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Sixtus Pape


Inscrit le: 03 Juil 2014 Messages: 4165 Localisation: Sur les rives du Tibre
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Posté le: Ven Mar 08, 2024 11:39 pm Sujet du message: [Codex] Leitfaden auf Deutsch |
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Was sagt das kanonische Recht zum Ende der Ehe? Teil II. Das Sakrament der Ehe a écrit: |
Abschnitt D : Über das Ende der Ehe
Kan. 23 : Eine gültige Ehe endet durch Erlöschen oder Auflösung; eine ungültige Ehe durch Annullierung.
Kan. 24 : Jedes Gesuch um Erlöschen, Auflösung oder Annullierung des Sakraments der Ehe muss in erster Instanz vor dem Tribunal der Römischen Rota gebracht werden, es sei denn, die Apostolische Autorität des Heiligen Stuhls nimmt die Lösung der Frage selbst in die Hand oder eine andere Institution der Römischen Kurie. |
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Sixtus Pape


Inscrit le: 03 Juil 2014 Messages: 4165 Localisation: Sur les rives du Tibre
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Posté le: Ven Mar 08, 2024 11:39 pm Sujet du message: |
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Was sagt das Kirchenrecht über das Erlöschen der Ehe?
Teil II. Das Sakrament der Ehe a écrit: | Erlöschen des Ehesakraments.
Kan. 25 : Das Erlöschen des Sakraments der Ehe ist ein automatisches Verfahren, das nur einen Erlass des Tribunals der Römischen Rota durch seinen Dekan erfordert.
Kan. 26 : Das Erlöschen des Sakraments der Ehe wird nur im Falle des Todes oder des Eintritts in den geistlichen Stand eines der Ehegatten ausgesprochen.
Kan. 26.1 : Wenn der Eintritt in den geistlichen Stand der geltende Grund ist, bedeutet das Erlöschen des Sakraments der Ehe eine endgültige Aussetzung der ehelichen Pflichten.
Kan. 26.2 : Wenn der Eintritt in den geistlichen Stand der geltende Grund ist und Nachwuchs vorhanden ist, bedeutet das Erlöschen des Sakraments der Ehe keine Aussetzung der elterlichen Pflichten.
Kan. 27 : Nach dem Erlöschen des Sakraments der Ehe wird die Ehe als gültig und legitim anerkannt, erzeugt jedoch zukünftig keine Wirkungen mehr. Die in der Vergangenheit aufgetretenen Effekte sind legitim und behalten ihre volle Legitimität in alle Ewigkeit bei. |
Sie können das Erlöschen der Ehe beantragen, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen und in diesem Büro einreichen*.
[*HRP: Für eine bessere Nachverfolgung wird empfohlen, ein neues Thema mit dem Titel "[DE] Erlöschung Name der Ehefrau & Name des Ehemanns" zu eröffnen.]
Nach Überprüfung der Richtigkeit der Angaben wird der Dekan der Römischen Rota oder der Erste Auditor ein Erlass über das Erlöschen der Ehe ausstellen.
