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Branwyn

Inscrit le: 29 Mar 2023 Messages: 610 Localisation: Rom, Palazzetto Alessandrini
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Posté le: Jeu Juil 24, 2025 8:27 am Sujet du message: [Info] Regeln und Statuten der Abtei |
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STATUT DER GARDE VON HEILIGENBRONN
Ius Custodiae Monasterii Sanctae Lucis
Im Auftrag des Heiligen Ordens des Sterns Christi (Jesuitenorden)
unter dem Segen des Præpositus Generalis
Präambel
Die Garde von Heiligenbronn ist ein Dienst des Schutzes, der geistigen Wachsamkeit und der brüderlichen Hingabe.
Sie ist dem Abt von Heiligenbronn unterstellt, der ihr oberster Befehlshaber ist.
Die Garde hat keinerlei militärische Ambitionen und trägt Waffen ausschließlich zur Verteidigung im Ernstfall.
Ihr Ziel ist die Sicherung des klösterlichen Friedens, der sakralen Güter und der geistlichen Autorität der Abtei – in voller Übereinstimmung mit dem Ius Ordinis, dem Codex Iuris Canonici und dem Dogma der Heiligen Kirche.
TITEL I – NAME UND RECHTLICHER STATUS
Art. 1 – Bezeichnung
Die Einrichtung trägt den Namen „Garde von Heiligenbronn“ (Custodes Heiligenbronnienses).
Art. 2 – Kirchliche Zuordnung
Die Garde gehört rechtlich zum Heiligen Orden des Sterns Christi (Jesuiten) und handelt im Auftrag des Præpositus Generalis.
Art. 3 – Oberhoheit
Die Garde steht unter dem alleinigen Befehl des Abtes von Heiligenbronn.
TITEL II – AUFTRAG UND VERANTWORTUNG
Art. 4 – Schutzauftrag
Die Garde schützt:
• den Abt und die Mitglieder des Ordens,
• die heiligen Stätten, Reliquien und Dokumente,
• die Gäste und Pilger der Abtei,
• die äußere und innere Ordnung des klösterlichen Lebens.
Art. 5 – Keine Miliz
Die Garde führt keine kriegerischen oder offensiven Handlungen aus.
Waffen sind ausschließlich zu Verteidigungszwecken gestattet.
TITEL III – AUFNAHME UND PFLICHTEN
Art. 6 – Voraussetzungen
Zur Garde kann aufgenommen werden, wer:
• den aristotelischen Glauben bekennt,
• den römischen Schwur und das Ius Ordinis anerkennt,
• ein sittlich gefestigtes Leben führt,
• vom Abt oder einem von ihm Beauftragten approbiert wurde.
Art. 7 – Gelübde
Jeder Gardist spricht folgenden Eid:
„Ich schwöre dem Allmächtigen,
dem Heiligen Vater und der Führung des Heiligen Ordens vom Stern Christi Gehorsam.
Ich gelobe, die Werte und Ideale des Ordens zu ehren und mit meinem Leben zu bezeugen.
Ich werde die Mauern und die Bewohner der Abtei Heiligenbronn mit meinem Blut schützen und mit meinem Leben verteidigen.
Ich werde die Wahrheit des Glaubens durch mein Tun in die Welt tragen.
Ich schwöre Treue bis in den Tod,
Loyalität bis zur letzten Stunde,
und Opferbereitschaft, wo immer sie gefordert ist.
Non nobis, non nobis, Domine,
sed nomini tuo da gloriam.“
TITEL IV – AUFBAU UND DIENSTE
Art. 8 – Hierarchie
1. Abt von Heiligenbronn (Oberbefehl)
2. Kommandant der Garde (Praefectus Custodiae)
3. Gardisten (Fratres Custodes)
4. Knappen (Armiger Custodiae)
Art. 9 – Pflichten
• tägliches Gebet (mindestens das Morgengebet),
• Teilnahme an geistlicher Disziplin (Askese, Psalmen),
• Wachdienst und Zeremonienbegleitung,
• Schutz sakraler Räume, Personen und Dokumente.
