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Auteur |
Message |
Tallon
Inscrit le: 26 Déc 2013 Messages: 1364
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Posté le: Dim Aoû 24, 2014 3:45 pm Sujet du message: [OE Konstanz] Eheauflösung Lilly83 und Tom_Builder |
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Citation: | BISCHÖFLICHES URTEIL ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER EHE
Antrag zur Bestätigung für die Kardinäle des päpstlichen Konsistorium.
Erzbischöfliches Offizialat von Konstanz
Unter dem Vorsitz von Erzbischof Maddel, vertreten vom Ersten Archidiakon zu Konstanz Tallon
Name der Ehegatten IG
- Ehemann: Tom_Builder
- Ehestatus Ehemann: 1. Ehe
- Ehefrau: Lilly83
- Ehestatus Ehefrau: 2. Ehe [Lilly83 und Jodokus† (Chilli und Laurention), 13.4.1460, Igel (erloschen)]
Daten über die Ehe
- Zelebrant: Cecilie
- Erzdiözese / Diözese: Konstanz
- Pfarrei: Freiburg
- Datum: 31.08.1461
- Trauzeugen: Xbeta und Zauberelfeanke
- Namen IG Kinder (falls vorhanden): keine
Antrag zur Auflösung der Ehe
- Antragsteller: Lilly83
- Gründe/Begründung: Nun wo soll ich anfangen, seit dem vergangen Jahr zog sich mein Gatte immer mehr zurück. es fing an das er nur noch flüchtig da war und nun seit mehreren Monden garnicht mehr da war. Auch jetzt ist er Abwesend seid dem 30. März im Kloster ohne ein Lebenszeichen. Ich sah ihn dieses Jahr ganze zweimal und mir reicht es. Ich schrieb mehrere Briefe, ohne Antwort, ich möchte nicht mehr in einer lieblosen Ehe gefangen sein. An eienr Ehe muss man arbeiten aber wie soll ich das alleine bewerkstelligen? Ich habe nicht mehr die KRaft meine Nächte alleine zu verbringen und mich zu fragen ob er je wieder kommen mag. Auch haben sich meine Gefühle für ihn geändert, ich liebe ihn nach wie vor, aber nicht so wie man einen Ehemann lieben sollte, sondern vielmehr wie man seinen Bruder liebt. Daher bitte ich um eine Auflösung des Ehesakramentes.
- Beweise und Zeugen/Zeugenaussagen:
Gerichtlicher/rechtlicher Status der Gläubigen:
- Ehemann: Rechtgläubiger
- Ehefrau: Rechtgläubige
Zertifikate/Urkunden:
- Zertifikate der Taufe/Taufurkunden:
- Ehemann: Baden, Markgrafschaft Baden: Tom_Builder (Absalom), 16. August 1459, Kayon (WH-Taufe)
- Ehefrau: Baden, Markgrafschaft Baden: Lilly83 (Lady_lillith) 28.März 1459, Anuschka
- Hochzeits Zertifikat/Eheurkunde: Dom von Konstanz, Grafschaft von Augsburg: Tom_builder (Xbeta) und Lilly83 (Zauberelfeanke), 31. August 1461, Cecilie
Urteil des bischöflichen Offizialats
- Urteil: DIe Ehe ist aufzulösen gem. Artikel 6.3: Das Verlassen der ehelichen Wohnstätte durch einen der Eheleute über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten...
- Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert.
Das Verlassen der Wohnung und das Verschwinden des Ehegatten über 3 Monate sieht das Gericht als erwiesen an.
- Sperrzeitraum um eine neue Ehe einzugehen (falls erforderlich):
Ehefrau: Sie kann 4 Wochen nach Urteilverkündung wieder eine Verlobung eingehen, wenn sie das denn will. Die Heirat kann 3 Monate nach Aufgebot statt finden.
Ehemann: 9 Monate Sperre
- Bußen:
- Kinder:
Keine, daher hierüber kein Urteil notwendig
- Unterschrift und Siegel des Präsidenten des Gerichts:
Erster Archidiakon zu Konstanz
Wallfahrtsbeauftragter
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(Hoffe so alles richtig) |
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Maddel Cardinal
Inscrit le: 08 Avr 2010 Messages: 1237
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Posté le: Jeu Sep 04, 2014 9:53 pm Sujet du message: |
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Citation: |
Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
Lilly83 und Tom_Builder
Zu Händen des Ersten Erzdiakons Tallon und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,
Wir, die Kardinäle des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Lilly83 und Tom_Builder.
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
- Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert.
Aufgrund des Verschwindens von Tom_Builder über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten,
erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 29. Juni ausgesandt wurde, an.
Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:
- Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von vier Wochen nach Urteilsverkündung.
- Der Ehegatte erhält das Verbot der Heirat für einen Zeitraum von 9 Monaten.
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtig. Die Voraussetzungen des Artikel 6.4 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
Gegeben in Rom am 02 Juli des Jahres der Gnade 1462,
Im Namen des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel
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Code: | [quote]
[list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/papstkonsortiumkl.png[/img]
[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Lilly83 und Tom_Builder[/color][/b]
[i]Zu Händen des Ersten Erzdiakons Tallon und des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz,[/i]
[b]Wir, die Kardinäle des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Lilly83[/color] und [color=gold]Tom_Builder[/color].[/b]
In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:
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[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.
[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
[list]
- [i]Artikel 6.4[/i]: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert. [/list]
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Aufgrund des Verschwindens von Tom_Builder über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten,
erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 29. Juni ausgesandt wurde, an.
[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:
[list][*]Die Ehefrau erhält das Verbot der Verlobung für einen Zeitraum von vier Wochen nach Urteilsverkündung.
[*]Der Ehegatte erhält das Verbot der Heirat für einen Zeitraum von 9 Monaten.[/list][/b]
Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“
So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.
So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtig. Die Voraussetzungen des Artikel 6.4 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.
[i]Gegeben in Rom am 02 Juli des Jahres der Gnade 1462,
Im Namen des deutsschprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel[/i]
[img]http://img4.hostingpics.net/pics/826503maddel3.png[/img][/list][/quote] |
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