Citation: |
Antrag auf Erlöschen des Ehesakraments
- Name der Ehefrau (IG und RP):
- Wohnort der Ehefrau (IG-Stadt):
- Datum, Ort und Spender der Taufe der Ehefrau:
- Frühere Ehen der Ehefrau (angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschen):
- Name des Ehemanns (IG und RP):
- Wohnort des Ehemanns (IG-Stadt):
- Datum, Ort und Spender der Taufe des Ehemanns:
- Frühere Ehen des Ehemanns (angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschen):
- Datum, Ort und Spender der Ehe:
- Namen und Alter der Kinder des Paares (IG und RP) (angeben, ob eine Einigung über das Sorgerecht minderjähriger Kinder besteht):
- Grund des Antrags:
Nota bene a écrit: | Kan. 26 : Das Erlöschen des Sakraments der Ehe wird nur im Falle des Todes oder des Eintritts in den geistlichen Stand eines der Ehegatten ausgesprochen. |
Unterschrift des Antragstellers und Datum
Anlagen
- Taufschein der Ehefrau:
- Taufschein des Ehemanns:
- Eheschein:
- Annullierung, Auflösung oder Erlöschen früherer Ehen:
- Sterbe-, Beerdigungs- oder Weiheurkunde:
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Code: | [quote][list][size=18][b]
Antrag auf Erlöschen des Ehesakraments[/b][/size]
[*][b]Name der Ehefrau (IG und RP): [/b]
[*][b]Wohnort der Ehefrau (IG-Stadt): [/b]
[*][b]Datum, Ort und Spender der Taufe der Ehefrau: [/b]
[*][b]Frühere Ehen der Ehefrau [/b] [i](angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschen)[/i][b]: [/b]
[*][b]Name des Ehemanns (IG und RP): [/b]
[*][b]Wohnort des Ehemanns (IG-Stadt): [/b]
[*][b]Datum, Ort und Spender der Taufe des Ehemanns: [/b]
[*][b]Frühere Ehen des Ehemanns [/b] [i](angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschen)[/i][b]: [/b]
[*][b]Datum, Ort und Spender der Ehe: [/b]
[*][b]Namen und Alter der Kinder des Paares (IG und RP)[/b] [i](angeben, ob eine Einigung über das Sorgerecht minderjähriger Kinder besteht)[/i][b]: [/b]
[*][b]Grund des Antrags: [/b]
[/list][quote="[i]Nota bene[/i]"][b]Kan. 26 :[/b] Das Erlöschen des Ehesakraments wird nur im Falle des Todes oder des Eintritts in die heiligen Weihen eines der Ehepartner ausgesprochen.[/quote]
[list][i]Unterschrift des Antragstellers und Datum[/i][/list]
[list][size=18][b]Anlagen[/b][/size]
[*][b]Taufschein der Ehefrau: [/b]
[*][b]Taufschein des Ehemanns: [/b]
[*][b]Eheschein: [/b]
[*][b]Annullierung, Auflösung oder Erlöschen früherer Ehen: [/b]
[*][b]Sterbe-, Beerdigungs- oder Weiheurkunde: [/b]
[/list][/quote] |
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Sixtus Pape


Inscrit le: 03 Juil 2014 Messages: 4165 Localisation: Sur les rives du Tibre
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Posté le: Ven Mar 08, 2024 11:39 pm Sujet du message: |
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Was sagt das kanonische Recht über die Auflösung der Ehe?
Teil II. Das Sakrament der Ehe a écrit: | Auflösung des Sakraments der Ehe.
Kan. 28: Die Auflösung des Sakraments der Ehe ist ein Erlöschen desselben nach der Entscheidung der Ehegatten, sich zu trennen und ihr Leben als Paar zu beenden.
Kan. 29: Die Gründe, die für eine Auflösung des Sakraments der Ehe geltend gemacht werden können, sind:
- Das Verschwinden der Liebesgefühle zwischen den Ehegatten;
- Ehebruch, begangen von einem der beiden Ehegatten; der schuldige Ehegatte unterliegt immer einer Interdiktion, über die Wiederverheiratung;
- Verlassen des ehelichen Heims durch einen der Ehegatten für mehr als 3 Monate; der des ehelichen Versäumnisses schuldig befundene Ehegatte unterliegt einer Interdiktion, über die Wiederverheiratung;
- Das Verschwinden eines der Ehegatten für mehr als 3 Monate;
- Der Verlust des Glaubens eines der Ehegatten, insbesondere im Falle von Apostasie, Schisma oder Exkommunikation.
Kan. 30: Die Auflösung des Sakraments der Ehe bedeutet die Aufhebung der ehelichen Verpflichtungen zwischen den Ehegatten.
Kan. 31: Im Falle einer Auflösung und wenn Nachwuchs vorhanden war, bleiben die elterlichen Verpflichtungen bestehen.
