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Message |
Maddel Cardinal
Inscrit le: 08 Avr 2010 Messages: 1237
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Posté le: Mer Avr 01, 2015 9:26 am Sujet du message: [OE Konstanz] Dissolution Mistress_of_fear/Rilar |
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Citation: | BISCHÖFLICHES URTEIL ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER EHE
Antrag zur Bestätigung für die Kardinäle des päpstlichen Konsistorium.
Erzbischöfliches Offizialat von Constanz
Unter dem Vorsitz von Maddel
Name der Ehegatten IG
- Ehemann: Rilar
- Ehefrau: Mistress_of_fear
Daten über die Ehe
- Datum: 28.01.1460
- Zelebrant: Johnstriguil
- Erzdiözese / Diözese:
- Pfarrei: Dom zu Aachen
- Trauzeugen: n.n.
- Namen IG Kinder (falls vorhanden): keine
Antrag zur Auflösung der Ehe
- Antragsteller: Rilar
- Gründe/Begründung: siehe Prozessunterlagen
- Beweise und Zeugen/Zeugenaussagen: siehe Prozessunterlagen
Gerichtlicher/rechtlicher Status der Gläubigen:
- Ehemann: [Rechtgläubiger, Priester oder Heterodoxe und Laie, Diakon, Pfarrer, Andersgläubiger, Exkommunizierter, etc.]: Rechtgläubiger und Laie
- Ehefrau:dito
Zertifikate/Urkunden:
siehe Register
Urteil des bischöflichen Offizialats
- Urteil: [z.B. Das Gericht, nach Anhörung der Parteien, ... ; Zitat des zutreffenden CIC - Abschnittes, Begründung]
" Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
- Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert."
Beide haben gesündigt, allein durch die Tatsache, dass sie die Ehe lösen lassen wollen. Des weiteren entnehme ich aber der Schilderung des Ehemannes, dass er sein Eheweib zuletzt wenige Wochen nach der Eheschließung persönlich gesehen hat. Auch ihre Abwesenheit hier vor Gericht spricht gegen ein Fortführen der Ehe die keine mehr ist. Deshalb schlage ich eine dreimonatige Sperrfrist nach Urteilsbekanntgabe, für eine Wiederverheiratung für beide Ehepartner vor. Kinder gingen aus der Ehe nicht hervor.
- Sperrzeitraum um eine neue Ehe einzugehen (falls erforderlich):
-drei Monate für die Ehefrau
-drei Monate für den Ehegatten
- Bußen: Eine Wallfahrt nach eigener Wahl für die Ehefrau
Maddel, Erzbischof zu Konstanz
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Maddel Cardinal
Inscrit le: 08 Avr 2010 Messages: 1237
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Posté le: Mar Avr 07, 2015 12:02 am Sujet du message: |
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Citation: |
Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
Mistress_of_fear und Rilar
Zu Händen des Erzbischofs und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,
Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Mistress_of_fear und Rilar.
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
- Artikel 6.4: "Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert."
Aufgrund des glaubhaft dargelegten Verschwindens der Ehefrau erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 02. April ausgesandt wurde, an.
Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:
- Der Ehemann erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung.
- Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung und hat eine Wallfahrt nach eigener Wahl zu absolvieren.
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Artikel 6.4 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
Gegeben in Rom am 06. April des Jahres der Gnade MCDLXIII,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel
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Code: | [quote]
[list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/papstkonsortiumkl.png[/img]
[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Mistress_of_fear und Rilar[/color][/b]
[i]Zu Händen des Erzbischofs und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,[/i]
[b]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Mistress_of_fear[/color] und [color=gold]Rilar[/color].[/b]
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
[list]
[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
[list]- [i]Artikel 6.4[/i]: "Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert." [/list]
[/list]Aufgrund des glaubhaft dargelegten Verschwindens der Ehefrau erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 02. April ausgesandt wurde, an.
[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:
[list][*]Der Ehemann erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung.
[*]Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung und hat eine Wallfahrt nach eigener Wahl zu absolvieren.[/list][/b]
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Artikel 6.4 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
[i]Gegeben in Rom am 06. April des Jahres der Gnade MCDLXIII,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel[/i]
[img]http://img4.hostingpics.net/pics/826503maddel3.png[/img][/list][/quote] |
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