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[OE Konstanz] Dissolution Ronda/Matrim

 
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Maddel
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MessagePosté le: Sam Déc 12, 2015 6:21 pm    Sujet du message: [OE Konstanz] Dissolution Ronda/Matrim Répondre en citant

Citation:
Eure Eminenz,

ich bitte um Bestätigung der Auflösung der Ehe von Ronda und Matrim.

Mit Erlaubnis Eures Vertreters Tallon habe ich am 20.11.1463 in Reutlingen mit beiden ein Gespräch geführt und konnte feststellen, dass niemals recht Liebe entstanden ist. Man hatte es ernsthaft versucht und sich gemocht. Sich umeinander gekümmert. Aber der Funke, er zündete nicht.

Beide sind sehr einsichtig und einvernehmlich, alles zu regeln. Kinder entstanden aus der Ehe nicht.

Ronda ist auferlegt, dass sie 3 Monate im Waisenhaus arbeitet zur Buße.
Matrim muss 3 Monate im Kloster verbringen, wobei ab und zu ein Wirtshausabend oder Teilnahme an einer gesellschaftliche Begebenheit in Ordnung sind.

Neue Partner haben beide nicht und auch nicht in Aussicht.

Zudem soll beiden ein 6 monatiges Wiederverheiratungsverbot auferlegt werden.
Die Maßnahmen sollten ab dem Treffen beginnen am 20.11.1463.

Dies wurde so von den beiden akzeptiert.

Ich hatte das an Wilbalt geschickt, aber übersehen, dass er ja in Klausur ging, das Schreiben ist sicher nicht angekommen vermute ich, daher schicke ich das auf diesem Wege nochmal.

Danke für Bescheidung des Vorgangs,

Rodrigo
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Maddel
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Inscrit le: 08 Avr 2010
Messages: 1237

MessagePosté le: Dim Déc 13, 2015 4:15 pm    Sujet du message: Répondre en citant

Citation:



    Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
    Ronda und Matrim

    Zu Händen des Erzbischofs zu Konstanz,

    Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Ronda und Matrim.


    In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:



      Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

      Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

        - Artikel 6.1: Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten.


    Aufgrund des mit Rodrigo_manzanarez geführten Gespräches der Eheleute, in welchem ihm glaubhaft das nachhaltige Verschwinden der Gefühle zwischen den Eheleuten dargelegt wurde, erkennen wir den Antrag des Erzbischofs zu Konstanz, der am 12. Dezember ausgesandt wurde, an.


    Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:


    • Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Hochzeit bis zum Ablaufe des 20. Mai des folgenden Jahres. Desweiteren ist ihr ein dreimonatiges Wirken im Waisenhaus auferlegt.

    • Der Ehemann erhält das Verbot der erneuten Hochzeit bis zum Ablaufe des 20. Mai des folgenden Jahres. Desweitern wird ihm ein dreimonatiger Klosteraufenthalt auferlegt.



    Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

    So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

    So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


    Gegeben in Rom am 13. Dezember des Jahres der Gnade MCDLXIII,
    Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
    Seine Eminenz Maddel




Code:
[quote]
[list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/papstkonsortiumkl.png[/img]

[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Ronda und Matrim[/color][/b]

[i]Zu Händen des Erzbischofs zu Konstanz,[/i]

[b]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Ronda[/color] und [color=gold]Matrim[/color].[/b]


In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:

[list]

[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die  Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

[list]- [i]Artikel 6.1[/i]: Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten.  [/list]

[/list]Aufgrund des mit Rodrigo_manzanarez geführten Gespräches der Eheleute, in welchem ihm glaubhaft das nachhaltige Verschwinden der Gefühle zwischen den Eheleuten dargelegt wurde, erkennen wir den Antrag des Erzbischofs zu Konstanz, der am 12. Dezember ausgesandt wurde, an.


[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

[list]
[*]Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Hochzeit bis zum Ablaufe des 20. Mai des folgenden Jahres. Desweiteren ist ihr ein dreimonatiges Wirken im Waisenhaus auferlegt.

[*]Der Ehemann erhält das Verbot der erneuten Hochzeit bis zum Ablaufe des 20. Mai des folgenden Jahres. Desweitern wird ihm ein dreimonatiger Klosteraufenthalt auferlegt.[/list][/b]


Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Kanonischen Rechtes für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


[i]Gegeben in Rom am 13. Dezember des Jahres der Gnade MCDLXIII,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel[/i]

[img]http://img4.hostingpics.net/pics/826503maddel3.png[/img][/list][/quote]
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