Kan. 32: Nach der Auflösung des Sakraments der Ehe wird die Ehe als gültig und legitim anerkannt, erzeugt jedoch zukünftig keine Wirkungen mehr. Die in der Vergangenheit aufgetretenen Effekte sind legitim und behalten ihre volle Legitimität in alle Ewigkeit bei.
Kan. 33: Jedes Gesuch um Auflösung der Ehe wird vor das Tribunal der Römischen Rota gebracht, das nach der nach Sprachregion dedizierten Dienststelle urteilt.
Kan. 34: Das Tribunal der Römischen Rota hat volle Autorität über die Auflösung des Sakraments der Ehe, die Verhängung einer Strafe oder Buße und die Interdiktionen gegen einen oder beide Ehegatten.
Kan. 34.1: Das Tribunal der Römischen Rota allein, mit Ausnahme des Heiligen Kollegiums und des Papstes, ist berechtigt, sein Urteil zu überprüfen. |
Sie können eine Auflösung der Ehe beantragen, indem Sie das unten stehende Formular ausfüllen und in diesem Büro einreichen*.
[*HRP: Für eine bessere Nachverfolgung wird empfohlen, ein neues Thema mit dem Titel "[DE] Auflösung Name der Ehefrau & Name des Ehemanns" zu eröffnen.]
Sobald wie möglich werden die Ehegatten zu einer Anhörung vor dem Gericht der Römischen Rota geladen, um zum Antrag gehört zu werden und zu überprüfen, dass eine Fortsetzung der Ehe nicht möglich ist. Basierend auf den Ergebnissen wird ein Urteil erlassen.
Citation: |
Antrag auf Auflösung des Sakraments der Ehe
- Name der Ehefrau (IG und RP):
- Wohnort der Ehefrau (IG Stadt):
- Datum, Ort und Zelebrant der Taufe der Ehefrau:
- Vorherige Ehen der Ehefrau (angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschen):
- Name des Ehemanns (IG und RP):
- Wohnort des Ehemanns (IG Stadt):
- Datum, Ort und Zelebrant der Taufe des Ehemanns:
- Vorherige Ehen des Ehemanns (angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschen):
- Datum, Ort und Zelebrant der Ehe:
- Namen und Alter der Kinder des Paares (IG und RP) (angeben, ob eine Einigung über das Sorgerecht für minderjährige Kinder besteht):
- Grund für den Antrag:
Nota bene a écrit: | Kan. 29: Die Gründe, die für eine Auflösung des Sakraments der Ehe geltend gemacht werden können, sind:
- Das Verschwinden der Liebesgefühle zwischen den Ehegatten;
- Ehebruch, begangen von einem der beiden Ehegatten; der schuldige Ehegatte unterliegt immer einer Interdiktion, über die Wiederverheiratung;
- Verlassen des ehelichen Heims durch einen der Ehegatten für mehr als 3 Monate; der des ehelichen Versäumnisses schuldig befundene Ehegatte unterliegt einer Interdiktion, über die Wiederverheiratung;
- Das Verschwinden eines der Ehegatten für mehr als 3 Monate;
- Der Verlust des Glaubens eines der Ehegatten, insbesondere im Falle von Apostasie, Schisma oder Exkommunikation.