TITEL V – AUFSICHT UND BEAUFTRAGUNG
Art. 10 – Kirchliche Kontrolle
Die Garde untersteht geistlich dem Præpositus Generalis und disziplinär dem Abt von Heiligenbronn.
Streitfälle unterliegen der Ordensdisziplin, geistliche Vergehen der Ordensführung.
Die Garde unterwirft sich der kirchenrechtlichen Hierarchie.
Art. 10a – Bewaffnung
Die Gardisten sind berechtigt, Waffen zu tragen, sofern dies dem Schutz der Abtei, ihrer Mitglieder und Güter dient.
Waffen dienen ausdrücklich der Verteidigung.
Art. 11 – Mandat und Approbation
Das Statut wird dem Præpositus Generalis zur Prüfung vorgelegt.
Nach erfolgter Segnung durch die Ordensleitung gilt es als verbindlich.
Art. 12 – Änderungsvorbehalt
Änderungen sind nur durch den Abt von Heiligenbronn in Rücksprache mit dem Præpositus Generalis zulässig und bedürfen dessen Bestätigung.
TITEL VI – SYMBOLIK UND SITZ
Art. 13 – Sitz der Garde
Der Sitz der Garde befindet sich in der Abtei Heiligenbronn.
Sie handelt im Rahmen der kirchlichen Ordnung und unter Einhaltung der Hausordnung der Abtei und dem Statut der Garde von Heiligenbronn.
Art. 14 – Wappen und Standarte
Das Wappen der Garde basiert auf dem Wappen der Abtei Heiligenbronn:
ein Schild in Blau und Gold mit der Figur der heiligen Hildegard, bekrönt vom Sonnenemblem mit dem „ATA“-Monogramm.
Zwei gekreuzte goldene Hellebarden hinter dem Schild symbolisieren den Verteidigungsauftrag.
Die Standarte trägt dieses Wappen auf weißem Grund, mit dem Motto:
„Custodia Fratrum – Servitus in Lumine“
(Wache der Brüder – Dienst im Licht)
Kardinal Kalixtus von Hohenzollern-Habsburg
Praepositus Generalis der Jesuiten
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Dernière édition par Branwyn le Jeu Juil 24, 2025 8:31 am; édité 1 fois |
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Branwyn

Inscrit le: 29 Mar 2023 Messages: 610 Localisation: Rom, Palazzetto Alessandrini
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Posté le: Jeu Juil 24, 2025 8:29 am Sujet du message: |
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Citation: |
IVS ORDINIS
-Heiliger Orden des Stern Christi-
bekannt als Orden der Jesuiten
Wir, der Bruder Christi, beschließen im Heiligen Kapitel unter dem Kreuz des Aristoteles, das Vermächtnis der Heiligen unseres ältesten und wahrsten Glaubens zu ehren. Wir schreiben, ordnen und richten dieses Ius Ordinis ein, das die Regeln und Statuten unseres Ordens sein werden:
Kapitel I – Über den Orden
Art. 1.- Der Name unserer Gemeinde lautet „Heiliger Orden des Stern Christi“. Auch als Jesuitenorden bekannt. Dies ist zu Ehren unseres Symbols: ein Stern (die Sonne) und die Symbole unseres Propheten als Spiegel der Göttlichkeit.
Art. 2.- Unser Orden als Kirche ist universell und wir akzeptieren Mitglieder aus der ganzen Welt. Unser Sitz ist in der Ewigen Stadt Rom, in der Abtei delle Tre Fontane.
Art. 3.- Unser Orden möchte dem Leben der Apostel und der Märtyrer folgen und hat seinen mythischen Ursprung bei den Titus-Jüngern des Heiligen. Wir akzeptieren den heiligen Titus als unseren Schutzpatron und dienen seinem Sitz in Rom.
Art. 4.-Unser Orden akzeptiert sowohl ordinierte Priester als auch Laien, in den Reihen und der Hierarchie, die wir aufbauen.
Art. 5.-
Unser Orden respektiert streng das Dogma und das kanonische Recht. Unser Ius Ordinis gehorcht ihnen.
Kapitel II – Unsere Ordens Ideale
Art. 1.- Unser Orden hat vier Grundpfeiler: Glaube, Mystik, Askese und Weisheit.
