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[OE] Konstanz Eheauflösung von Myladyhexchen und Wilibald

 
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Maddel
Cardinal
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Inscrit le: 08 Avr 2010
Messages: 1237

MessagePosté le: Lun Jan 12, 2015 11:12 pm    Sujet du message: [OE] Konstanz Eheauflösung von Myladyhexchen und Wilibald Répondre en citant

Citation:
      BISCHÖFLICHES URTEIL ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER EHE

Antrag zur Bestätigung für die Kardinäle des päpstlichen Konsistorium.

Erzbischöfliches Offizialat von Constanz
Unter dem Vorsitz von Maddel


    Name der Ehegatten IG

  • Ehemann: Wilibald

  • Ehestatus Ehemann: [erste Ehe, zweite Ehe, usw.]

  • Ehefrau: Myladyhexchen

  • Ehestatus Ehefrau:



    Daten über die Ehe

  • Zelebrant: Igel

  • Erzdiözese / Diözese: Constanz

  • Pfarrei: Freiburg

  • Datum: 04.02.1460

  • Trauzeugen: MyladyTanja und Heinie112

  • Namen IG Kinder (falls vorhanden)





    Antrag zur Auflösung der Ehe

  • Antragsteller: Myladyhexchen


  • Gründe/Begründung: siehe Prozessunterlagen

  • Beweise und Zeugen/Zeugenaussagen: siehe Prozessunterlagen



    Gerichtlicher/rechtlicher Status der Gläubigen:

  • Ehemann: [Rechtgläubiger, Priester oder Heterodoxe und Laie, Diakon, Pfarrer, Andersgläubiger, Exkommunizierter, etc.] Rechtgläubiger und Laie

  • Ehefrau:dito



    Zertifikate/Urkunden:

    siehe Register


    Urteil des bischöflichen Offizialats

  • Urteil: [z.B. Das Gericht, nach Anhörung der Parteien, ... ; Zitat des zutreffenden CIC - Abschnittes, Begründung]

    " Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
    - Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert."

    Beide haben gesündigt allein durch die Tatsache, dass sie die Ehe lösen lassen wollen. Des weiteren entnehme ich aber der Schilderung der Ehefrau, dass der Ehemann hauptsächlich zum Auseinanderbrechen der Ehe beigetragen hat durch seine lange Abwesenheit. Auch seine Abwesenheit hier vor Gericht spricht gegen ihn.

  • Sperrzeitraum um eine neue Ehe einzugehen (falls erforderlich):
    -vier Wochen für die Ehefrau
    -neun Monate für den Ehegatten

  • Bußen: keine Weiteren




Maddel, Erzbischof zu Konstanz



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Maddel
Cardinal
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Inscrit le: 08 Avr 2010
Messages: 1237

MessagePosté le: Ven Jan 16, 2015 12:24 am    Sujet du message: Répondre en citant

Citation:


    Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
    Wilibald und Myladyhexchen

    Zu Händen von Metropoliten Erzbischof Maddel und des bischöflichen Offizialats von Konstanz,

    Wir, die Kardinäle des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Wilibald und Myladyhexchen.


    In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:



      Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

      Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:


        - Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
        - Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert.




    In Erwägung, dass im vorliegenden Fall das Offizialat feststellen konnten, dass die Gefühle der Liebe zwischen den Eheleuten vollständig verschwunden sind, aufgrund der Aussagen während des Prozesses und der glaubhaften Erläuterung der Eheleute


    erkennen wir den Antrag des bischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 12.01.1463 ausgesandt wurde, an.


    Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

    • Die Ehefrau erhält das Verbot der Heirat für einen Zeitraum von 4 Wochen.
    • Der Ehegatte erhält das Verbot der Heirat für einen Zeitraum von 9 Monaten.



    Da die Ehe auf der Schaffung einer Gemeinschaft des Lebens und einer tiefen Vereinigung der Ehegatten basiert ist, kann sie nicht als eine einfache Formalität angesehen werden, die auf Wunsch widerrufbar wäre. Die geistige Vereinigung der Ehegatten ist keine erworbene Sache, und es empfiehlt sich, um sie zu kämpfen, sie aufzubauen und sie aufrecht zu erhalten. So könnte eine einfache Meinungsverschiedenheit der Ehegatten in keinem Fall eine Trennung rechtfertigen. Der Weg, der zum Paradies führt, ist steinig und verlangt viele Opfer. Dieses sollen sich Wilibald sowie Myladyhexchen für Ihren weiteren Lebensweg zu herzen nehmen.

    Gegeben in Rom 14 Januar im Gnadenjahre 1463,
    Im Namen des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium,
    Seine Eminenz Ulli von Falkenstein




Code:
[quote][list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/papstkonsortiumkl.png[/img]

[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Wilibald und Myladyhexchen[/color][/b]

[i]Zu Händen von Metropoliten Erzbischof Maddel und des bischöflichen Offizialats von Konstanz,[/i]

[b]Wir, die Kardinäle des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Wilibald[/color] und [color=gold]Myladyhexchen[/color].[/b]


In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:

[list]

[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die  Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

[list]
- Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
- Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert. [/list]

[/list]

In Erwägung, dass im vorliegenden Fall das Offizialat feststellen konnten, dass die Gefühle der Liebe zwischen den Eheleuten vollständig verschwunden sind, aufgrund der Aussagen während des Prozesses und der glaubhaften Erläuterung der Eheleute


erkennen wir den Antrag des bischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 12.01.1463 ausgesandt wurde, an.


[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

[list][*]Die Ehefrau erhält das Verbot der Heirat für einen Zeitraum von 4 Wochen.
[*]Der Ehegatte erhält das Verbot der Heirat für einen Zeitraum von 9 Monaten.

[/list][/b]

Da die Ehe auf der Schaffung einer Gemeinschaft des Lebens und einer tiefen Vereinigung der Ehegatten basiert ist, kann sie nicht als eine einfache Formalität angesehen werden, die auf Wunsch widerrufbar wäre. Die geistige Vereinigung der Ehegatten ist keine erworbene Sache, und es empfiehlt sich, um sie zu kämpfen, sie aufzubauen und sie aufrecht zu erhalten. So könnte eine einfache Meinungsverschiedenheit der Ehegatten in keinem Fall eine Trennung rechtfertigen. Der Weg, der zum Paradies führt, ist steinig und verlangt viele Opfer. Dieses sollen sich Wilibald sowie Myladyhexchen für Ihren weiteren Lebensweg zu herzen nehmen.

[i]Gegeben in Rom 14 Januar im Gnadenjahre 1463,
Im Namen des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Ulli von Falkenstein[/i]

[img]http://ullifalkenstein.bplaced.net/Siegel%20Schrank/Siegel%20Gelb.png[/img][/list][/quote]
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