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Unterschrift des Antragstellers und Datum
Anlagen
- Taufschein der Ehefrau:
- Taufschein des Ehemanns:
- Heiratsurkunde:
- Annullierung, Auflösung oder Erlöschen vorheriger Ehen:
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Code: | [quote][list][size=18][b]
Antrag auf Auflösung des Sakraments der Ehe[/b][/size]
[*][b]Name der Ehefrau (IG und RP): [/b]
[*][b]Wohnort der Ehefrau (IG Stadt): [/b]
[*][b]Datum, Ort und Zelebrant der Taufe der Ehefrau: [/b]
[*][b]Vorherige Ehen der Ehefrau [/b] [i](angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschen)[/i][b]: [/b]
[*][b]Name des Ehemanns (IG und RP): [/b]
[*][b]Wohnort des Ehemanns (IG Stadt): [/b]
[*][b]Datum, Ort und Zelebrant der Taufe des Ehemanns: [/b]
[*][b]Vorherige Ehen des Ehemanns [/b] [i](angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschen)[/i][b]: [/b]
[*][b]Datum, Ort und Zelebrant der Ehe: [/b]
[*][b]Namen und Alter der Kinder des Paares (IG und RP)[/b] [i](angeben, ob eine Einigung über das Sorgerecht für minderjährige Kinder besteht)[/i][b]: [/b]
[*][b]Grund für den Antrag: [/b]
[/list][quote="[i]Nota bene[/i]"][b]Kan. 29:[/b] Die Gründe, die für eine Auflösung des Sakraments der Ehe geltend gemacht werden können, sind:
[list][*]Das Verschwinden der Liebesgefühle zwischen den Ehegatten;
[*]Ehebruch, begangen von einem der beiden Ehegatten; der schuldige Ehegatte unterliegt immer einer Interdiktion, über die Wiederverheiratung;
[*]Verlassen des ehelichen Heims durch einen der Ehegatten für mehr als 3 Monate; der des ehelichen Versäumnisses schuldig befundene Ehegatte unterliegt einer Interdiktion, über die Wiederverheiratung;
[*]Das Verschwinden eines der Ehegatten für mehr als 3 Monate;
[*]Der Verlust des Glaubens eines der Ehegatten, insbesondere im Falle von Apostasie, Schisma oder Exkommunikation.
[/list][/quote]
[list][i]Unterschrift des Antragstellers und Datum[/i][/list]
[list][size=18][b]Anlagen[/b][/size]
[*][b]Taufschein der Ehefrau: [/b]
[*][b]Taufschein des Ehemanns: [/b]
[*][b]Heiratsurkunde: [/b]
[*][b]Annullierung, Auflösung oder Erlöschen vorheriger Ehen: [/b]
[/list][/quote] |
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Sixtus Pape


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Posté le: Ven Mar 08, 2024 11:39 pm Sujet du message: |
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Was sagt das kanonische Recht zur Annullierung der Ehe?
Teil II. Das Sakrament der Ehe a écrit: | Annullierung des Ehesakraments.
Kan. 35: Die Annullierung der Ehe erkennt die Ehe faktisch als null und nichtig an. Sie hat daher in den Augen der Kirche nie existiert.
Kan. 36: Nach der Annullierung des Sakraments der Ehe wird die Ehe als ungültig und illegitim anerkannt. Die in der Vergangenheit aufgetretenen Effekte sind illegitim und werden in alle Ewigkeit als solche anerkannt.
Kan. 36.1: Nur der Pontifex oder sein Beauftragter kann die Wirkungen dieses illegitimen Konkubinats ausnahmsweise legitimieren.
Artikel 37: Der Pontifex oder das Heilige Kollegium der Kardinäle im Namen des Pontifex haben die alleinige Autorität zur Annullierung des Sakraments der Ehe.
Kan. 38: Jedes Gesuch um Annullierung einer Ehe wird vor das Tribunal der Römischen Rota gebracht, das über ihre Angemessenheit entscheidet.
Kan. 39: Es obliegt dem Tribunal der Römischen Rota, eine Meinung über die Zulässigkeit des besagten Gesuchs zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese Meinung wird dann vor dem Heiligen Kollegium der Kardinäle hinterlegt, das entscheiden wird.
Kan. 40: Die Gründe für die Annullierung einer Ehe werden durch die Zulässigkeit des Antrags definiert und beschränken sich fast ausschließlich auf schwerwiegende Verfahrensfehler bei der Vergabe des Sakraments der Ehe, den Missbrauch des Vertrauens oder die Täuschung eines der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung. |
Sie können die Annullierung der Ehe beantragen, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen und an dieses Büro einreichen*.
[*HRP: Für eine bessere Nachverfolgung wird empfohlen, ein neues Thema mit dem Titel "[DE] Annullierung Name der Ehefrau & Name des Ehemanns" zu eröffnen.]
