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[OE Konstanz] Dissolution Aylynn/Poeppocola

 
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Maddel
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Messages: 1237

MessagePosté le: Lun Avr 06, 2015 11:44 pm    Sujet du message: [OE Konstanz] Dissolution Aylynn/Poeppocola Répondre en citant

Citation:
      BISCHÖFLICHES URTEIL ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER EHE

Antrag zur Bestätigung für die Kardinäle des päpstlichen Konsistorium.

Erzbischöfliches Offizialat von Constanz
Unter dem Vorsitz von Maddel


    Name der Ehegatten IG

  • Ehemann: Poeppocola

  • Ehefrau: Aylynn



    Daten über die Ehe

  • Datum: 10.Mai.1456

  • Zelebrant: Ulli

  • Erzdiözese / Diözese: Augsburg

  • Pfarrei: Memmingen

  • Trauzeugen: Gaetana (verstorben) und Plutonias

  • Namen IG Kinder (falls vorhanden): Conan_Laurenz





    Antrag zur Auflösung der Ehe

  • Antragsteller: Aylynn

  • Gründe/Begründung: siehe Prozessunterlagen

  • Beweise und Zeugen/Zeugenaussagen: siehe Prozessunterlagen



    Gerichtlicher/rechtlicher Status der Gläubigen:

  • Ehemann: [Rechtgläubiger, Priester oder Heterodoxe und Laie, Diakon, Pfarrer, Andersgläubiger, Exkommunizierter, etc.]: Rechtgläubiger und Laie

  • Ehefrau:dito



    Zertifikate/Urkunden:

    siehe Register


    Urteil des bischöflichen Offizialats

  • Urteil: [z.B. Das Gericht, nach Anhörung der Parteien, ... ; Zitat des zutreffenden CIC - Abschnittes, Begründung]


    " Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

    - Artikel 6.4 : Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert.
    Diesen Umstand gab es im Verlauf der Ehe ebenfalls der für die Entfremdung mit sorgte. "


  • Sperrzeitraum um eine neue Ehe einzugehen (falls erforderlich):
    -drei Monate für die Ehefrau
    -drei Monate für den Ehegatten

  • Bußen: Eine Wallfahrt nach eigener Wahl für den Ehemann



Maddel, Erzbischof zu Konstanz





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Maddel
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MessagePosté le: Jeu Mai 21, 2015 10:33 pm    Sujet du message: Répondre en citant

Citation:



    Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
    Aylynn und Poeppocola

    Zu Händen des Erzbischofs und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,

    Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Aylynn und Poeppocola.


    In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:



      Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

      Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

        - Artikel 6.4: "Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert."


    Aufgrund des glaubhaft dargelegten Umstände erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 06. April ausgesandt wurde, an.


    Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

    • Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung.
    • Der Ehegatte erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung und hat eine Wallfahrt nach eigener Wahl zu absolvieren.



    Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

    So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

    So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Artikel 6.4 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


    Gegeben in Lörrach am 21. Mai des Jahres der Gnade MCDLXIII,
    Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
    Seine Eminenz Maddel




Code:
[quote]
[list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/papstkonsortiumkl.png[/img]

[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Aylynn und Poeppocola[/color][/b]

[i]Zu Händen des Erzbischofs und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,[/i]

[b]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Aylynn[/color] und [color=gold]Poeppocola[/color].[/b]


In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:

[list]

[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die  Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

[list]- [i]Artikel 6.4[/i]: "Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert."  [/list]

[/list]Aufgrund des glaubhaft dargelegten Umstände erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 06. April ausgesandt wurde, an.


[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

[list][*]Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung.
[*]Der Ehegatte erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung und hat eine Wallfahrt nach eigener Wahl zu absolvieren.[/list][/b]


Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Artikel 6.4 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


[i]Gegeben in Lörrach am 21. Mai des Jahres der Gnade MCDLXIII,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel[/i]

[img]http://img4.hostingpics.net/pics/826503maddel3.png[/img][/list][/quote]
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