Art. 2.- Glaube ist das Herz unseres Ordensglaubens. Sein Predigen und Verstehen wird als ein Weg angesehen, um die Vereinigung mit Gott zu erreichen, indem die Propheten das Wort halten. Dies ist unser Grundprinzip. Wir akzeptieren den Glauben als die Wahrheit und wir glauben, dass dieser Glaube sich zu dem ausdehnen muss, der ihn nicht akzeptiert hätte: Damit wird die Menschheit ihre Vollkommenheit erreichen.
Art. 3.- Weisheit, das Verständnis, das intellektuelle Verständnis der Realität als reine und vollkommene Schöpfung Gottes ist der Schlüssel, um die Geheimnisse der menschlichen Natur zu entdecken. Wir glauben, dass wir, wenn wir die Vernunft und das Wissen nutzen, unsere Seelen zur Erlösung führen können, indem wir durch ein besseres Verständnis unserer physischen Welt Fortschritte erzielen.
Art. 4.- Askese , verstanden als ein Weg, Gott zu erreichen, beginnt bei der Auswahl dessen, was rein und was unrein ist. Wir müssen uns der unreinen Freuden enthalten; und stärke Gottes Licht in unseren Herzen durch Hingabe. Wir müssen unser Gewissen beruhigen, ein kontemplatives Leben führen und unsere Seelen darauf vorbereiten, das Paradies zu erreichen.
Art. 5.- Mystic
ist eine Brücke zwischen Menschen und Gott. Die Mystik bringt uns näher zu den Göttern, wie es am Anfang war, als Oane zu Zeiten der Frage lebte. Wir wollen uns mit Gott in der heiligen Gemeinschaft unserer Seelen in Ihm vereinen. Wir möchten die Geheimnisse seiner Offenbarung weitergeben, wir möchten mehr über das Sonnenparadies und die göttlichen Wahrheiten erfahren, indem wir Gottes Willen folgen.
Kapitel III –Über die Gelübde unserer Brüdefx
Art. 1.-Die Ordensmitglieder nehmen den römischen Schwur an und akzeptieren den dreifachen Gehorsam.
Art. 2.- Die Ordensmitglieder akzeptieren das Motto des Templers (im Zusammenhang mit unserer Vermögensverwaltung): "Non nobis, non nobis, Domine. Sed nomini tuo da gloriam." . Die Verwaltung unserer Abteien, Grundstücke und Lehen dient also nicht der Herrlichkeit unserer Mitglieder, sondern der Herrlichkeit des allmächtigen Gottes, und sie werden verwendet, um Gottes Willen zu machen.
Art. 3.- Wir schwören auch vor dem General Abbott, den Hierarchien des Ordens und des Papstes zu gehorchen. Wir schwören, die Gerechtigkeit zu verteidigen und für die Rettung der Seelen, die Bekehrung der Ungläubigen und die theologische Auseinandersetzung mit der Häresie zu kämpfen, um die aristotelische Vormachtstellung in der Welt zu erlangen.
Art. 4.- Es wird zwei Arten von Gelübden geben: Die Höheren Gelübde (die der ordinierten Brüder) und die Niederen Gelübde (von den nicht ordinierten Brüdern)
Kapitel IV – Über unsere Hierarchien
Art. 1.- Wir stellen strikt die Gleichheit zwischen unseren Mitgliedern fest: Es spielt keine Rolle, welche Anklage der weltliche Klerus erhebt, aber innerhalb des Ordens sind alle gleich. Wir haben jedoch eine eigene Hierarchie, um den Auftrag zu verwalten.
Art. 2.- Der Præpositus Generalis, auch bekannt als General Father o General Abt, wird der Rektor des Ordens sein. Er hat den Rang eines Bischofs und ist Führer, Administrator und Anführer des Ordens. Er koordiniert die Provinziale unter seiner Leitung, leitet das Generalkapitel, genehmigt Edikte und Gebote und vertritt das Erbe der Märtyrer und Apostel im Orden.
Er wird vom Generalkapitel gewählt. Er wird für ungefähr sechs Monate gewählt, und der Hohe Rat entscheidet über den genauen Zeitpunkt der Neuwahl.
