L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church
Forum RP de l'Eglise Aristotelicienne du jeu en ligne RR
Forum RP for the Aristotelic Church of the RK online game
 
Lien fonctionnel : Le DogmeLien fonctionnel : Le Droit Canon
 FAQFAQ   RechercherRechercher   Liste des MembresListe des Membres   Groupes d'utilisateursGroupes d'utilisateurs   S'enregistrerS'enregistrer 
 ProfilProfil   Se connecter pour vérifier ses messages privésSe connecter pour vérifier ses messages privés   ConnexionConnexion 

[OE Konstanz] Dissolution Aleke_von_Wanyan/Samuel_Jakob

 
Poster un nouveau sujet   Ce sujet est verrouillé; vous ne pouvez pas éditer les messages ou faire de réponses.    L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum -> La Curie Romaine – Curia Romana – Roman Curie
Voir le sujet précédent :: Voir le sujet suivant  
Auteur Message
Maddel
Cardinal
Cardinal


Inscrit le: 08 Avr 2010
Messages: 1237

MessagePosté le: Lun Mar 23, 2015 9:20 pm    Sujet du message: [OE Konstanz] Dissolution Aleke_von_Wanyan/Samuel_Jakob Répondre en citant

Citation:
      BISCHÖFLICHES URTEIL ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER EHE

Antrag zur Bestätigung für die Kardinäle des päpstlichen Konsistorium.

Erzbischöfliches Offizialat von Constanz
Unter dem Vorsitz von Maddel


    Name der Ehegatten IG

  • Ehemann: Samuel_Jakob

  • Ehefrau: Aleke_von_Wanyan



    Daten über die Ehe

  • Zelebrant: Rufus

  • Erzdiözese / Diözese: Eichstätt

  • Pfarrei: Eichstätt

  • Datum: 31.08.61

  • Trauzeugen: Eyowin und Anna_die_rose

  • Namen IG Kinder (falls vorhanden): Henry von Wanyan





    Antrag zur Auflösung der Ehe

  • Antragsteller: Aleke_von_Wanyan

  • Gründe/Begründung: siehe Prozessunterlagen

  • Beweise und Zeugen/Zeugenaussagen: siehe Prozessunterlagen



    Gerichtlicher/rechtlicher Status der Gläubigen:

  • Ehemann: [Rechtgläubiger, Priester oder Heterodoxe und Laie, Diakon, Pfarrer, Andersgläubiger, Exkommunizierter, etc.]: Rechtgläubiger und Laie

  • Ehefrau:dito



    Zertifikate/Urkunden:

    siehe Register


    Urteil des bischöflichen Offizialats

  • Urteil: [z.B. Das Gericht, nach Anhörung der Parteien, ... ; Zitat des zutreffenden CIC - Abschnittes, Begründung]

    " Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

    - Artikel 6.1: Das Verschwinden von Gefühlen der Liebe zwischen den Eheleuten,(...)"

    Beide haben gesündigt, allein durch die Tatsache, dass sie die Ehe lösen lassen wollen. Des weiteren entnehme ich aber der Schilderung des Ehemannes, dass sie das letzte Lebenszeichen von ihren Ehemann zuletzt im Sommer letzten Jahres erhalten hat. Auch seine Abwesenheit hier vor Gericht spricht gegen ein Fortführen der Ehe die keine mehr ist. Der Sohn Henry. der aus der Ehe hervor ging, soll bei der Mutter bleiben und nach aristotelischem Vorbild erzogen werden.

