikel 6.1[/i]: Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten.  [/list]

[/list]Aufgrund des mit Bischöfin Carissima von amor geführten Gespräche der Eheleute, in welchem ihr glaubhaft das nachhaltige Verschwinden der Gefühle zwischen den Eheleuten dargelegt wurde, erkennen wir den Antrag der Bischöfin von Passau, welcher am 18. Juni 1464 eingereicht wurde an.

[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

[list]
[*]Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Stellung eines Aufgebots bis zum Ablauf des 23. September des Jahres 1464. Des weiteren ist eine Spende in Höhe von 3 Klaftern Holz und 10 Decken an das Bistum Passau bis zum 1. Oktober 1464 zu entrichten.

[*]Der Ehemann erhält das Verbot der erneuten Stellung eines Aufgebots bis zum Ablauf des 23. September des Jahres 1464. Des weiteren hat er eine Spende über 25 Säcke Mehl und 10 Körbe Gemüse an das Bistum Passau zu entrichten. Die Spende soll, da es sich um Lebensmittel handelt, in Schritten über ab Anfang des Winters Ende des Jahres 1464 bis zum Ende des Winters Anfang des Jahres 1465 abgegeben werden.[/list][/b]

Die Spenden dienen der Versorgung von Bedürftigen des Bistums Passau. Die Eheleute sollen damit daran erinnert werden, dass die Versorgung der Gemeinschaft, zu der auch zu aller erst die Ehe zählt, eine Grundfeste unserer aristotelischen Werte ist.

Darüber hinaus halten wir urkundlich fest:
Die Vormundschaft für die gemeinsamen Kinder Angelique (geboren am 19. Januar 1459), Katharina (geboren am 11. November 1459) und Johannes (geboren am 11. August 1461), verbleibt bei der Ehefrau. Dem Ehemann wird ein jederzeitiges Besuchsrecht gewährt.

Mit auf den Weg geben möchten wir noch einige Worte unseres Propheten Christos der da sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


[i]Gegeben in Rom am 23. Juni des Jahres der Gnade MCDLXIV,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, [/i]
[img]http://fs5.directupload.net/images/160122/f5ipco67.png[/img]
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