Art. 3.- Der Erste Dekan ist der Leutnant des Ordens. Er ersetzt den Præpositus Generalis, wenn er abwesend ist, und er beleuchtet und führt die Novizen in ihren ersten Schritten als Ordensmitglieder. Er tritt auch als Bekenner der geistigen Fehler auf und berichtet dem Præpositus Generalis die Fehler unserer Mitglieder. Er kann Priester oder Diakon sein.
Er wird vom Præpositus Generalis mit Zustimmung des Hohen Rates gewählt.
Art. 4.- Der Rektor der Internationalen Universität der Jesuiten ist das Oberhaupt der Jesuitenkatechese und Hüter des Wissens und der Richtlinie, gemessen an Dogma und CIC. Seine Aufgabe ist es, die Universität zu leiten und für die ordnungsgemäße Ausbildung der Ordensmitglieder zu sorgen.
Er muss sicherstellen, dass die höchsten Standards des Ordens sowohl für seine Mitglieder als auch für seine Studenten eingehalten werden.
Der Rektor wird nach dem Statut der Universität gewählt und muss immer ein Jesuit sein.
Art. 5.- Der Erste Provincial (oder Großer Prior) ist verantwortlich für die Verteilung und Aktivität der verschiedenen Provinzen und fungiert als Bindeglied zwischen den verschiedenen Provinzialen unter seinem direkten Kommando. Er plant die Missionen der lokalen Provinziale entsprechend der lokalen Kultur. Er erwägt die Schaffung neuer Provinzen oder ihrer Grenzen mit Zustimmung des Hohen Rates und welche Abtei an jede Provinz Bericht erstattet.
Er wird vom Præpositus Generalis mit Zustimmung des Hohen Rates gewählt. Er muss ein bekennender Bruder sein.
Art. 6.- Ein Provincial ist verantwortlich für den Orden in einer religiösen Provinz. Eine Ordensprovinz könnte genau wie die Provinzen der Erzbischöfe sein oder einige Unterschiede in Bezug auf die Ordeninteressen aufweisen. Der Provinzial ist der Vorgesetzte aller Abteien, Klöster und Missionen des Ordens in seinem Gebiet und fungiert als Inspiration für die Mitglieder in der Provinz. Er ist ein berühmter Priester, der durch seine Verdienste anerkannt wird. Er ist ein bekennender Bruder.
Sie werden vom Præpositus Generalis mit Zustimmung des Hohen Rates gewählt.
Art. 7.-Die Äbte
sind verantwortlich für eine Abtei. Sie verwalten die Mönche und Brüder in ihrer Abtei selbständig und folgen dabei in erster Linie unserem Ius Ordinis. Sie fungieren als Lehnsherren in ihrem Lehen und er wählt die landwirtschaftlichen Felder, die Brennereien, die Straßen und die Bevölkerung in seiner Gerichtsbarkeit.
Sie werden durch einfache Abstimmung zwischen den Mitgliedern jeder Abtei gewählt. Die Amtszeit beträgt ungefähr vier Monate, und der Hohe Rat entscheidet über den genauen Zeitpunkt der Neuwahl.
Art. 8.- DieMönche sind ausgebildete Brüder, die auch Priester der Heiligen Kirche sind. Sie suchen nach Heiligkeit, indem sie unserem Ius Ordinis folgen. Sie predigen die Wahrheit und bekehren die Ungläubigen.
Die Mönche werden vom Abt jeder Abtei ordiniert.
Art. 9.- Die ausgebildeten Brürder,
oder Konventuals sind Gläubige, die die Hochgelübde des Ordens ablegen, ohne Priester zu sein, aber für die aristotelische Hegemonie und die Ziele des Ordens arbeiten.
Professbrüder werden vom Abt jeder Abtei oder des Provinzials investiert.
Art. 10.- Die Geringeren Brürder , oder Oblaten, sind Gläubige, die die Kleinen Gelübde des Ordens ablegen, ohne Priester zu sein, und sie setzen sich auch von ihrem Platz aus für die aristotelische Hegemonie und die Ziele des Ordens ein.