  • Sperrzeitraum um eine neue Ehe einzugehen (falls erforderlich):
    -drei Monate für die Ehefrau
    -drei Monate für den Ehegatten

  • Bußen: Eine Wallfahrt nach eigener Wahl für den Ehegatten




Maddel, Erzbischof zu Konstanz



Revenir en haut de page
Voir le profil de l'utilisateur Envoyer un message privé
Maddel
Cardinal
Cardinal


Inscrit le: 08 Avr 2010
Messages: 1237

MessagePosté le: Mer Avr 01, 2015 7:28 am    Sujet du message: Re: [OE Konstanz] Dissolution Aleke_von_Wanyan/Samuel_Jakob Répondre en citant

Citation:
      BISCHÖFLICHES URTEIL ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER EHE

Antrag zur Bestätigung für die Kardinäle des päpstlichen Konsistorium.

Erzbischöfliches Offizialat von Constanz
Unter dem Vorsitz von Maddel


    Name der Ehegatten IG

  • Ehemann: Samuel_Jakob

  • Ehefrau: Aleke_von_Wanyan



    Daten über die Ehe

  • Zelebrant: Rufus

  • Erzdiözese / Diözese: Eichstätt

  • Pfarrei: Eichstätt

  • Datum: 31.08.61

  • Trauzeugen: Eyowin und Anna_die_rose

  • Namen IG Kinder (falls vorhanden): Henry von Wanyan





    Antrag zur Auflösung der Ehe

  • Antragsteller: Aleke_von_Wanyan

  • Gründe/Begründung: siehe Prozessunterlagen

  • Beweise und Zeugen/Zeugenaussagen: siehe Prozessunterlagen



    Gerichtlicher/rechtlicher Status der Gläubigen:

  • Ehemann: [Rechtgläubiger, Priester oder Heterodoxe und Laie, Diakon, Pfarrer, Andersgläubiger, Exkommunizierter, etc.]: Rechtgläubiger und Laie

  • Ehefrau:dito



    Zertifikate/Urkunden:

    siehe Register


    Urteil des bischöflichen Offizialats

  • Urteil: [z.B. Das Gericht, nach Anhörung der Parteien, ... ; Zitat des zutreffenden CIC - Abschnittes, Begründung]


    " Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:
    - Artikel 6.4: Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert."


    Beide haben gesündigt, allein durch die Tatsache, dass sie die Ehe lösen lassen wollen. Des weiteren entnehme ich aber der Schilderung der Ehefrau, dass sie das letzte Lebenszeichen von ihren Ehemann zuletzt im Sommer letzten Jahres erhalten hat. Auch seine Abwesenheit hier vor Gericht spricht gegen ein Fortführen der Ehe, die keine mehr ist. Der Sohn Henry. der aus der Ehe hervor ging, soll bei der Mutter bleiben und nach aristotelischem Vorbild erzogen werden.

  • Sperrzeitraum um eine neue Ehe einzugehen (falls erforderlich):
    -drei Monate für die Ehefrau
    -drei Monate für den Ehegatten

  • Bußen: Eine Wallfahrt nach eigener Wahl für den Ehegatten




Maddel, Erzbischof zu Konstanz



Revenir en haut de page
Voir le profil de l'utilisateur Envoyer un message privé
Maddel
Cardinal
Cardinal


Inscrit le: 08 Avr 2010
Messages: 1237

MessagePosté le: Mer Avr 01, 2015 9:06 am    Sujet du message: Répondre en citant

Citation:



    Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe
    Aleke_von_Wanyan und Samuel_Jakob

    Zu Händen des Erzbischofs und des erzbischöflichen Offizialats von Salzburg,

    Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von Aleke_von_Wanyan und Samuel_Jakob.


    In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:



      Artikel 5: Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

      Artikel 6: Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

        - Artikel 6.4: "Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert."


    Aufgrund des glaubhaft dargelegten Umstände erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 01. April ausgesandt wurde, an.


    Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

    • Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung.
    • Der Ehegatte erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung und hat eine Wallfahrt nach eigener Wahl zu absolvieren.



    Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

    So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

    So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Artikel 6.4 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


    Gegeben in Rom am 01. April des Jahres der Gnade MCDLXIII,
    Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
    Seine Eminenz Maddel




Code:
[quote]
[list][img]http://tonys-design.de/heraldik/wappen/papstkonsortiumkl.png[/img]

[b][size=18][color=gold]Bestätigung des Antrags zur Auflösung der Ehe[/color][/size][/b]
[b][color=gold]Aleke_von_Wanyan und Samuel_Jakob[/color][/b]

[i]Zu Händen des Erzbischofs und des erzbischöflichen Offizialats von Salzburg,[/i]

[b]Wir, die Kardinäle des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium, Kraft der uns übertragenen Befugnisse, verkünden die Annahme des vorgelegten Verdikts bezüglich des Antrages zur Auflösung der Ehe von [color=gold]Aleke_von_Wanyan[/color] und [color=gold]Samuel_Jakob[/color].[/b]


In Erwägung, dass das Kanonische Recht verfügt:

[list]

[b]Artikel 5:[/b] Die Auflösung des Ehesakraments ist ein Erlöschen dieses, im Anschluss an die  Entscheidung der Eheleute sich zu trennen und ihr Eheleben zu beenden.

[b]Artikel 6:[/b] Die Gründe für die Auflösung des Ehesakraments sind:

[list]- [i]Artikel 6.4[/i]: "Das Verschwinden einer der Ehegatten über einen Zeitraum der länger als 3 Monate andauert."  [/list]

[/list]Aufgrund des glaubhaft dargelegten Umstände erkennen wir den Antrag des erzbischöflichen Offizialats von Konstanz, der am 01. April ausgesandt wurde, an.


[b]Die auferlegten Bußen bestehen demnach aus:

[list][*]Die Ehefrau erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung.
[*]Der Ehegatte erhält das Verbot der erneuten Hochzeit für einen Zeitraum von drei Monaten nach Urteilsverkündung und hat eine Wallfahrt nach eigener Wahl zu absolvieren.[/list][/b]


Christos sagte: "Aber wie die Taufe ist auch die Ehe eine Verpflichtung auf Lebenszeit, Natchiachia, umsichtig soll die Wahl des Partners erfolgen, denn unter dem Glauben, in dem du und Yhonny heiraten, werdet ihr nicht mehr in der Lage sein zurück zu ziehen.“

So legte uns der Prophet die Beständigkeit der Ehe auf, und so ist es Sünde eine solche zu lösen, auch wenn die Umstände so unglücklich geworden sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Nur eine Buße, alle Umstände berücksichtigend, kann vor ewiger Verdammnis auf dem Mond bewahren.

So wurden Schuld und Schuld bewertet, die Umstände berücksichtigt. Die Voraussetzungen des Artikel 6.4 für gegeben erachtet und dem Antrag damit stattgegeben und den Beteiligten die Hand gereicht Buße zu tun und Läuterung zu erfahren.


[i]Gegeben in Rom am 01. April des Jahres der Gnade MCDLXIII,
Im Namen des deutschsprachigen päpstlichen Konsistorium,
Seine Eminenz Maddel[/i]

[img]http://img4.hostingpics.net/pics/826503maddel3.png[/img][/list][/quote]
Revenir en haut de page
Voir le profil de l'utilisateur Envoyer un message privé
Montrer les messages depuis:   
Poster un nouveau sujet   Ce sujet est verrouillé; vous ne pouvez pas éditer les messages ou faire de réponses.    L'Eglise Aristotelicienne Romaine The Roman and Aristotelic Church Index du Forum -> La Curie Romaine – Curia Romana – Roman Curie Toutes les heures sont au format GMT + 2 Heures
Page 1 sur 1

 
Sauter vers:  
Vous ne pouvez pas poster de nouveaux sujets dans ce forum
Vous ne pouvez pas répondre aux sujets dans ce forum
Vous ne pouvez pas éditer vos messages dans ce forum
Vous ne pouvez pas supprimer vos messages dans ce forum
Vous ne pouvez pas voter dans les sondages de ce forum


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Traduction par : phpBB-fr.com