L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church
Forum RP de l'Eglise Aristotelicienne du jeu en ligne RR
Forum RP for the Aristotelic Church of the RK online game
 
Lien fonctionnel : Le DogmeLien fonctionnel : Le Droit Canon
 FAQFAQ   RechercherRechercher   Liste des MembresListe des Membres   Groupes d'utilisateursGroupes d'utilisateurs   S'enregistrerS'enregistrer 
 ProfilProfil   Se connecter pour vérifier ses messages privésSe connecter pour vérifier ses messages privés   ConnexionConnexion 

[Info] Ämter in der Abtei

 
Poster un nouveau sujet   Répondre au sujet    L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum -> Abtei Heiligenbronn
Voir le sujet précédent :: Voir le sujet suivant  
Auteur Message
Branwyn



Inscrit le: 29 Mar 2023
Messages: 450

MessagePosté le: Ven Mar 15, 2024 1:22 pm    Sujet du message: [Info] Ämter in der Abtei Répondre en citant


    Ämter des Ordens & Kloster und Ansprechpartner





      Abtei Heiligenbronn


Die Äbtissin (In Gratebus) Branwyn von Hohenzollern-Habsburg

Er ist die oberste Autorität einer Abtei In Gratebus unter Vorbehalt der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie. Er hat die Verpflichtung sich ständig in der Abtei aufzuhalten und auf Diözesanniveau ist er einem Kleriker gleichgestellt einschließlich des Unterwerfens der bischöflichen Macht, denn er ist für eine In Gratebus Pfarrgemeinde verantwortlich.

Vater/Mutter Subprior (ResParando):

Der Vater/Mutter Subprior ist der Stellvertreter des Abtes.
Der Abt ernennt ihn und er vertritt den Abt, wenn dieser abwesend ist.
Seine Aufgabe ist mehr praktischer Natur: Als Statthalter leitet er Versammlungen, verwaltet das Klosters, die Keller und den Klostervorrat.


Der Cellerar (Res Parando):

Der Cellerar wird vom Abt oder Prior ernannt und ist an dessen Weisungen gebunden. Seine Aufgaben entsprechen in etwa denen eines Finanzvorstands und Personalchefs in einem Wirtschaftsunternehmen und umfassen u. a. die Vorratshaltung, die Ausgabe von Nahrungsmitteln und Bekleidung an die Mitglieder der Gemeinschaft, die Organisation und Verteilung der anfallenden Arbeit, der Handel mit den im Kloster und auf seinen Gütern hergestellten Erzeugnissen, und die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturaleinkünfte. Als Leiter der Wirtschaftsbetriebe ist der Cellerar der Vorgesetzte der zivilen Bediensteten eines Klosters bzw. Stifts. Entspricht IG dem Amt des Dechant.


Kaplan (In Gratebus und Res Parando): Branwyn von Hohenzollern-Habsburg

Der Kaplan des Ordens ist für das Abhalten der Messen und Gebetsstunden zuständig.
Seine Aufgabe ist zudem die Erteilung der Sakramente innerhalb des Ordens.
Als Hilfe steht ihm der Küster zur Seite.
An ihn wendet sich derjenige, der ein Sakrament, wie die Taufe, durch ihn wünscht.



Bibliothekar (Res Parando) :
Branwyn von Hohenzollern-Habsburg und Vater Kalixtus von Hohenzollern-Habsburg
Dem Bibliothekar obliegt die Leitung über die Ordensbibliothek, sowie das Scriptorium.
Er kümmert sich sorgfältig um den Bestand dieser beiden Einrichtungen und lehrt jungen Ordensmitgliedern die Kunst des Lesens und Schreibens,
wenn eine solche Bitte an ihn herangetragen wird.
Bei der Leitung des Scriptoriums soll er Aufgaben verteilen und für Übersicht sorgen.
Die Einstellung der Scriptoren erfolgt ebenfalls durch den Bibliothekar.

