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Auteur |
Message |
Ysabet
Inscrit le: 29 Mai 2011 Messages: 3794 Localisation: Sacrum Romanorum Imperium Nationis Germanicæ - Herzogtum von Bayern - Regensburg
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Posté le: Mer Jan 29, 2014 1:31 am Sujet du message: [EO Konstanz] Eheauflösung von Megumi und Yorishimaru |
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Cecilie a écrit: | Citation: | BISCHÖFLICHES URTEIL ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER EHE
Antrag zur Bestätigung für die Kardinäle des päpstlichen Konsistorium.
Erzbischöfliches Offizialat von Konstanz
Unter dem Vorsitz von Erzbischöfin Cecilie von Abenberg
Name der Ehegatten IG
- Ehemann: "Yorishimaru" Joris Aleander
- Ehestatus Ehemann: erste Ehe
- Ehefrau: "Megumi" Aleander
- Ehestatus Ehefrau: erste Ehe
Daten über die Ehe
- Zelebrant: Bischöfin Svenja von Rosalux
- Erzdiözese / Diözese: Erzdiözese Konstanz
- Pfarrei: Regensburg
- Datum: 11.9.1457
- Trauzeugen: Felicitas Schneider, (damals: le Melier) und Denizsat
- Namen IG Kinder (falls vorhanden): 3, Grete und Johann (verstorben) und Johann (alle NPC)
Antrag zur Auflösung der Ehe
- Antragsteller: "Megumi" Aleander
- Gründe/Begründung:
Mein Mann weilt seit langer Zeit im Kloster Einsiedeln. Ich kann nicht sagen, wann ich ihn das letzte mal gesehen habe. Niemand weiß,
wann er zurück zu uns nach Hause kommt und ob er überhaupt jemals zurück kommt.
Meine Kinder brauchen einen Vater, der für sie da ist. Ich möchte frei sein, einen Mann zu finden, der ein Vater für meine Kinder sein kann.
Und für den ich da sein kann und er für mich.
- Beweise und Zeugen/Zeugenaussagen:
Gerichtlicher/rechtlicher Status der Gläubigen:
- Ehemann: Rechtgläubiger
- Ehefrau: Rechtgläubige
Zertifikate/Urkunden:
- Zertifikate der Taufe/Taufurkunden:
- Ehemann: Yorishimaru, 11. September 1457, Svenja_von_Rosalux in Regensburg, Herzogtum von Bayern
- Ehefrau: Megumi, 11. September 1457, Svenja_von_Rosalux in Regensburg, Herzogtum von Bayern
- Hochzeits Zertifikat/Eheurkunde: Yorishimaru und Megumi, (Felicitaslemelier und Denizsat), 11. September 1457,Svenja_von_Rosalux in Regensburg, Herzogtum von Bayern
[list]Urteil des bischöflichen Offizialats
[*]Urteil: "Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
- - Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert, (...)"
[*]Sperrzeitraum um eine neue Ehe einzugehen 3 Monate Heiratssperre für Megumi und 9 Monate für Yorishirmaru(falls erforderlich):
[*]Bußen: keine
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So hier nun das Urteil, ich bitte es den Kardinälen vorzulegen. |
(Rückdatieren nicht vergessen. Prozess war Ende Juli. Danke!) _________________ Roman Cardinal Emeritus
Bishop In Partibus of Cydonia |
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Ulli Cardinal
Inscrit le: 10 Avr 2008 Messages: 707 Localisation: Konstanz
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Posté le: Sam Fév 01, 2014 7:22 pm Sujet du message: |
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Ulli schaut darüber und ist wenn er das sieht schon wieder erbost....wieder wurden die Kinder vergessen im Urteil zu erwähnen. Ich danke euch Schwester Ysabet, ich werde es zu Beratung mitnehmen und euch danach entsprechen Informieren. |
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Maddel Cardinal
Inscrit le: 08 Avr 2010 Messages: 1237
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Posté le: Sam Fév 08, 2014 11:54 am Sujet du message: |
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Citation: |
Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
Megumi und Yorishimaru
Zu Händen von Erzbischöfin Cecilie von Abendberg und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,
Wir, die Kardinäle des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Megumi und Yorishimaru.
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
- Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert.
erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 20.12.1461 ausgesandt wurde, an.
Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus :
- Der Ehemann Yorishimaru erhält eine Sperre von 9 Monaten, nach Ablauf dieser ist es ihm wieder erlaubt zu heiraten.
- Die Ehefrau Megumi erhält eine Sperre von 3 Monaten, nach Ablauf dieser ist es ihr wieder erlaubt zu heiraten.
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren. Denn der HERR sagte: "ICH bin großmütig, und jene unter euch, die Buße zu tun wissen, werden die Ewigkeit in der Sonne erleben, dort, wo sich das Paradies befindet."
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtig. Die Voraussetzungen des Artikel 6.4 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
Gegeben in Rom , den 20. Dezember im Gnadenjahre 1461,
Im Namen des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel
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Code: | [quote]
[list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/pkkl.png[/img]
[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Megumi und Yorishimaru[/color][/b]
[i]Zu Händen von Erzbischöfin Cecilie von Abendberg und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,[/i]
[b]Wir, die Kardinäle des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Megumi [/color] und [color=gold]Yorishimaru[/color].[/b]
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
[list]
- [i]Artikel 6.4:[/i] Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert.
[/list]
erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 20.12.1461 ausgesandt wurde, an.
[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus :
[list][*] Der Ehemann Yorishimaru erhält eine Sperre von 9 Monaten, nach Ablauf dieser ist es ihm wieder erlaubt zu heiraten.
[*] Die Ehefrau Megumi erhält eine Sperre von 3 Monaten, nach Ablauf dieser ist es ihr wieder erlaubt zu heiraten. [/list]
[/b]
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren. Denn der HERR sagte: "ICH bin großmütig, und jene unter euch, die Buße zu tun wissen, werden die Ewigkeit in der Sonne erleben, dort, wo sich das Paradies befindet."
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtig. Die Voraussetzungen des Artikel 6.4 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
[i]Gegeben in Rom , den 20. Dezember im Gnadenjahre 1461,
Im Namen des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel[/i]
[img]http://tonys-design.de/heraldik/siegel/papst/gruen.png[/img] [img]http://img406.imageshack.us/img406/6198/maddel3.png[/img]
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