So bald wie möglich werden die Ehepartner zu einer Anhörung vor dem Tribunal der Römischen Rota geladen, um den Antrag zu überprüfen und zu prüfen, ob Gründe für eine Annullierung vorliegen.
Aufgrund der Ernsthaftigkeit der Annullierung der Ehe und der vermuteten Verfehlungen wird das Tribunal der Römischen Rota nur über die Zulässigkeit des Antrags entscheiden, und die endgültige Entscheidung wird dann von der Römischen Kurie, dem obersten Leitungsorgan der Kirche, getroffen.
Citation: |
Antrag auf Annullierung des Ehesakraments
- Name der Ehefrau (IG und RP):
- Wohnort der Ehefrau (IG-Stadt):
- Datum, Ort und Zelebrant der Taufe der Ehefrau:
- Frühere Ehen der Ehefrau (angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschung) :
- Name des Ehemanns (IG und RP):
- Wohnort des Ehemanns (IG-Stadt):
- Datum, Ort und Zelebrant der Taufe des Ehemanns:
- Frühere Ehen des Ehemanns (angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschung) :
- Datum, Ort und Zelebrant der Eheschließung:
- Namen und Alter der Kinder des Paares (IG und RP) (angeben, ob es eine Vereinbarung über das Sorgerecht minderjähriger Kinder gibt) :
- Grund für den Antrag:
Nota bene a écrit: | Kan. 40 : Die Gründe für die Annullierung einer Ehe werden durch die Zulässigkeit des Antrags definiert und beschränken sich fast ausschließlich auf schwerwiegende Verfahrensfehler bei der Vergabe des Sakraments der Ehe, den Missbrauch des Vertrauens oder die Täuschung eines der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung. |
Unterschrift des Antragstellers und Datum
Anlagen
- Taufbescheinigung der Ehefrau :
- Taufbescheinigung des Ehemanns :
- Heiratsurkunde :
- Annullierung, Auflösung oder Erlöschung früherer Ehen :
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Code: | [quote][list][size=18][b]
Antrag auf Annullierung des Ehesakraments[/b][/size]
[*][b]Name der Ehefrau (IG und RP): [/b]
[*][b]Wohnort der Ehefrau (IG-Stadt): [/b]
[*][b]Datum, Ort und Zelebrant der Taufe der Ehefrau: [/b]
[*][b]Frühere Ehen der Ehefrau [/b] [i](angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschung)[/i][b] : [/b]
[*][b]Name des Ehemanns (IG und RP): [/b]
[*][b]Wohnort des Ehemanns (IG-Stadt): [/b]
[*][b]Datum, Ort und Zelebrant der Taufe des Ehemanns: [/b]
[*][b]Frühere Ehen des Ehemanns [/b] [i](angeben, ob Annullierung, Auflösung oder Erlöschung)[/i][b] : [/b]
[*][b]Datum, Ort und Zelebrant der Eheschließung: [/b]
[*][b]Namen und Alter der Kinder des Paares (IG und RP)[/b] [i](angeben, ob es eine Vereinbarung über das Sorgerecht minderjähriger Kinder gibt)[/i][b] : [/b]
[*][b]Grund für den Antrag: [/b]
[/list][quote="[i]Nota bene[/i]"][b]Kan. 40 :[/b] Die Gründe für die Annullierung einer Ehe werden durch die Zulässigkeit des Antrags definiert und beschränken sich fast ausschließlich auf schwerwiegende Verfahrensfehler bei der Vergabe des Sakraments der Ehe, den Missbrauch des Vertrauens oder die Täuschung eines der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung.[/quote]
[list][i]Unterschrift des Antragstellers und Datum[/i][/list]
[list][size=18][b]Anlagen[/b][/size]
[*][b]Taufbescheinigung der Ehefrau : [/b]
[*][b]Taufbescheinigung des Ehemanns : [/b]
[*][b]Heiratsurkunde : [/b]
[*][b]Annullierung, Auflösung oder Erlöschung früherer Ehen : [/b]
[/list][/quote] |
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