Den Bibliothekar suche man auf, um die Schreibkunst zu erlernen,
ein Buch aus dem Bestand der Bibliothek zu leihen oder um an der Übersetzung kirchlicher Schriften als Scriptor mitzuwirken.



Infirmarius (Res Parando): Branwyn von Hohenzollern-Habsburg
Der Infirmarius kümmert sich um die Versorgung der Kranken.
Sein Zuständigkeitsbereich sind sowohl die Krankenstube, als auch der Kräutergarten.
Der Weg zur Krankenstube und somit zum Infirmarius ist bei gesundheitlichen Anliegen zu tätigen.


Refectarius (Res Parando):

Die Führung des Refectoriums und der Küche, sowie der Obstgärten und Gemüsebeete obliegt der Refectarius.
Er kümmert sich um die Bereitstellung der Mahlzeiten im Kloster.



Der Braumeister (In Gratebus und Res Parando) : Abt/Cellerar

Der Braumeister organisiert den Brauvorgang und verwaltet Brauerei.


Die Mönche (Abtei In Gratebus und Res Parando)

Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott dienen und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte und Priester der Heiligen Kirche sind.
Die Zeremonie der Intronisation unterliegt der Autorität des Abts.
Er gelobt Gehorsam, Barmherzigkeit, Demut, Friedensliebe (keine Waffen) und Keuschheit.
Erlangung des Status als regularer Kleriker.
Er verpflichtet sich Spiritualität zu beweisen, sich hauptsächlich Gott hinzugeben und in Gemeinschaft mit der den Mitglieder der Abtei In Gratebus zu arbeiten.
Er ist der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie unterworfen.

_________________


Dernière édition par Branwyn le Ven Mai 09, 2025 6:05 pm; édité 6 fois
Revenir en haut de page
Voir le profil de l'utilisateur Envoyer un message privé
Branwyn



Inscrit le: 29 Mar 2023
Messages: 450

MessagePosté le: Ven Mar 15, 2024 1:23 pm    Sujet du message: Répondre en citant

Wichtige Erläuterungen laut Kanonischem Recht



3.IV Spezifische Ämter in der Abtei In Gratibus


Citation:
Vater Abt (Abtei In Gratebus)

Die Materialursache = Er ist ein Kleriker, der dem Kanonischen Recht und der Hierarchie der Heiligen Kirche untersteht. Seine Kandidatur muss vom (Erz-)Bischof in dem die Abtei In Gratebus liegt oder von seinem Dechant unterstützt werden.
Die Wirkursache = Er wird von den Mönchen der Abtei In Gratebus gewählt.
Die Formalursache = Er wird von dem betroffenen (Erz-)Bischof eingesetzt/inthronisiert.
Die Zweckursache = Er ist die oberste Autorität einer Abtei In Gratebus unter Vorbehalt der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie. Er hat die Verpflichtung sich ständig in der Abtei aufzuhalten und auf Diözesanniveau ist er einem Kleriker gleichgestellt einschließlich des Unterwerfens der bischöflichen Macht, denn er ist für eine In Gratebus Pfarrgemeinde verantwortlich.


Citation:
Dechant (Abtei In Gratebus)

Die Materialursache = Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott dienen und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte.
Die Wirkursache = Er wird von dem (Erz-)Bischof in dem die Abtei In Gratebus liegt ernannt.
Die Formalursache = Er wird von dem betroffenen (Erz-)Bischof eingesetzt/inthronisiert.
Die Zweckursache = Er unterstützt den Abt in seinem Amt und in allen religiösen, kultischen und sakramentellen Angelegenheiten Res Parendo. Die bischöfliche Macht in der Abtei repräsentierend und Nummer zwei in der Abtei sitzt er rechtmäßig in dem Kapitel und im internen beschränkten Rat.