Kleine Brüder werden vom Abt jeder Abtei oder des Provinzials investiert.
Art. 11.- Die Novizen
sind die jüngsten Mitglieder des Ordens, die in unser mystisches Wissen eingeweiht sind. Ihre Zeit als Novizen endet, wenn sie das Kleine oder Hohe Gelübde ablegen.
Sie werden vom Abt oder seinem Provinzial in der Abtei aufgenommen.
Kapitel V – Über die Ordens Institutionen
Art. 1.- Das General Kapitel schließt jedes Ordensmitglied ein, unabhängig von seiner Hierarchie. Hier entscheiden sie über die wichtigen Angelegenheiten, die das Schicksal des gesamten Ordens und seine Zukunft betreffen. Sie stehen vor der Tür und mit einfacher Mehrheit ist es ausreichend, Entscheidungen zu treffen, einschließlich der Änderung des Ius Ordinis.
Art. 2.- Der Hohe Ratist die Elite des Ordens, die vom Præpositus Generalis, dem Ersten Dekan, dem Rektor der Internationalen Universität der Jesuiten, der Provinziale und der Äbte gegründet wurde. Ihre Sitzungen sind geheim, und der Hohe Rat hat alle Befugnisse, die ihm das Ius Ordinis verleiht, und konzentriert sich auf diejenigen, die darin nicht angegeben sind. Es hilft Præpositus Generalis, zu herrschen, und es ist eine Ehre, Teil des Hohen Rates zu sein.
Nachtrag: Jede Situation, die nicht im Ius Ordinis enthalten ist, wird vom Hohen Rat gelöst.
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Citation: | Buch 3.4 Spezifische Ämter in der Abtei In Gratibus
Vater Abt (Abtei In Gratebus)
Die Materialursache = Er ist ein Kleriker, der dem Kanonischen Recht und der Hierarchie der Heiligen Kirche untersteht. Seine Kandidatur muss vom (Erz-)Bischof in dem die Abtei In Gratebus liegt oder von seinem Dechant unterstützt werden.
Die Wirkursache = Er wird von den Mönchen der Abtei In Gratebus gewählt.
Die Formalursache = Er wird von dem betroffenen (Erz-)Bischof eingesetzt/inthronisiert.
Die Zweckursache = Er ist die oberste Autorität einer Abtei In Gratebus unter Vorbehalt der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie. Er hat die Verpflichtung sich ständig in der Abtei aufzuhalten und auf Diözesanniveau ist er einem Kleriker gleichgestellt einschließlich des Unterwerfens der bischöflichen Macht, denn er ist für eine In Gratebus Pfarrgemeinde verantwortlich.
Dechant (Abtei In Gratebus)
Die Materialursache = Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott dienen und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte.
Die Wirkursache = Er wird von dem (Erz-)Bischof in dem die Abtei In Gratebus liegt ernannt.
Die Formalursache = Er wird von dem betroffenen (Erz-)Bischof eingesetzt/inthronisiert.
Die Zweckursache = Er unterstützt den Abt in seinem Amt und in allen religiösen, kultischen und sakramentellen Angelegenheiten Res Parendo. Die bischöfliche Macht in der Abtei repräsentierend und Nummer zwei in der Abtei sitzt er rechtmäßig in dem Kapitel und im internen beschränkten Rat.
Mönch (Abtei In Gratebus) :
La cause matérielle = Tout fidèle voulant servir l’Église et Dieu, et s'éloigner du siècle dans un abbaye In Gratebus.Die Materialursache = Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott dienen und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Regeln In Gratebus angenommen.
Die Formalursache = Die Zeremonie der Intronisation unterliegt der Autorität des Abts. Er gelobt Gehorsam, Barmherzigkeit, Demut, Friedensliebe (keine Waffen) und Keuschheit.
Die Zweckursache = Erlangung des Status als regularer Kleriker. Er verpflichtet sich Spiritualität zu beweisen, sich hauptsächlich Gott hinzugeben und in Gemeinschaft mit der den Mitglieder der Abtei In Gratebus zu arbeiten. Er ist der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie unterworfen. |
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