Citation:
Mönch (Abtei In Gratebus) :

La cause matérielle = Tout fidèle voulant servir l’Église et Dieu, et s'éloigner du siècle dans un abbaye In Gratebus.Die Materialursache = Jeder Rechtgläubige, der der Kirche und Gott dienen und sich in einer Abtei In Gratebus von der Welt zurückziehen möchte.
Die Wirkursache = Er wird gemäß der Regeln In Gratebus angenommen.
Die Formalursache = Die Zeremonie der Intronisation unterliegt der Autorität des Abts. Er gelobt Gehorsam, Barmherzigkeit, Demut, Friedensliebe (keine Waffen) und Keuschheit.
Die Zweckursache = Erlangung des Status als regularer Kleriker. Er verpflichtet sich Spiritualität zu beweisen, sich hauptsächlich Gott hinzugeben und in Gemeinschaft mit der den Mitglieder der Abtei In Gratebus zu arbeiten. Er ist der Beachtung des Dogmas, Kanonischen Rechts und der römischen Hierarchie unterworfen.

_________________


Dernière édition par Branwyn le Ven Mai 09, 2025 6:02 pm; édité 2 fois
Revenir en haut de page
Voir le profil de l'utilisateur Envoyer un message privé
Branwyn



Inscrit le: 29 Mar 2023
Messages: 450

MessagePosté le: Ven Mar 15, 2024 1:24 pm    Sujet du message: Répondre en citant

Auszug aus den Regeln des Jesuiten Ordens, dem die Abtei Heiligenbronn untersteht

Citation:
Kapitel IV – Über unsere Hierarchien

Art. 1.- Wir stellen strikt die Gleichheit zwischen unseren Mitgliedern fest: Es spielt keine Rolle, welche Anklage der weltliche Klerus erhebt, aber innerhalb des Ordens sind alle gleich. Wir haben jedoch eine eigene Hierarchie, um den Auftrag zu verwalten.

Art. 2.- Der Præpositus Generalis, auch bekannt als General Father o General Abt, wird der Rektor des Ordens sein. Er hat den Rang eines Bischofs und ist Führer, Administrator und Anführer des Ordens. Er koordiniert die Provinziale unter seiner Leitung, leitet das Generalkapitel, genehmigt Edikte und Gebote und vertritt das Erbe der Märtyrer und Apostel im Orden.

Er wird vom Generalkapitel gewählt. Er wird für ungefähr sechs Monate gewählt, und der Hohe Rat entscheidet über den genauen Zeitpunkt der Neuwahl.

Art. 3.- Der Erste Dekan ist der Leutnant des Ordens. Er ersetzt den Præpositus Generalis, wenn er abwesend ist, und er beleuchtet und führt die Novizen in ihren ersten Schritten als Ordensmitglieder. Er tritt auch als Bekenner der geistigen Fehler auf und berichtet dem Præpositus Generalis die Fehler unserer Mitglieder. Er kann Priester oder Diakon sein.

Er wird vom Præpositus Generalis mit Zustimmung des Hohen Rates gewählt.

Art. 4.- Der Rektor der Internationalen Universität der Jesuiten ist das Oberhaupt der Jesuitenkatechese und Hüter des Wissens und der Richtlinie, gemessen an Dogma und CIC. Seine Aufgabe ist es, die Universität zu leiten und für die ordnungsgemäße Ausbildung der Ordensmitglieder zu sorgen.
Er muss sicherstellen, dass die höchsten Standards des Ordens sowohl für seine Mitglieder als auch für seine Studenten eingehalten werden.

Der Rektor wird nach dem Statut der Universität gewählt und muss immer ein Jesuit sein.

Art. 5.- Der Erste Provincial (oder Großer Prior) ist verantwortlich für die Verteilung und Aktivität der verschiedenen Provinzen und fungiert als Bindeglied zwischen den verschiedenen Provinzialen unter seinem direkten Kommando. Er plant die Missionen der lokalen Provinziale entsprechend der lokalen Kultur. Er erwägt die Schaffung neuer Provinzen oder ihrer Grenzen mit Zustimmung des Hohen Rates und welche Abtei an jede Provinz Bericht erstattet.

Er wird vom Præpositus Generalis mit Zustimmung des Hohen Rates gewählt. Er muss ein bekennender Bruder sein.

Art. 6.- Ein Provincial ist verantwortlich für den Orden in einer religiösen Provinz. Eine Ordensprovinz könnte genau wie die Provinzen der Erzbischöfe sein oder einige Unterschiede in Bezug auf die Ordeninteressen aufweisen. Der Provinzial ist der Vorgesetzte aller Abteien, Klöster und Missionen des Ordens in seinem Gebiet und fungiert als Inspiration für die Mitglieder in der Provinz. Er ist ein berühmter Priester, der durch seine Verdienste anerkannt wird. Er ist ein bekennender Bruder.

Sie werden vom Præpositus Generalis mit Zustimmung des Hohen Rates gewählt.


Citation:
Art. 7.-Die Äbte
sind verantwortlich für eine Abtei. Sie verwalten die Mönche und Brüder in ihrer Abtei selbständig und folgen dabei in erster Linie unserem Ius Ordinis. Sie fungieren als Lehnsherren in ihrem Lehen und er wählt die landwirtschaftlichen Felder, die Brennereien, die Straßen und die Bevölkerung in seiner Gerichtsbarkeit.
Sie werden durch einfache Abstimmung zwischen den Mitgliedern jeder Abtei gewählt. Die Amtszeit beträgt ungefähr vier Monate, und der Hohe Rat entscheidet über den genauen Zeitpunkt der Neuwahl.


Citation:
Art. 8.- DieMönche sind ausgebildete Brüder, die auch Priester der Heiligen Kirche sind. Sie suchen nach Heiligkeit, indem sie unserem Ius Ordinis folgen. Sie predigen die Wahrheit und bekehren die Ungläubigen.
Die Mönche werden vom Abt jeder Abtei ordiniert.


Citation:
Art. 9.- Die ausgebildeten Brürder,
oder Konventuals sind Gläubige, die die Hochgelübde des Ordens ablegen, ohne Priester zu sein, aber für die aristotelische Hegemonie und die Ziele des Ordens arbeiten.
Professbrüder werden vom Abt jeder Abtei oder des Provinzials investiert.


Citation:
Art. 10.- Die Geringeren Brürder , oder Oblaten, sind Gläubige, die die Kleinen Gelübde des Ordens ablegen, ohne Priester zu sein, und sie setzen sich auch von ihrem Platz aus für die aristotelische Hegemonie und die Ziele des Ordens ein.
Kleine Brüder werden vom Abt jeder Abtei oder des Provinzials investiert.


Citation:
Art. 11.- Die Novizen
sind die jüngsten Mitglieder des Ordens, die in unser mystisches Wissen eingeweiht sind. Ihre Zeit als Novizen endet, wenn sie das Kleine oder Hohe Gelübde ablegen.
Sie werden vom Abt oder seinem Provinzial in der Abtei aufgenommen.

_________________
Revenir en haut de page
Voir le profil de l'utilisateur Envoyer un message privé
Montrer les messages depuis:   
Poster un nouveau sujet   Répondre au sujet    L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum -> Abtei Heiligenbronn Toutes les heures sont au format GMT + 2 Heures
Page 1 sur 1

 
Sauter vers:  
Vous ne pouvez pas poster de nouveaux sujets dans ce forum
Vous ne pouvez pas répondre aux sujets dans ce forum
Vous ne pouvez pas éditer vos messages dans ce forum
Vous ne pouvez pas supprimer vos messages dans ce forum
Vous ne pouvez pas voter dans les sondages de ce forum


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Traduction par : phpBB-fr.com